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   OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 53/99   

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https://dejure.org/2003,5285
OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 53/99 (https://dejure.org/2003,5285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.10.2003 - 11 U 53/99 (https://dejure.org/2003,5285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 11 U 53/99 (https://dejure.org/2003,5285)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 64 UrhG, § 66 Abs 2 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG, § 129 UrhG, Art 4 Abs 2 WUAbk
    Urheberrechtsschutz für Literatur: Inlandsschutz und Schutzfristverlängerung für ein erstmals 1939 in den USA anonym veröffentlichtes Werk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzdauer für ein in Nordamerika anonym veröffentlichtes Werk; Auswirkung des In-Kraft-Treten des Welturheberrechtsabkommens auf bereits zugebilligte Schutzdauer; Voraussetzungen für die Anwendung einer Schutzfristverlängerung; Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Anonyme Alkoholiker

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 16, 17, 64, 66, 97, 129 Abs. 1, 140 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 97 I; ; UrhG § 64; ; UrhG § 66 II; ; UrhG § 129; ; Welturheberrechtsabkommen Art. IV; ; Welturheberrechtsabkommen Art. II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Urheberrechtsschutz eines erstmals 1939 in den USA anonym veröffentlichten Werkes - 2. Schutzfristverlängerung gem. § 64 Abs. 1 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 403
  • GRUR-RR 2004, 99
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.1978 - I ZR 4/77

    Freie Benutzung eines Filmdrehbuchs für ein weiteres Drehbuch für die Verfilmung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 53/99
    a)Nach dem Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Januar 1892 genießt das Werk eines amerikanischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland Urheberrechtsschutz nach inländischem Recht unabhängig davon, ob dieses Werk in den Vereinigten Staaten als dem Ursprungsland noch urheberrechtlich geschützt ist (BGHZ 70, 268, 270 - Buster Keaton Filme; BGH GRUR 1978 302, 303 f. - Wolfsblut).

    Das hat zur Folge, dass die Schutzfristverlängerung nach dem für die Schutzgewährung anzuwendenden Inlandsrechts den aufgrund des Welturheberrechtsabkommens bzw. aufgrund des bilateralen Übereinkommens von 1892 in Verbindung mit Art. XIX WUA geschützten Werken nur zugute kommt, soweit diese bei Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 noch nach Inlandsrecht geschützt waren und außerdem auch die Schutzfrist im Ursprungsland noch nicht abgelaufen war (BGH GRUR 1978 302, 304 - Wolfsblut).

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 53/99
    Bei pauschalen Vereinbarungen bestimmt der Zweck auch, ob die Rechteeinräumung inhaltlich, räumlich oder zeitlich beschränkt erfolgen sollte (BGH GRUR 1996, 121, 122 Pauschale Rechtseinräumung).Ob diese Grundsätze auch auf nach US - amerikanischem Recht zu beurteilende Rechteeinräumungen anzuwenden sind, kann hier letztlich dahin stehen, weil eine auf die USA beschränkte Rechteübertragung nicht beabsichtigt war und die Vereinbarung auch nicht gegen den deutschen ordre - public verstößt.
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 98/57

    Der Heiligenhof

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 53/99
    Ein eigenes berechtigtes Interesse des Klägers an der Geltendmachung des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs besteht, weil der Kläger jedenfalls seit 1996 ein einfaches Nutzungsrecht an der deutschsprachigen Übersetzung des zweiten Literaturteams von AAWS übertragen erhalten hat und ihm durch die Verbreitung von das Urheberrecht von AAWS verletzenden Ausgaben ebenfalls ein Nachteil droht (für den einfachen Lizenznehmer einer Buchclubausgabe BGH GRUR 1959, 200 - Heiligenblut).
  • BGH, 27.01.1978 - I ZR 97/76

    Buster-Keaton-Filme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 53/99
    a)Nach dem Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Januar 1892 genießt das Werk eines amerikanischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland Urheberrechtsschutz nach inländischem Recht unabhängig davon, ob dieses Werk in den Vereinigten Staaten als dem Ursprungsland noch urheberrechtlich geschützt ist (BGHZ 70, 268, 270 - Buster Keaton Filme; BGH GRUR 1978 302, 303 f. - Wolfsblut).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 22/00

    Urheberrechtsschutz für ein 1939 in den USA erschienenes Buch auf Grund des bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 53/99
    Zwar hat sich der Beklagte auf eine im Parallelverfahren (11 U 22/00) vorgelegte eidesstattliche Versicherung der Zeugin Br. bezogen, in der diese erklärt, zwischen dem von ihr herausgebrachten Buch und der schriftlichen Aussage der Zeugin S. bestünden keinerlei Widersprüche, die Zeugin habe auch ihr gegenüber schon erklärt, dass X Y nicht der Verfasser des "Blauen Buches" sei.
  • OLG Frankfurt, 13.05.2014 - 11 U 62/13

    Urheberschutz für Text, der auf übersinnliche Inspiration zurückgehen soll

    Nach dem Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Januar 1892 genießt das Werk eines amerikanischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland Urheberrechtsschutz nach inländischem Recht unabhängig davon, ob dieses Werk in den Vereinigten Staaten als dem Ursprungsland noch urheberrechtlich geschützt ist (BGHZ 70, 268, 270 - Buster Keaton Filme; BGH GRUR 1978, 302 - Wolfsblut; Senat, GRUR-RR 2004, 99 - Anonyme Alkoholiker).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 22/00
    Der Kläger, die Dachorganisation für die weltweiten Aktivitäten der "A...", vertreibt in den USA die im Tenor des erstinstanzlichen Urteils unter Ziff. I. im Einzelnen aufgeführten Druckschriften, u. a. das erstmals 1939 in den USA erschienene Buch "X... Y...", das in deutscher Sprache von dem Kläger im Parallelverfahren 11 U 53/99 unter dem Titel "A... A..." vertrieben wird.
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