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   OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 5 U 92/11   

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https://dejure.org/2012,896
OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 5 U 92/11 (https://dejure.org/2012,896)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.02.2012 - 5 U 92/11 (https://dejure.org/2012,896)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 5 U 92/11 (https://dejure.org/2012,896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 302 AktG, § 304 AktG, § 308 AktG, § 157 BGB, § 10 KWG
    Analoge Anwendung von § 304 AktG zugunsten Genussscheinsberechtigter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des Inhabers von Genussscheinen nach Abschluss eines Beherrschungsvertrages und Gewinnabführungsvertrages

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Angemessener Ausgleich für Genussscheininhaber bei späterem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ("Eurohypo/Rheinhyp/Essenhyp")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des Inhabers von Genussscheinen nach Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrecht, angemessener Ausgleich, Ausgleich, Beherrschungsvertrag, Gesellschaftsrecht, Gewinnabführungsvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1670
  • ZIP 2012, 524
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 5 U 92/11
    Zwar ist es zutreffend, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG bei der Bestimmung der Ausgleichszahlung auch Entwicklungen, die erst später eintreten, aber schon in den am Stichtag bestehenden Verhältnissen angelegt sind, berücksichtigt werden müssen (Urteil vom 4.3.1998, II ZB 5/07, BGHZ 138, S. 136 ff., zit. nach juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 5 U 56/11

    Analoge Anwendung von § 304 AktG zugunsten von Genussscheinberechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 5 U 92/11
    Der Senat hat über den streitgegenständlichen Sachverhalt hinsichtlich des Genussscheins der C ISIN DE..., WKN ... bereits mit Urteil vom 13.12.2011 in dem Parallelverfahren 5 U 56/11 (3/5 O 56/10 LG Ffm.) entschieden.
  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 5 U 92/11
    Auch behauptet die Beklagte nicht, dass eine Abwertung von Staatsanleihen (bestimmter) Euroländer bereits im - maßgeblichen - Jahr 2008 (Erwerb der D durch die Beklagte am 08.08.2008 mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 01.01.2008) vorhersehbar gewesen war, was jedoch erforderlich wäre, um eine Berücksichtigung zu rechtfertigen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2011, 21 W 7/11, zit. nach juris, Rn. 97).
  • LG Frankfurt/Main, 15.02.2011 - 5 O 100/10

    Ansprüche eines Genussscheininhabers: Auslegung eines Beherrschungs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 5 U 92/11
    unter teilweiser Abänderung des am 15. Februar 2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt, Az.: 3-5 O 100/10, die Beklagte und Berufungsbeklagte über die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen und den zuerkannten Betrag hinaus.
  • BGH, 28.05.2013 - II ZR 67/12

    Anpassung von Genussscheinbedingungen nach Abschluss eines Beherrschungs- und

    Das Landgericht (LG Frankfurt am Main, 3-5 O 100/10, juris) hat der Klage überwiegend, das Berufungsgericht (OLG Frankfurt am Main, ZIP 2012, 524) hat ihr in vollem Umfang stattgegeben.
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