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   OLG Frankfurt, 07.07.2017 - 4 WF 23/17   

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https://dejure.org/2017,29140
OLG Frankfurt, 07.07.2017 - 4 WF 23/17 (https://dejure.org/2017,29140)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.07.2017 - 4 WF 23/17 (https://dejure.org/2017,29140)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - 4 WF 23/17 (https://dejure.org/2017,29140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1684 BGB, § 27 FamFG, § 87 FamFG, § 89 FamFG
    Darlegung von Verstößen für Verhängung von Ordnungsmitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung von Verstößen für Verhängung von Ordnungsmitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 110
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Braunschweig, 20.07.2022 - 1 WF 165/21

    Festsetzung von Ordnungsmitteln; Zuwiderhandlung gegen einen Umgangstitel;

    Dem steht entgegen, dass in diesem Zeitraum auch der umgangsberechtigte Vater selbst nicht die Einhaltung des Titels gefordert und keine eigenen Mitwirkungshandlungen hinsichtlich der Wahrnehmung von Umgangskontakten vorgenommen hat (vgl. ähnlich OLG Frankfurt Beschluss vom 07.07.2017 - 4 WF 23/17, juris Rn. 10).

    Aufgrund der Ankündigung der Mutter, den Umgang nicht zu gewähren, war der Vater nicht gehalten, sich dennoch wöchentlich zum vereinbarten Übergabeort zu begeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.07.2017 - 4 WF 23/17, juris Rn. 10; Johannsen/Henrich/Althammer-Rake, Familienrecht, 7. Aufl. 2020, § 89 Rn. 7).

  • KG, 29.01.2020 - 3 WF 200/19

    Voraussetzungen der Vollstreckung eines gerichtlich gebilligten

    Jedoch ist der Billigungsbeschluss ohne den in Bezug genommenen Umgangsvergleich (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG i. V. m. § 156 Abs. 2 FamFG) nicht vollstreckungsfähig, so dass auch Letzterer in diesem Fall der Zustellung vor der Vollstreckung bedarf (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 5 WF 239/18 ZKJ 2019, 421; Grandel FF 2019, 55, 59; OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. August 2018 - 11 WF 104/18 juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 4 WF 23/17 FamRZ 2018, 110).
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