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   OLG Frankfurt, 06.11.2012 - 5 U 154/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37298
OLG Frankfurt, 06.11.2012 - 5 U 154/11 (https://dejure.org/2012,37298)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.2012 - 5 U 154/11 (https://dejure.org/2012,37298)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 2012 - 5 U 154/11 (https://dejure.org/2012,37298)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 93 AktG, § 123 AktG, § 131 Abs 3 S 1 Nr 1 AktG, § 182 AktG, § 221 Abs 1 S 1 AktG
    Zur Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der Commerzbank 2011

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung 2011 der Commerzbank hinsichtlich der Rückführung der stillen Einlagen des SoFFin

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pflichtwandelanleihe mit Lieferpflicht der Aktien durch Dritten (hier: SoFFin) ohne Hauptversammlungsbeschluss ("Commerzbank AG")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung 2011 der Commerzbank hinsichtlich der Rückführung der stillen Einlagen des SoFFin

  • rechtsportal.de

    Zur Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der Commerzbank 2011

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschlussmängel, Beschlusszuständigkeiten, Feststellungsklage, Gesellschaftsrecht, Kompetenzen, Vertretungsbefugnis

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 221, 222; FMStBG §§ 7, 15
    Pflichtwandelanleihe mit Lieferpflicht der Aktien durch Dritten (hier: SoFFin) ohne Hauptversammlungsbeschluss ("Commerzbank AG")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 212
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Frankfurt/Main, 15.11.2011 - 5 O 30/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2012 - 5 U 154/11
    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. November 2011, Az. 3-5 O 30/11,.
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09

    Fehlen der Vorgreiflichkeit für eine Zwischenfeststellungswiderklage bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2012 - 5 U 154/11
    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO ist, dass die Klärung des streitigen Rechtsverhältnisses für die Entscheidung der Hauptsache vorgreiflich ist, also ohnehin darüber befunden werden muss, ob das streitige Rechtsverhältnis besteht (z. B. BGH, Urteil v. 15.12.2009, IX ZR 110/09, MDR 2010, S. 339, zitiert nach Juris, Rdnr. 19 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2005 - II ZR 90/03

    Mangusta/Commerzbank II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2012 - 5 U 154/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Klage eines Aktionärs, die auf die Feststellung der Nichtigkeit bzw. Rechtswidrigkeit von Beschlüssen des Vorstands oder Aufsichtsrats gerichtet ist, als allgemeine Feststellungsklage zulässig (Urteil vom 10.10.2005, II ZR 90/03, BGHZ 164, S. 149, zit. nach juris, Rn. 15 - E/Y-Bank II).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2014 - 5 U 24/14

    Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG

    Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 FMStBG ist es unschädlich, dass auf der streitgegenständlichen Hauptversammlung außer den privilegierten Beschlüssen weitere Beschlussfassungen (wie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat) anstanden (vgl. Senat, Urteil vom 6.11.2012, AG 2013, S. 132 ff, zit. nach Juris, Rdnr. 58 - Hauptversammlung der Beklagten 2011, Nichtzulassungsbeschwerde nicht angenommen).
  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 1565/11

    Verfassungsbeschwerde betreffend Hauptversammlungsbeschlüsse einer AG erfolglos

    Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab (Urteil vom 15. November 2011 - 3-5 O 30/11 -, juris); die dagegen gerichtete Berufung wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurück (veröffentlicht u.a. in ZIP 2013, S. 212 ff. = AG 2013, S. 132 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2013 - 5 O 157/13

    Kein unzulässiger Sondervorteil des SoFFin durch Kapitalerhöhung zur Rückführung

    Zwar sind die Beschlussfassung zu TOP 2 und 3 über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats keine unter die Regelungen der §§ 7, 7f FMStBG fallende Maßnahme jedoch können nach § 7 Abs. 1 Satz 3 FMStBG in einer Hauptversammlung in der derartige Beschlussfassungen erfolgen auch Beschlüsse zu anderen Gegenständen erfolgen (so bereits Kammerurteil vom 15.11.2011 - 3-05 O 30/11, bestätigt durch Urteil OLG Frankfurt am Main v. 6.11.2012 - 5 U 124/11 - ZIP 2013, 212).
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