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   OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 UF 5/18   

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https://dejure.org/2018,16553
OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 UF 5/18 (https://dejure.org/2018,16553)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.06.2018 - 1 UF 5/18 (https://dejure.org/2018,16553)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 1 UF 5/18 (https://dejure.org/2018,16553)
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Volltextveröffentlichung

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    GG 6 Abs. 2; BGB 1666; BPolG 30, 39; FamFG 26, 27; FamFG 54 Abs. 2, Abs. 3
    Kindeswohlgefährdung; konkrete Gefahr; Auslandsreise; Entführungsgefahr; Amtsermittlung; Mitwirkungspflicht; Grenzschutz; Grenzsperre

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 14.12.1995 - 2 UF 176/94

    Umgangsrecht; Hinterlegung Reisepaß, Personalausweis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 UF 5/18
    Der Erlass entsprechender kinderschutzrechtlicher Maßnahmen des Familiengerichts setzt nach alledem die durch konkrete Umstände begründete Besorgnis voraus, dass ein Elternteil das Kind nach einer Ausreise aus dem Ausland nicht zurückzubringen beabsichtigt (OLG Karlsruhe NJW 1996, 1416, zitiert nach juris Rn.15; Staudinger/Rauscher, 2014, § 1684 Rn. 184a).

    Dabei sind die Anforderungen an die Darlegungslast nicht zu überspannen, da der andere Elternteil einen Entführungsplan im Allgemeinen geheim halten wird (OLG Karlsruhe NJW 1996, 1416, zitiert nach juris Rn.15).

    In diesem Kontext ist zudem zu beachten, dass Usbekistan seit 01.08.1999 Mitgliedsstaat des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 [HKÜ] ist (zu diesem Aspekt: OLG Karlsruhe NJW 1996, 1416, zitiert nach juris Rn.15; Staudinger/Rauscher, 2014, § 1684 Rn. 184a).

  • BVerfG, 06.11.2009 - 1 BvR 1410/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Einschränkung des Umgangsrechts des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 UF 5/18
    Ein Eingriff ist hingegen nicht bereits deshalb gerechtfertigt, weil der Elternteil in einem anderen Land lebt oder zu seinem Heimatland enge Beziehungen unterhält und die abstrakte Möglichkeit besteht, dass er mit dem Kind dauerhaft im Ausland verbleibt (vgl. zur Fallgestaltung des § 1684 Abs. 4 S.2 BGB: BVerfG FamRZ 2010, 109, 110).

    dd) Angesichts der nur abstrakten Möglichkeit eines Missbrauchs der sorgerechtlichen Befugnisse genügt schließlich auch die Befürchtung, dass Rechtsschutz im Falle einer Kindesentziehung durch die Beschwerdeführerin über Staatsgrenzen hinweg schwieriger zu erlangen sein wird als innerhalb eines Staatsgebiets, nicht für eine verfassungsgemäße Einschränkung des Elternrechts (vgl. zur Fallgestaltung des § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB: BVerfG FamRZ 2010, 109, zitiert nach juris Rn. 20).

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 UF 5/18
    Lediglich ein durch das Familiengericht angeordnetes Ausreiseverbot vermag der Gefahr hingegen nur im eingeschränkten Umfang zu begegnen (Staudinger/Coester BGB, 2016, § 1666 Rn. 212; vgl. dazu auch BGH FamRZ 2005, 344, zitiert nach juris Rn.24).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2001 - 16 UF 30/01

    Missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge bei gemeinsamem Sorgerecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 UF 5/18
    Der Gefährdung des Kindeswohls durch eine befürchtende Verletzung der (mit-)sorgeberechtigten Befugnisse des anderen Elternteils kann mit einer Maßnahme auf Grundlage des § 1666 BGB begegnet werden (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 1011, zitiert nach juris Rn. 16).
  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 UF 5/18
    Voraussetzung ist aber, dass durch die missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet wird, mithin eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, NJW 2017, 1032; Staudinger/Coester BGB, 2016, § 1666 Rn. 82).
  • BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18

    Keine Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentziehung bei fortbestehender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 UF 5/18
    Weitere Ermittlungen sind im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens, in welchem die Ermittlungsmöglichkeiten denknotwendig hinter denen eines Hauptsachverfahrens zurückbleiben (hierzu nur BVerfG, Beschluss vom 23. April 2018, Az. 1 BvR 383/18, Rn. 18, juris), nicht veranlasst.
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