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OLG Frankfurt, 07.05.2012 - 20 W 129/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 13 GBO, § 18 GBO, § 857 ZPO, § 830 ZPO
Begehren auf "Vormerkung" von Ansprüchen aus gepfändeten Eigentümergrundschulden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begehren auf "Vormerkung" von Ansprüchen aus gepfändeten Eigentümergrundschulden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 13; GBO § 18; ZPO § 857; ZPO § 830
Zutreffende Behandlung eines Antrags auf "Vormerkung" von Ansprüchen aus gepfändeten Eigentümergrundschulden
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 03.06.1992 - 2Z BR 24/92
Geschäftswertbestimmung bei einem Vorvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2012 - 20 W 129/12
Die für das Verfahren beim Grundbuchamt geltenden Vorschriften der KostO können für das Beschwerdeverfahren als Anhaltspunkte herangezogen werden, sind aber nicht unmittelbar anzuwenden (BayObLG JurBüro 1984, 1883; BayObLGZ 1992, 171, 173;… Demharter, a. a. O., § 77, Rdnr. 44, 36;… Hügel/Kramer: GBO, 2. Aufl., § 77, Rdnr. 46;… Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 18. Aufl., § 131, Rdnr. 26).
- OLG Frankfurt, 01.12.2015 - 20 W 257/15
Grundbuch: Eintragung Pfändung bei Briefrecht
Anders als bei vollstreckungsrechtlichen Mängeln, zu deren Beseitigung der Erlass einer Zwischenverfügung nicht zulässig gewesen wäre (Senat Beschluss vom 07.05.2012 -20 W 129/2012- für den Fall mangelnder Briefvorlage bei Beantragung der Eintragung des Pfändungsvermerks), musste im vorliegenden Fall keine sofortige Zurückweisung erfolgen, weil die Entstehung der Eigentümergrundschuld nicht bereits bei Antragstellung nachgewiesen worden ist.