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   OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18   

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https://dejure.org/2019,7930
OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18 (https://dejure.org/2019,7930)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2019 - 6 U 37/18 (https://dejure.org/2019,7930)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2019 - 6 U 37/18 (https://dejure.org/2019,7930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 15 UMV, § 24 MarkenG
    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei Parallelimport von Medizinprodukten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei Parallelimport von Medizinprodukten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UMV Art. 15; MarkenG § 24
    Rechtsstellung des Herstellers von Medikamenten hinsichtlich eines Parallelimports nach Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei Parallelimport von Medizinprodukten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei Parallelimport von Medizinprodukten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 296
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 16.09.2020 - 8 O 15/20
    Der vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 07.03.2019 entschiedene Fall - Az. 6 U 37/18 - (vgl. Anlage B8, Anlagenband), sei mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, da die Marke weder Bestandteil der Firma einer Vertriebsgesellschaft sei, noch im Fließtext wiedergegeben werde.

    Demnach handelt es sich um einen Fall, der mit dem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 07.03.2019 (Az. 6 U 37/18 ) entschiedenen vergleichbar sei (vgl. Urteil gemäß Anlage B8, Anlagenband).

    Dies wäre der Fall, wenn die Veränderung des Originalprodukts tatsächliche Gefahren für die Herkunftsgarantie der Markenware begründen würde (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2019, 296, Rn. 27).

    Insoweit ist zu beachten, dass die überklebte Wortmarke hier - anders als in dem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main i.S. 6 U 37/18 entschiedenen Fall (vgl. GRUR-RR 2019, 296) - nicht nur im Fließtext und teilweise als Namensbestandteil der Firma wiedergegeben wird, sondern neben der weiteren Marke der Klägerin, dem sogenannten "...".

  • LG Hamburg, 02.04.2020 - 327 O 301/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auswirkungen der Richtlinie 2011/62/EU

    So haben das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (PharmR 2019, 288) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss v. 23.10.2019 - Az.:3 W 64/19) jüngst entschieden, dass die Voraussetzung der Erforderlichkeit nur das Umpacken als solches betreffe, nicht hingegen die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt werde.
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