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   OLG Frankfurt, 07.04.2015 - 5 WF 66/15   

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https://dejure.org/2015,8280
OLG Frankfurt, 07.04.2015 - 5 WF 66/15 (https://dejure.org/2015,8280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.04.2015 - 5 WF 66/15 (https://dejure.org/2015,8280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. April 2015 - 5 WF 66/15 (https://dejure.org/2015,8280)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1671, 1666, FamFG 26, 27, 29, 30
    Amtsermittlungspflicht; Beweisbeschluss; sofortige Beschwerde; Mitwirkungspflicht; ärztliche Untersuchung; Zwischenentscheidung

  • kanzleibeier.eu

    Es besteht keine Rechtsgrundlage für eine in einer Kindschaftssache im Rahmen eines Beweisbeschlusses getroffene Anordnung, ein Elternteil habe an einer Untersuchungsmaßnahme (hier: Haaranalyse) mitzuwirken.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung einer Haaranalyse in einer Kindschaftssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 659
  • FamRZ 2015, 1521
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 16.08.2013 - 11 WF 1071/13

    Sorgerechtsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die familiengerichtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2015 - 5 WF 66/15
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn durch den Beschluss eine konkrete Mitwirkungshandlung eines Beteiligten an einer solchen Untersuchung angeordnet wird (OLG Oldenburg, FamRZ 2007, 1574; OLG Köln, OLG Nürnberg, FamRZ 2014, 677).

    Die Regelungen über die Amtsermittlungspflicht des Gerichts reichen als Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Grundrechtseingriff nicht aus (BVerfG, FamRZ 2004, 523; BGH, FamRZ 2010, 720; OLG Nürnberg, FamRZ 2014, 677).

    Diese stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Mitwirkung an ärztlichen Untersuchungen dar, zumal die Reichweite der Verpflichtung aus § 27 FamFG nicht über die Reichweite der gerichtlichen Befugnisse aus der gesetzlichen Amtsermittlung hinausgeht, weshalb ein Beteiligter nur zur Mitwirkung an solchen Maßnahmen verpflichtet ist, zu deren gerichtlicher Anordnung eine Rechtsgrundlage besteht (OLG Nürnberg, FamRZ 2014, 677).

  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch zwangsweise Durchführung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2015 - 5 WF 66/15
    Die Regelungen über die Amtsermittlungspflicht des Gerichts reichen als Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Grundrechtseingriff nicht aus (BVerfG, FamRZ 2004, 523; BGH, FamRZ 2010, 720; OLG Nürnberg, FamRZ 2014, 677).
  • OLG Oldenburg, 26.03.2007 - 2 WF 55/07

    Antrag auf Entziehung des Sorgerechts und Übertragung auf den antragenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2015 - 5 WF 66/15
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn durch den Beschluss eine konkrete Mitwirkungshandlung eines Beteiligten an einer solchen Untersuchung angeordnet wird (OLG Oldenburg, FamRZ 2007, 1574; OLG Köln, OLG Nürnberg, FamRZ 2014, 677).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06

    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung der medizinischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2015 - 5 WF 66/15
    Denn die bloße Bestellung und Beauftragung eines Sachverständigen greift mangels Verpflichtung zur Duldung der Untersuchung bzw. zur Mitwirkung an dieser noch nicht in erheblichem Maße in die Rechte des Beteiligten bzw. Betroffenen ein (vgl. BGH, FamRZ 2008, 774).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2015 - 5 WF 66/15
    Die Regelungen über die Amtsermittlungspflicht des Gerichts reichen als Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Grundrechtseingriff nicht aus (BVerfG, FamRZ 2004, 523; BGH, FamRZ 2010, 720; OLG Nürnberg, FamRZ 2014, 677).
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