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   OLG Frankfurt, 07.01.2020 - 26 W 1/20   

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https://dejure.org/2020,1026
OLG Frankfurt, 07.01.2020 - 26 W 1/20 (https://dejure.org/2020,1026)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.01.2020 - 26 W 1/20 (https://dejure.org/2020,1026)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Januar 2020 - 26 W 1/20 (https://dejure.org/2020,1026)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 180 Abs 2 ZVG
    Wertfestsetzung im Falle einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages nach § 180 Abs. 2 ZVG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 180 Abs. 2
    Festsetzung des Beschwerdewerts bei zurückgewiesenem Antrag auf einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 180 Abs 2
    Wertfestsetzung im Falle einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages nach § 180 Abs. 2 ZVG

  • rechtsportal.de

    GKG § 68 Abs. 1
    Abänderung einer Wertfestsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerungsantrag abgelehnt: Interesse am Aufschub ist wertbestimmend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert im Antragsverfahren auf einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung (IVR 2020, 116)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Mühlhausen, 29.10.2007 - 2 T 273/07
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2020 - 26 W 1/20
    Maßgebend für diese Wertfestsetzung ist der Umstand, dass die Beschwerdeentscheidung vom 25. November 2019 inhaltlich die Zurückweisung des Antrages der Beschwerdeführerin auf einstweilige Einstellung nach § 180 Abs. 2 ZVG für sechs Monate betraf und daher für die Beschwerdewertfestsetzung das - im Verhältnis zum Wert des Miteigentumsanteils geringer anzusetzende - Interesse der Beschwerdeführerin am Aufschub wertbestimmend ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 07.08.2019 - 26 W 20/19 -, Entscheidungsumdruck, S. 3; Zimmermann, in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Aufl. 2019, GKG KV 2241, Rdnr. 2; vgl. auch LG Mühlhausen, Beschluss vom 29.10.2007 - 2 T 273/07 -, BeckRS 2008, 12614; LG Freiburg, Beschluss vom 11.08.2016 - 4 T 5/16 -, BeckRS 2016, 107608).
  • LG Freiburg, 11.08.2016 - 4 T 5/16

    Drohender Grundschulwechsel des Sohnes: Vater muss Rücksicht nehmen!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2020 - 26 W 1/20
    Maßgebend für diese Wertfestsetzung ist der Umstand, dass die Beschwerdeentscheidung vom 25. November 2019 inhaltlich die Zurückweisung des Antrages der Beschwerdeführerin auf einstweilige Einstellung nach § 180 Abs. 2 ZVG für sechs Monate betraf und daher für die Beschwerdewertfestsetzung das - im Verhältnis zum Wert des Miteigentumsanteils geringer anzusetzende - Interesse der Beschwerdeführerin am Aufschub wertbestimmend ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 07.08.2019 - 26 W 20/19 -, Entscheidungsumdruck, S. 3; Zimmermann, in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Aufl. 2019, GKG KV 2241, Rdnr. 2; vgl. auch LG Mühlhausen, Beschluss vom 29.10.2007 - 2 T 273/07 -, BeckRS 2008, 12614; LG Freiburg, Beschluss vom 11.08.2016 - 4 T 5/16 -, BeckRS 2016, 107608).
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