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   OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 17 U 156/13   

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https://dejure.org/2015,24954
OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 17 U 156/13 (https://dejure.org/2015,24954)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.01.2015 - 17 U 156/13 (https://dejure.org/2015,24954)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Januar 2015 - 17 U 156/13 (https://dejure.org/2015,24954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 209 BGB, § 204 BGB, § 199 BGB, § 688 ZPO
    Fehlerhafte Anlageberatung bei Beteiligung an Immobilienfonds - Verjährung trotz Hemmung durch Mahnbescheid wegen Rechtsmissbrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Anlageberatung bei Beteiligung an Immobilienfonds - Verjährung trotz Hemmung durch Mahnbescheid wegen Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hemmung der Verjährung aufgrund eines Mahnbescheides mit unzutreffenden Angaben hinsichtlich einer bereits erbrachten Gegenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 157/11

    Rechtsmissbräuchliche Verjährungshemmung durch Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 17 U 156/13
    Soweit hingegen das Landgericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.12.2011 - (VIII ZR 157/11) - heranziehe, habe es übersehen, dass es in der zitierten BGH-Entscheidung um kaufvertragliche Ansprüche und damit um synallagmatische Haupt- und Gegenleistungspflichten ginge.

    So kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Hinblick auf den Eintritt der Hemmungswirkung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB nicht auf die Zulässigkeit, sondern allein auf die Wirksamkeit des auf den Mahnantrag erlassenen und zugestellten Mahnbescheides an, sodass bei hinreichender Individualisierung des geltend gemachten Anspruches dessen Verjährung auch dann gehemmt wird, wenn der Mahnantrag an Mängeln leidet oder sogar unzulässig ist oder wenn für die darin erhobene Forderung - von der Sachbefugnis abgesehen - noch nicht sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (BGH VIII ZR 157/11 mwN).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin wird die Entscheidung des OLG München vom 04.12.2007 (AZ 5 U 3479/07), in welcher die obige Auffassung vertreten und später nur wegen der Geltendmachung eines anderen, erst später bekannt gewordenen Aufklärungsfehler abgeändert wurde, durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.12.2011 (BGH NJW 2012, 995 [BGH 21.12.2011 - VIII ZR 157/11] ) insoweit bestätigt, als der BGH die Statthaftigkeit des Mahnverfahrens für Forderungen, die von Gegenleistungen abhängig sind, nicht auf gegenseitige Hauptleistungspflichten im Sinne des § 320 BGB beschränkt wissen will (so auch OLG Bamberg, Urteil vom 04.06.2014 - 3 U 244/13).

  • OLG Bamberg, 04.06.2014 - 3 U 244/13

    Kapitalanlage - Schadensersatz wegen Beratungsfehlern - Verjährung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 17 U 156/13
    So ist nach Sinn und Zweck des Mahnverfahrens der Begriff der "Gegenleistung" auf alle Ansprüche zu erstrecken, zu deren Durchsetzung der Gläubiger seinerseits etwas andienen muss (OLG Bamberg, Urteil vom 04.06.2014 - 3 U 244/13).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin wird die Entscheidung des OLG München vom 04.12.2007 (AZ 5 U 3479/07), in welcher die obige Auffassung vertreten und später nur wegen der Geltendmachung eines anderen, erst später bekannt gewordenen Aufklärungsfehler abgeändert wurde, durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.12.2011 (BGH NJW 2012, 995 [BGH 21.12.2011 - VIII ZR 157/11] ) insoweit bestätigt, als der BGH die Statthaftigkeit des Mahnverfahrens für Forderungen, die von Gegenleistungen abhängig sind, nicht auf gegenseitige Hauptleistungspflichten im Sinne des § 320 BGB beschränkt wissen will (so auch OLG Bamberg, Urteil vom 04.06.2014 - 3 U 244/13).

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 17 U 156/13
    Denn die Feststellung des Annahmeverzugs beschränkt sich darauf, allein aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Prozessökonomie eine erleichterten Vollstreckung des Leistungsanspruch nach §§ 756, 765 ZPO zu ermöglichen und ist auch nur zulässig, soweit sie hierfür erforderlich ist (BGH Urteil 19.04.2000 - XII ZR 332/97).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 17 U 156/13
    Denn für die verjährungshemmende Wirkung eines Mahnbescheides ist nicht Voraussetzung, dass aus diesem selbst für einen außenstehenden Dritten ersichtlich ist, wegen welcher Beratungsfehler welche konkrete Forderung gegen den Antragsgegner erhoben werden; vielmehr ist die entsprechende Erkennbarkeit für den Antragsgegner ausreichend (Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Auflage zu § 690, Rn. 14; BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 236/05).
  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10

    Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 17 U 156/13
    Die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche richtet sich - wie vom Landgericht zutreffend angenommen - nach §§ 195, 199 BGB n.F. So entstehen grundsätzlich Schadensersatzansprüche, die wegen fehlerhafter Beratung im Zuge der Zeichnung einer Kapitalanlage geltend gemacht werden, bereits mit dem Erwerb der Beteiligungen (vgl. BGH WM 2011, 874 [BGH 24.03.2011 - III ZR 81/10] ).
  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 57/12

    Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs gegenüber einer Sparkasse wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 17 U 156/13
    Denn grundsätzlich ist auch bei Verletzung von verschiedenen Aufklärungspflichten und Beratungsfehlern von einem einheitlichen Lebenssachverhalt und damit von einem einzigen prozessualen Streitgegenstand auszugehen, dessen rechtskräftige Abweisung auch die Verletzung von Aufklärungspflichten miterfasst, die im Prozess nicht bekannt und deshalb nicht geltend gemacht werden (BGH Urteil vom 22.10.2013 - XI ZR 57/12 juris, Rdn 27).
  • OLG Stuttgart, 16.07.2014 - 3 U 170/13

    Verjährunghemmung durch Mahnbescheid bei Schadensersatzanspruch aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 17 U 156/13
    Denn im Rahmen des Mahnverfahrens ist unerheblich, auf welcher rechtlichen Grundlage die Zug-um-Zug- Herausgabe zu erfolgen hat und ob diese in einem synallagmatischen Verhältnis zu der Hauptforderung steht oder es sich - wie hier - um einen Vorteilsausgleich im Rahmen des zu leistenden Schadensersatzes handelt, die bewirkt, dass die Schadensersatzpflicht der Beklagten nur und von Amts wegen zu berücksichtigen gegen Herausgabe der Vorteile erfüllt zu werden braucht (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.07.2014 - 3 U 170/13).
  • BGH, 27.08.2015 - III ZR 65/15

    Schadenersatzanspruch Zug um Zug gegen Herausgabe eines vom Geschädigten durch

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 7. Januar 2015 - 17 U 156/13 - wird zurückgewiesen.
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