Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.08.2018 - 11 U 156/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23189
OLG Frankfurt, 07.08.2018 - 11 U 156/16 (https://dejure.org/2018,23189)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.08.2018 - 11 U 156/16 (https://dejure.org/2018,23189)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. August 2018 - 11 U 156/16 (https://dejure.org/2018,23189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,23189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 KUG, § 23 KUG
    Zur Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Fußballspielers und der Pressefreiheit bei der Verbreitung von Bildnissen im Rahmen eines Sammelwerkes

  • JurPC

    Verwendung des Fotos eines ehemaligen Bundesliga-Torwarts zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehemaliger Torwart muss Verwendung seines Bildes auf Sammelkarte dulden

  • rabüro.de

    Zur Zulässigkeit der Verwendung des Bildes eines bekannten Fußballspielers auf einer Sammelkarte

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zulässige Abbildung eines bekannten Fußballers auf Sammelkarte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KUG § 22 ; KUG § 23

  • rechtsportal.de

    KUG § 22 ; KUG § 23
    Zulässigkeit der Verbreitung des Bildnisses eines bekannten Torwarts auf einer Sammelkarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Ehemaliger Torwart der Fußball-Nationalmannschaft muss Abbildung auf Sammelkarte dulden

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Rote Karte für Ex-Nationaltorhüter: Spielerfoto auf Sammelkarte kann nicht verboten werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Torwart der Fußball-Nationalmannschaft muss Abbildung auf Sammelkarte dulden

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Früherer Nationaltorwart muss Sammelkarte mit Foto dulden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Nationalspieler: Sammelobjekt wider Willen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Torwart der Fußball-Nationalmannschaft muss Abbildung auf Sammelkarte dulden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Torwart der Fußball-Nationalmannschaft muss Abbildung auf Sammelkarte dulden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fußball-Nationalspieler-Sammelkarten - Ex-Torwart kann die Abbildung nicht verhindern: Hier überwiegt das Interesse des Sammelkarten-Verlags

  • versr.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Torwart der Fußball-Nationalmannschaft muss Abbildung auf Sammelkarte dulden

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Bekannter Ex-Nationaltorhüter kann sich nicht gegen Sammelkarte wehren

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Torwart der Fußball-Nationalmannschaft muss Abbildung auf Sammelkarte dulden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schutz vor unerwünschten Fotografien in Presse und Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Recht am eigenen Bild - Ehemaliger Nationaltorwart des DFB will nicht mehr auf Sammelkarten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ehemaliger Torwart der Fußball-Nationalmannschaft muss Abbildung auf Sammelkarte dulden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bildnis eines Ex-Nationaltorwarts gehört zur Zeitgeschichte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehemaliger Torwart der Fußball-Nationalmannschaft muss Abbildung auf Sammelkarte dulden - Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte dürfen auch ohne Einwilligung veröffentlich werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 323
  • K&R 2018, 660
  • afp 2018, 437
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77

    Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2018 - 11 U 156/16
    Nicht vergleichbar sei der Fall des BGH GRUR 1979, 425 - Fußballkalender, wo das Informationsbedürfnis in entscheidend stärkerem Maße angesprochen sei.

    Soweit der Kläger rügt, dass es sich bei den "A" um ein kommerzielles Produkt handele, steht dies ihrem Schutz durch Art. 5 Abs. 1 GG nicht entgegen (vgl. BGH Urteil vom 5.6.2008, I ZR 223/05 - juris Rdnr. 17; Urteil vom 6.2.1979, VI ZR 46/77 - juris Rdnr. 20).

    Ob alle Erwerber von den ihnen zur Verfügung gestellten Informationen auch Gebrauch machen, ist von untergeordneter Bedeutung (vgl. BGH Urteil vom 6.2.1979, VI ZR 46/77 - juris Rdnr. 21, zur Verwendung von Kalenderblättern von Fußballspielen als Wandschmuck).

  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07

    BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2018 - 11 U 156/16
    Es hat weiter unter Bezugnahme auf den Maßstab der Entscheidung des BGH vom 10.3.2009, VI ZR 261/07 (NJW 2009, 1499) einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verneint im Hinblick auf das besondere zeitgeschichtliche, insbesondere sportgeschichtliche Interesse an der Fußballnationalmannschaft und - aufgrund seiner herausragenden Stellung - auch am Kläger selbst.

    Es wird gerade nicht eine Neugier der Leser oder Zuschauer nach privaten Angelegenheiten befriedigt, sondern das Frontbild der "A" dient ebenso wie die auf der Rückseite in den Text eingebetteten Bilder der Auseinandersetzung mit der sportlichen Laufbahn des Klägers und damit einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse (vgl. BGH NJW 2009, 1499, 1500 [BGH 10.03.2009 - VI ZR 261/07] ).

