Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1044/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 360 Abs 2 StPO, § 370 Abs 2 StPO, § 462a Abs 1 S 2 StPO
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer: Strafrestaussetzungsentscheidung nach Vollstreckungsunterbrechung während eines Wiederaufnahmeverfahrens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbrechung der Vollstreckung beim Unterbleiben eines Wiederaufnahmeverfahrens infolge der Anordnung der Erneuerung der Hauptverhandlung; Gerichtliche Zuständigkeit bezüglich Nachtragsentscheidungen; Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens bei ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbrechung der Vollstreckung im Wiederaufnahmeverfahren bei Vorliegen eines Vollstreckungshindernisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 30
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.1999 - 2 ARs 408/99
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH; Zuständigkeit nach § 462a StPO; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1044/04
Die Strafvollstreckungskammer hat gegenüber dem erkennenden Gericht - abgesehen vom Fall des § 462 a Abs. 5 S. 1 StPO - stets den Vorrang, sobald eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird (st. Rechtsprechung des Senats z. B. Beschluss vom 26.8.1999 - 3 Ws 773/99 - Beschluss vom 17.1.2000 - 3 Ws 60/00 - BGH NStZ 2000, 111; BGHSt 30, 192/98).Mit der Aufnahme in die Justizvollzugsanstalt - hier durch Übergang der Untersuchungshaft in Strafhaft mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils - wurde die sachliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (vgl. BGH NStZ 2000, 111) mit dem "Befaßtsein" mit der Entscheidung über den Antrag auf Reststrafenaussetzung die örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel begründet.
Unter "Unterbrechung" fällt unter anderem auch das Entweichen aus dem Vollzug, die Abschiebung eines ausländischen Verurteilten in sein Heimatland und das Absehen von der Vollstreckung gemäß § 456 a StPO (vgl. BGH NStZ 2000, 111;… GA 1984, 513;… KK-Fischer, a. a. O. § 462 a Rdnr. 12 ), weil in solchen Fällen die Strafvollstreckung nicht erledigt, sondern fortzusetzen bzw. bei Rückkehr des Verurteilten nachzuholen und die für die Zuständigkeitsregelung maßgebliche Interessenlage die gleiche ist wie in den Fällen der Unterbrechung oder Aussetzung der Vollstreckung, für die § 462 Abs. 1 S. 2 StPO den Fortbestand der gemäß Satz 1 begründeten Zuständigkeit vorsieht (BGH NStZ 2000, 111;… GA 1984, 513).
- BGH, 27.06.1984 - 2 ARs 196/84
Vollstreckung der Freiheitsstrafe nach vorheriger Abschiebung und Rückkehr in die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 3 Ws 1044/04
Unter "Unterbrechung" fällt unter anderem auch das Entweichen aus dem Vollzug, die Abschiebung eines ausländischen Verurteilten in sein Heimatland und das Absehen von der Vollstreckung gemäß § 456 a StPO (vgl. BGH NStZ 2000, 111; GA 1984, 513;… KK-Fischer, a. a. O. § 462 a Rdnr. 12 ), weil in solchen Fällen die Strafvollstreckung nicht erledigt, sondern fortzusetzen bzw. bei Rückkehr des Verurteilten nachzuholen und die für die Zuständigkeitsregelung maßgebliche Interessenlage die gleiche ist wie in den Fällen der Unterbrechung oder Aussetzung der Vollstreckung, für die § 462 Abs. 1 S. 2 StPO den Fortbestand der gemäß Satz 1 begründeten Zuständigkeit vorsieht (BGH NStZ 2000, 111; GA 1984, 513).
- OLG Frankfurt, 20.02.2006 - 3 Ws 130/06
Strafvollstreckung: Voraussetzungen der Gewährung von Zahlungserleichterungen für …
Eine Entscheidung des Senats in der Sache kommt nicht in Betracht, weil der Senat im vorliegenden Fall nicht dem sachlich-funktional und örtlich zuständigen Gericht als Beschwerdegericht übergeordnet ist (vgl. Senat, NStZ-RR 2005, 30, 31; Beschluß vom 17.01.2000 - 3 Ws 60/00 - ; Beschluß vom 22.03.2003 - 3 Ws 1201/03 -). - OLG Zweibrücken, 15.06.2009 - 1 Ws 139/09
Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in Bewährungssachen: …
Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruht auf der entsprechenden Anwendung der §§ 467 Abs. 1, 473 Abs. 3 StPO (vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 7. Oktober 2004, 3 Ws 1044/04 - juris).