Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 19 U 141/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 241 BGB, § 280 BGB, § 282 BGB
Anlageberatung: Verletzung der Pflichten aus Beratungsvertrag bei nicht auf den Anlegertyp abgestimmter Beratung - Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 241; BGB § 280; BGB § 282
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bei Abgabe einer Empfehlung zur Zeichnung gewinnorientierter Aktienfonds - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Empfehlung zur Zeichnung eines als gewinnorientiert einzustufenden Aktienfonds gegenüber einem als konservativ zu bezeichnenden Anlageinteressenten; Umfang der Pflichtwidrigkeit des Beratungsverhaltens eines Anlageberaters; Bestimmung des Anlegertyps in Bezug auf die ...
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Haftung des Anlageberaters
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 282; WpHG § 37a
Zur Frage der Haftung eines Anlageberaters, der einem als "konservativ" zu bezeichnenden Anlageinteressenten die Zeichnung von "gewinnorientierten" Aktienfonds empfiehlt. - kanzlei-klumpe.de , S. 7 (Kurzinformation)
Pflichtverletzung eines Anlageberaters
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
"Gewinnorientierte" Fondsbeteiligung für "konservative" Anlage
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Anlegergerechte Beratung; Anteile an Aktienfonds
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.06.2006 - 19 O 224/05
- OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 19 U 141/06
Papierfundstellen
- WM 2007, 1215
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92
Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 19 U 141/06
Ein Vertrag mit einem solchen Anlagevermittler zielt lediglich auf Auskunftserteilung ab (BGH NJW-RR 2000, 998; 1993, 1114, 1115).Der Pflichtenumfang eines Anlageberaters kann nicht allgemein bestimmt werden, sondern nur anhand der Besonderheiten des Einzelfalles (BGH NJW-RR 1993, 1114).
- BGH, 27.11.1984 - VI ZR 38/83
Unterbrechung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Belastung mit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 19 U 141/06
Die Klageerhebung wirkt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB verjährungshemmend in Bezug auf die Pflicht zum Schadensersatz schlechthin, somit auch hinsichtlich der späteren Klageerhöhung (BGH NJW 1985, 1152, 1154). - BGH, 19.01.2006 - III ZR 105/05
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 19 U 141/06
Es ist möglich, dass die Dienstleistungen der Beklagten nach § 2 a Abs. 1 Nr. 7 WpHG einzuordnen sind; für diesen Fall, zu dessen Ausschluss die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast trägt, ist die Verjährungsreglung gemäß § 37 a WpHG nicht einschlägig (BGH Urt. v. 19.01.2006, III ZR 105/05, Juris, Nr. 13, 16, 17). - BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99
Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 19 U 141/06
Ein Vertrag mit einem solchen Anlagevermittler zielt lediglich auf Auskunftserteilung ab (BGH NJW-RR 2000, 998; 1993, 1114, 1115).
- OLG Frankfurt, 28.03.2008 - 24 U 122/07
Anlageberatung: Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung; Nachweis des Inhalts …
(1) Ob zwischen den Parteien ein Vertrag zustande gekommen ist, der die Beklagte zu einer Anlageberatung oder lediglich zu einer Anlagevermittlung verpflichtete (siehe hierzu: OLG Frankfurt -19. ZS -, OLGR 2007, 660, 661), kann offen bleiben.