Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 11 U 63/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 26 Abs 3 UrhG, § 26 Abs 4 UrhG, § 286 ZPO
Folgerechtsauskunftsanspruch bei Veräußerung eines Werkes der bildenden Kunst: Sekundäre Darlegungslast des Kunsthändlers bei Plausibilität einer im Inland vollzogenen Veräußerung - debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Folgerechtsauskunft
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 26 Abs. 3, 4
Folgerechtsauskunftsanspruch einer Verwertungsgesellschaft gegen einen Kunsthändler zur Frage, ob die Veräußerung eines Werkes im Inland stattfand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Sieg der VG Bild-Kunst im Folgerechtsprozess
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auskunftsanspruch des Urhebers eines Werkes der bildenen Künste gegen einen Kunsthändler oder Versteigerer; Auslegung des Begriffs "Kunsthändler"; Veräußerung unter Beteiligung eines Kunsthändlers; Bestehen eines Folgerechtsanspruchs bei der Veräußerung eines Werkes aus ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR 2005, 1034
- GRUR-RR 2008, 464 (Ls.)
- ZUM 2005, 653
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.06.1994 - I ZR 24/92
"Folgerecht bei Auslandsbezug"; Voraussetzungen des Folgerechtsanspruchs des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 11 U 63/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 126, 252 - Folgerecht bei Auslandsbezug) spiele es dafür keine Rolle, ob das schuldrechtliche Geschäft in Deutschland stattgefunden habe und es sich bei den Vertragsparteien um deutsche Staatsangehörige handele.Wegen des urheberrechtlichen Territorialitätsgrundsatzes besteht ein Folgerechtsanspruch nach § 26 Abs. 1 UrhG bei der Veräußerung eines Werkes aus einer inländischen Sammlung ins Ausland jedoch nur, wenn die Weiterveräußerung wenigstens zum Teil in der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat (BGHZ 126, 252 - Folgerecht bei Auslandsbezug und h. A. vgl. etwa Schricker/Katzenberger, a.a.O. vor § 120 Rn. 146).
- BGH, 07.06.1971 - I ZR 32/70
Begriff des Veräußerers
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 11 U 63/03
Mit der Urheberrechtsnovelle von 1972 wurde ein allgemeiner Auskunftsanspruch eingeführt, weil nach der alten Fassung des § 26 UrhG Auskunft nur zur Vorbereitung konkret bestehender Folgerechtsansprüche geltend gemacht werden konnte ( BGH GRUR 1971, 519 - Urheberfolgerecht) und der Folgerechtsanspruch damit praktisch nicht durchsetzbar war.
- BGH, 17.07.2008 - I ZR 109/05
Sammlung Ahlers
Das Berufungsgericht hat den allgemeinen Auskunftsanspruch abgewiesen und dem die "Sammlung Ahlers" betreffenden Auskunftsanspruch stattgegeben (OLG Frankfurt GRUR 2005, 1034). - BGH, 18.11.2010 - I ZR 86/09
Erledigung der Hauptsache: Kostenentscheidung bei Hauptsacheerledigung im …
Das Berufungsgericht hat den allgemeinen Auskunftsanspruch abgewiesen und dem die "Sammlung Ahlers" betreffenden Auskunftsanspruch stattgegeben (OLG Frankfurt a.M., GRUR 2005, 1034).