Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.12.2006 - 7 U 174/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 278 BGB, § 12 Abs 3 VVG
Ansprüche aus Versicherungsvertrag: Anforderungen an eine wirksame Fristsetzung gem. § 12 Abs. 3 VVG; Begründung einer Repräsentantenstellung durch Fahrzeugüberlassung; unbeaufsichtigtes Abstellen eines beladenen unverschlossenen Fahrzeugs als Obliegenheitsverletzung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 278; VVG § 12 Abs. 3
Umfang der Belehrungspflicht des Versicherers nach § 12 Abs. 3 VVG - Sicherungspflichten des Versicherungsnehmers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewertung des unbeaufsichtigten Abstellens eines beladenen Lkws mit steckendem Zündschlüssel als Obliegenheitspflichtverletzung; Anforderungen an die Rechtsbelehrung eines Versicherungsnehmers durch den Versicherungsgeber; Inanspruchnahme einer Transportversicherung; ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.06.2005 - 2 O 107/04
- OLG Frankfurt, 06.12.2006 - 7 U 174/05
- BGH, 18.07.2007 - IV ZR 9/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 09.12.1992 - 20 U 146/92
Repräsentantenstellung des Fahrers für den Versicherungsnehmer; Dauer der Fahrt; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2006 - 7 U 174/05
Repräsentant kann nur sein, wer befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln und dabei auch seine Rechte als Versicherungsnehmer wahrzunehmen; die bloße Überlassung der (Fahrzeug-)Obhut reicht nicht aus, um eine Repräsentantenstellung zu begründen (vgl. OLG Hamm VersR 1993, 1519).