  • BGH, 29.05.2018 - VI ZR 56/17

    Anspruch auf Unterlassung einer Bild- und Wortberichterstattung bezogen auf ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2018 - 11 U 156/16
    a) Zutreffend hat das Landgericht entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Urteil vom 29.5.2018, VI ZR 56/17 - juris Rdnr. 9, m.w.Nw.) bereits bei der Beurteilung, ob ein Bild aus dem Bereich der Zeitgeschichte vorliegt, eine Abwägung zwischen den Rechten des Klägers aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 GG, Art. 8 EMRK einerseits und den Rechten der Beklagten aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits vorgenommen.

    Besondere Bedeutung im Rahmen der Abwägung kommt dabei dem Umstand zu, wie ebenfalls schon das Landgericht hervorgehoben hat, dass der Kläger vorliegend ausschließlich in dem Kontext gezeigt wird, in dem er auch seine zeitgeschichtliche Bedeutung erlangt hat, nämlich als Torwart der deutschen Fußballnationalmannschaft (zur Bedeutung dieses Kriteriums s. zuletzt BGH Urteil vom 29.5.2018, VI ZR 56/17 - juris Rdnr. 18).

  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94

    Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2018 - 11 U 156/16
    Dass mit dem Vertrieb der "A" auch geschäftliche Interessen verfolgt würden und die Erwerber möglicherweise auch ein Sammlerinteresse hätten, stehe nicht entgegen, wie sich aus der Entscheidung BGH NJW 1996, 593 [BGH 14.11.1995 - VI ZR 410/94] - Abschiedsmedaille - ergebe.

    Auch ein "Sammelobjekt" kann Träger von Informationen über Ereignisse der Zeitgeschichte i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG sein (BGH Urteil vom 14.11.1995, VI ZR 410/94 - Abschiedsmedaille -, juris Rdnr. 23).

  • LG Kassel, 28.10.2016 - 8 O 2299/15
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2018 - 11 U 156/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 28.10.2016, 8 O 2299/15, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Kassel vom 28.10.2016, Az.: 8 O 2299/15 wie folgt zu entscheiden:.

  • BGH, 20.02.1968 - VI ZR 200/66

    Vertrieb von Sammelbildern von Fußball-Nationalspielern - Annahme einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2018 - 11 U 156/16
    Entsprechend der Entscheidung BGHZ 49, 288 (Ligaspieler) stehe auch vorliegend das Bestreben der Fans im Vordergrund, die Bilder der Sportler zu besitzen; die Bilder würden die Tausch- und Sammlerleidenschaft wecken.

    Anders als im Fall der Entscheidung BGHZ 49, 288 - Ligaspieler- ist der Vertrieb hier auch nicht darauf angelegt, dass durch "Blindkäufe" primär die Sammelleidenschaft der Interessenten befriedigt wird und es diesen darauf ankommt, eine vollständige Serie zu erreichen, sondern der Interessent der "A" kann gezielt diejenigen Karten erwerben, an denen er Interesse hat.

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 223/05

    Namensnennung von Prominenten in der Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2018 - 11 U 156/16
    Soweit der Kläger rügt, dass es sich bei den "A" um ein kommerzielles Produkt handele, steht dies ihrem Schutz durch Art. 5 Abs. 1 GG nicht entgegen (vgl. BGH Urteil vom 5.6.2008, I ZR 223/05 - juris Rdnr. 17; Urteil vom 6.2.1979, VI ZR 46/77 - juris Rdnr. 20).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2018 - 11 U 156/16
    Selbst bei der Verwendung von Bildnissen prominenter Personen für Werbeanzeigen, bei denen es dem Werbenden im Ergebnis allein um die Vermarktung seines Produktes geht, ist der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG eröffnet, wenn die Werbeanzeige neben dem Werbezweck auch einen Informationsgehalt für die Allgemeinheit aufweist; der kommerzielle Zusammenhang schließt es nicht aus, dass die Veröffentlichung auch der Information der Allgemeinheit dient (Urteil vom 26.10.2006, I ZR 182/04 - juris Rdnr. 15).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2018 - 11 U 156/16
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Informationsgehalt des Bildes in Zusammenhang mit dem dazugehörigen Text äußerst gering und deshalb ein schützenswerter Beitrag zur öffentlichen Meinungsäußerung nicht erkennbar ist (vgl. BGH Urteil vom 11.3.2009, I ZR 8/07).
  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 3 O 283/18

    Werbevideo und Frisörsalon

    Nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (BGH, GRUR 2007, 527 [BGH 06.03.2007 - VI ZR 51/06] - Winterurlaub m.w.N.; OLG Frankfurt, Urt. vom 07.08.2018 - 11 U 156/16 -, Rn. 32, juris) dürfen Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit ihrer Einwilligung verbreitet werden (§ 22 S. 1 KUG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht