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   OLG Frankfurt, 06.10.2010 - 4 U 291/09   

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https://dejure.org/2010,31372
OLG Frankfurt, 06.10.2010 - 4 U 291/09 (https://dejure.org/2010,31372)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.10.2010 - 4 U 291/09 (https://dejure.org/2010,31372)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 4 U 291/09 (https://dejure.org/2010,31372)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.05.1998 - IV ZR 166/97

    Verhältnis von Haftpflicht und Deckungsprozeß bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2010 - 4 U 291/09
    Dass die Vertrauensschadensversicherung im Sinne von § 67 Abs. 3 Ziff. 3 BNotO als Schadensversicherung anzusehen sei, die den Regeln der Haftpflichtversicherung folge, ergebe sich aus zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1998 (VersR 1998, 1016; VersR 1998, 1504).

    Dieser Anspruch gegen die Notarkammer ist jedoch nicht auf Zahlung, sondern lediglich darauf gerichtet, dass die Notarkammer die Leistungen aus der Vertrauensschadensversicherung einzieht und an die geschädigte Bank auskehrt (BGHZ 113, 151; 139, 52, 57; Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 6. Auflage, § 19 a Rn. 20).

    Der Geschädigte kann nicht verlangen, dass die Notarkammer ihm ihre Leistungen aus der Versicherung abtritt (BGHZ 139, 52, 57).

  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 25/90

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche gegen die Notarkammer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2010 - 4 U 291/09
    Das durch den Versicherungsvertrag für fremde Rechnung geschaffene gesetzliche Treuhandverhältnis unterliegt dem Bürgerlichen Recht (BGHZ 115, 275, 280, 281).
  • BGH, 12.12.1990 - IV ZR 213/89

    Rechtsnatur der Vertrauensschadensversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2010 - 4 U 291/09
    Dieser Anspruch gegen die Notarkammer ist jedoch nicht auf Zahlung, sondern lediglich darauf gerichtet, dass die Notarkammer die Leistungen aus der Vertrauensschadensversicherung einzieht und an die geschädigte Bank auskehrt (BGHZ 113, 151; 139, 52, 57; Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 6. Auflage, § 19 a Rn. 20).
  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 323/97

    Leistungsfreiheit des Versicherers in der Vertrauensschadensversicherung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2010 - 4 U 291/09
    Dass die Vertrauensschadensversicherung im Sinne von § 67 Abs. 3 Ziff. 3 BNotO als Schadensversicherung anzusehen sei, die den Regeln der Haftpflichtversicherung folge, ergebe sich aus zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1998 (VersR 1998, 1016; VersR 1998, 1504).
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