Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 11 U 63/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4437
OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 11 U 63/03 (https://dejure.org/2005,4437)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.06.2005 - 11 U 63/03 (https://dejure.org/2005,4437)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 11 U 63/03 (https://dejure.org/2005,4437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 26 Abs 3 UrhG, § 26 Abs 4 UrhG, § 286 ZPO
    Folgerechtsauskunftsanspruch bei Veräußerung eines Werkes der bildenden Kunst: Sekundäre Darlegungslast des Kunsthändlers bei Plausibilität einer im Inland vollzogenen Veräußerung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Folgerechtsauskunft

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 26 Abs. 3, Abs. 4 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 26 III; ; UrhG § 26 IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 26 Abs. 3, 4
    Folgerechtsauskunftsanspruch einer Verwertungsgesellschaft gegen einen Kunsthändler zur Frage, ob die Veräußerung eines Werkes im Inland stattfand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Sieg der VG Bild-Kunst im Folgerechtsprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auskunftsanspruch des Urhebers eines Werkes der bildenen Künste gegen einen Kunsthändler oder Versteigerer; Auslegung des Begriffs "Kunsthändler"; Veräußerung unter Beteiligung eines Kunsthändlers; Bestehen eines Folgerechtsanspruchs bei der Veräußerung eines Werkes aus ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 1034
  • GRUR-RR 2008, 464 (Ls.)
  • ZUM 2005, 653
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 24/92

    "Folgerecht bei Auslandsbezug"; Voraussetzungen des Folgerechtsanspruchs des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 11 U 63/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 126, 252 - Folgerecht bei Auslandsbezug) spiele es dafür keine Rolle, ob das schuldrechtliche Geschäft in Deutschland stattgefunden habe und es sich bei den Vertragsparteien um deutsche Staatsangehörige handele.

    Wegen des urheberrechtlichen Territorialitätsgrundsatzes besteht ein Folgerechtsanspruch nach § 26 Abs. 1 UrhG bei der Veräußerung eines Werkes aus einer inländischen Sammlung ins Ausland jedoch nur, wenn die Weiterveräußerung wenigstens zum Teil in der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat (BGHZ 126, 252 - Folgerecht bei Auslandsbezug und h. A. vgl. etwa Schricker/Katzenberger, a.a.O. vor § 120 Rn. 146).

  • BGH, 07.06.1971 - I ZR 32/70

    Begriff des Veräußerers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 11 U 63/03
    Mit der Urheberrechtsnovelle von 1972 wurde ein allgemeiner Auskunftsanspruch eingeführt, weil nach der alten Fassung des § 26 UrhG Auskunft nur zur Vorbereitung konkret bestehender Folgerechtsansprüche geltend gemacht werden konnte ( BGH GRUR 1971, 519 - Urheberfolgerecht) und der Folgerechtsanspruch damit praktisch nicht durchsetzbar war.
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 109/05

    Sammlung Ahlers

    Das Berufungsgericht hat den allgemeinen Auskunftsanspruch abgewiesen und dem die "Sammlung Ahlers" betreffenden Auskunftsanspruch stattgegeben (OLG Frankfurt GRUR 2005, 1034).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 86/09

    Erledigung der Hauptsache: Kostenentscheidung bei Hauptsacheerledigung im

    Das Berufungsgericht hat den allgemeinen Auskunftsanspruch abgewiesen und dem die "Sammlung Ahlers" betreffenden Auskunftsanspruch stattgegeben (OLG Frankfurt a.M., GRUR 2005, 1034).
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