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OLG Frankfurt, 07.07.2006 - 10 U 36/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 724 BGB
BGB-Gesellschaft: Anspruch auf Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz bei unwirksamer Kündigung des Gesellschaftsvertrages - Judicialis
BGB § 724
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 724
Kein Anspruch auf Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz bei unwirksamer Kündigung des Gesellschaftsvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung im Rahmen eines Gesellschaftsvertrages; Anforderungen an die Unmöglichkeit eines gedeihlichen Zusammenlebens unter den Gesellschaftern ; Nichtbestehen eines Bereicherungsanspruchs wegen eines ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 11.01.2006 - 18 O 350/04
- OLG Frankfurt, 07.07.2006 - 10 U 36/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.01.2003 - II ZR 58/00
Rückzahlung der Einlage bei fehlerhaftem Ausscheiden aus einer BGB -Gesellschaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2006 - 10 U 36/06
Dementsprechend ist mangels entsprechender Willensbetätigung auch nicht nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft, die auch auf das Ausscheiden aus der Gesellschaft angewendet werden können (vgl. BGH NZG 2003, 276) davon auszugehen, dass die Kläger mit den Kündigungen vom 27.11.2003 aus der Beklagten zu 1) einvernehmlich ausgeschieden sind. - BGH, 28.01.2002 - II ZR 239/00
Gegenseitig erklärte fristlose Kündigung - Zweigliedrige Sozietät - Wichtiger …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2006 - 10 U 36/06
Bei der Abwägung der Gesamtumstände ist auch das vorangegangene Verhalten der Beteiligten in die Bewertung einzubeziehen, wobei durch das Verhalten gerade gesellschaftsrechtliche Pflichten verletzt worden sein müssen (vgl. BGH NZG 2002, 417).