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   OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 13 U 96/14   

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https://dejure.org/2016,68444
OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 13 U 96/14 (https://dejure.org/2016,68444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.10.2016 - 13 U 96/14 (https://dejure.org/2016,68444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 13 U 96/14 (https://dejure.org/2016,68444)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGH § 637
    Voraussetzungen eines Vorschussanspruchs zur Mängelbeseitigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1 ; BGB § 637 Abs. 3
    Voraussetzungen eines Vorschussanspruchs zur Mängelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängel selbst beseitigt: Kein Anspruch auf Kostenvorschuss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Kostenvorschuss bei fehlender Absicht der Mängelbeseitigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel selbst beseitigt: Kein Anspruch auf Kostenvorschuss! (IBR 2018, 321)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 13 U 96/14
    Voraussetzung eines Vorschussanspruches gemäß § 637 Abs. 3 BGB ist die Absicht des Auftraggebers/Bestellers zur Mangelbeseitigung, da der Vorschuss nach seinem Sinn und Zweck spätere Selbstvornahmeaufwendungen abdecken und so dem Auftraggeber/Besteller die Möglichkeit geben soll, die Mängelbeseitigung ohne eigene Mittel zu betreiben (BGH NJW 10, 1192; Palandt/Sprau, BGB, 75.Auflage, § 637 Rz. 8).

    Welche Frist für die Mangelbeseitigung als angemessen anzusehen ist, ist dabei im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu ermitteln, die für diese maßgeblich sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010, Az. VII ZR 108/08, recherchiert nach Juris).

  • OLG Köln, 12.11.2012 - 11 U 146/12

    Zulässigkeit eines Mängelbeseitigungsverlangens vor Abnahme des Werks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 13 U 96/14
    Denn auch soweit die Klägerin sich hilfsweise - auf Schadenersatz beruft, und insoweit von einer zulässigen Klageänderung (gemäß §§ 263, 533 ZPO) auszugehen wäre (vgl. hierzu Palandt/Sprau a. a. O., § 637 Rz. 9; OLG Köln, Beschluss vom 12. November 2012, Az. I - 11 U 146/12 recherchiert nach Juris), so bliebe der Klage dennoch der Erfolg versagt.
  • OLG Köln, 25.06.1997 - 17 W 135/97

    Kostenerstattung; Privatgutachten; Privatgutachterkosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 13 U 96/14
    Nicht erstattungsfähig sind Sachverständigenkosten in den Fällen, in denen - wie vorliegend - der Auftraggeber sich überhaupt erst Klarheit über bestimmte Voraussetzungen seiner Rechtsposition verschaffen möchte und er sich hiervon weitere Kenntnisgrundlagen erhofft, von denen er seine - abschließende - Entscheidung - zu einem etwaigen gerichtlichen Vorgehen abhängig machen will (OLG Köln, OLGR 1998, 119).
  • OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01

    Kostenvorschuss des Werkunternehmers bei nicht absehbarer Durchführbarkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 13 U 96/14
    Zwar ist nach der herrschenden Rechtsprechung diese Absicht grundsätzlich zu unterstellen, jedoch besteht nach ebenfalls einhelliger Meinung in der herrschenden Rechtsprechung kein Anspruch auf einen Kostenvorschuss, wenn von vornherein feststeht, dass der Besteller den Mangel nicht binnen angemessener Frist beseitigen kann (BGH 68, 372) oder will (NJW-RR 03, 1601 [OLG Nürnberg 27.06.2003 - 6 U 3219/01] ; Palandt/Sprau a. a. O., § 637 Rz. 8 m. w. N.).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 13 U 96/14
    Zwar ist nach der herrschenden Rechtsprechung diese Absicht grundsätzlich zu unterstellen, jedoch besteht nach ebenfalls einhelliger Meinung in der herrschenden Rechtsprechung kein Anspruch auf einen Kostenvorschuss, wenn von vornherein feststeht, dass der Besteller den Mangel nicht binnen angemessener Frist beseitigen kann (BGH 68, 372) oder will (NJW-RR 03, 1601 [OLG Nürnberg 27.06.2003 - 6 U 3219/01] ; Palandt/Sprau a. a. O., § 637 Rz. 8 m. w. N.).
  • BGH, 05.02.1958 - V ZR 129/56
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 13 U 96/14
    Danach gehört bei gegenseitigen Verträgen der Gedanke von Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung zur Geschäftsgrundlage (BGH NJW 58, 906, 14, 3439 [BGH 05.02.1958 - V ZR 129/56] ).
  • OLG Köln, 03.09.2012 - 22 U 58/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die sachverständigen Begutachtung des Werks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 13 U 96/14
    Die nach Durchführung der Arbeiten abschließende Begutachtung durch einen Sachverständigen - wie vorliegend - diente nicht der Durchführung, sondern vielmehr der nachfolgenden Kontrolle auf eventuell vorhandene Mängel (vgl. OLG Köln, 22. Zivilsenat, Beschluss vom 3. September 2012, Az.: I - 22 U 58/12, recherchiert nach Juris).
  • OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 22/21

    Mängelbeseitigung bei Werkleistungen Mangelhaftigkeit von Bauleistungen

    Kein Anspruch auf einen Kostenvorschuss besteht nur, wenn von vornherein feststeht, dass der Besteller den Mangel nicht binnen angemessener Frist beseitigt (OLG Nürnberg, NJW-RR 2003, 1601; OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 06.10.2016, Az. 13 U 96/14, BeckRS 2016, 131424).
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