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   OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 1 WF 177/16   

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https://dejure.org/2016,38153
OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 1 WF 177/16 (https://dejure.org/2016,38153)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.10.2016 - 1 WF 177/16 (https://dejure.org/2016,38153)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 1 WF 177/16 (https://dejure.org/2016,38153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 113; ZPO § 254
    Gegenstandswert eines Unterhaltsverfahrens

  • rechtsportal.de

    FamGKG § 51 Abs. 1 ; FamGKG § 51 Abs. 2
    Gegenstandswert eines Unterhaltsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 467
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 18.02.2016 - 2 WF 301/15

    Unterhaltsverfahren: Erhöhung des Verfahrenswertes durch Antragserweiterung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 1 WF 177/16
    Durch die letztmals mit Schriftsatz vom 31.3.2014 begehrte Antragserweiterung (1401,- EUR für den Zeitraum 1.1.2012-31.10.2013 abzüglich jeweils gezahlter 250,- EUR und darüber hinaus 1.607,- EUR ab dem 1.11.2013 abzüglich jeweils gezahlter 250,- EUR bis zum 31.3.2014) erhöht sich nach zutreffender Ansicht der Verfahrenswert für den laufenden Unterhalt unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der Antragserweiterung bereits dann um den 12-fachen Wert des Erhöhungsbetrages, wenn der Erhöhungsbetrag für mehr als 12 Monate verlangt wird (OLG Brandenburg FamRZ 2015, 431; OLG Karlsruhe MDR 2016, 592 [OLG Karlsruhe 18.02.2016 - 2 WF 301/15] ; BeckOK-Streitwert/Dürbeck "Unterhalt" Rn. 9, Wendl/Dose/Schmitz, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 6. Aufl., § 10 Rn. 82a).

    Nicht zu berücksichtigen sind jedoch geltend gemachte erhöhte Unterhaltsrückstände für die Zeit zwischen Antragserweiterung (Mai 2014, da die Antragserweiterung am 01.04.2014 einging) und Eingang des ursprünglichen Antrages (März 2012, da der Eingang am 07.02.2012 erfolgte), da nach zutreffender Ansicht insoweit die auch hier geltende Regelung von § 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG zu beachten ist ((OLG Karlsruhe MDR 2016, 592, [OLG Karlsruhe 18.02.2016 - 2 WF 301/15] Beck-OKStreitwert/Dürbeck, a.a.O.; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2015, 431; Schneider NZFam 2015, 857).

  • OLG Brandenburg, 07.07.2014 - 9 WF 142/14
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 1 WF 177/16
    Durch die letztmals mit Schriftsatz vom 31.3.2014 begehrte Antragserweiterung (1401,- EUR für den Zeitraum 1.1.2012-31.10.2013 abzüglich jeweils gezahlter 250,- EUR und darüber hinaus 1.607,- EUR ab dem 1.11.2013 abzüglich jeweils gezahlter 250,- EUR bis zum 31.3.2014) erhöht sich nach zutreffender Ansicht der Verfahrenswert für den laufenden Unterhalt unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der Antragserweiterung bereits dann um den 12-fachen Wert des Erhöhungsbetrages, wenn der Erhöhungsbetrag für mehr als 12 Monate verlangt wird (OLG Brandenburg FamRZ 2015, 431; OLG Karlsruhe MDR 2016, 592 [OLG Karlsruhe 18.02.2016 - 2 WF 301/15] ; BeckOK-Streitwert/Dürbeck "Unterhalt" Rn. 9, Wendl/Dose/Schmitz, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 6. Aufl., § 10 Rn. 82a).

    Nicht zu berücksichtigen sind jedoch geltend gemachte erhöhte Unterhaltsrückstände für die Zeit zwischen Antragserweiterung (Mai 2014, da die Antragserweiterung am 01.04.2014 einging) und Eingang des ursprünglichen Antrages (März 2012, da der Eingang am 07.02.2012 erfolgte), da nach zutreffender Ansicht insoweit die auch hier geltende Regelung von § 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG zu beachten ist ((OLG Karlsruhe MDR 2016, 592, [OLG Karlsruhe 18.02.2016 - 2 WF 301/15] Beck-OKStreitwert/Dürbeck, a.a.O.; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2015, 431; Schneider NZFam 2015, 857).

  • OLG Karlsruhe, 25.09.2015 - 18 WF 234/12

    Verfahrenswert bei Antragserweiterungen im Unterhaltsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 1 WF 177/16
    Der Gegenansicht (OLG Schleswig JurBüro 2016, 307; OLG Karlsruhe NJW-RR 2016, 189 [OLG Karlsruhe 25.09.2015 - 18 WF 234/12] ), die insoweit Erhöhungsbeträge nur berücksichtigt, die in die ersten zwölf Monaten seit Antragstellung fallen, ist nicht zu folgen.
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2007 - 18 W 38/06

    Streitwertfestsetzung bei teilweiser Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 1 WF 177/16
    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts sind im vorliegenden Fall angesichts des Umstands, dass der Antrag der Antragstellerin während des erstinstanzlichen Verfahrens mehrfach erweitert worden ist, nicht mehrere Einzelwerte festzusetzen, da eine nach Zeitabschnitten gestufte Wertbestimmung allgemein nur dann erforderlich, wenn einzelne Gerichts- oder Anwaltsgebühren aus unterschiedlichen Werten zu berechnen sind (vgl. etwa OLG Düsseldorf JurBüro 2007, 256; N. Schneider NZFam 2015, 857; Schneider/Herget/Kurpat, Streitwert, 14. Aufl., 2015, Rn. 217), was im vorliegenden Verfahren nicht der Fall ist.
  • OLG Schleswig, 11.03.2016 - 15 WF 25/16

    Verfahrenswert; Unterhaltssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 1 WF 177/16
    Der Gegenansicht (OLG Schleswig JurBüro 2016, 307; OLG Karlsruhe NJW-RR 2016, 189 [OLG Karlsruhe 25.09.2015 - 18 WF 234/12] ), die insoweit Erhöhungsbeträge nur berücksichtigt, die in die ersten zwölf Monaten seit Antragstellung fallen, ist nicht zu folgen.
  • OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 5 WF 65/18

    Streitwert für Stufenantrag in Folgesache Güterrecht vor Bezifferung nach § 38

    Soweit es die Bewertung von Stufenanträgen iSd §§ 113 Abs. 1 FamFG, 254 ZPO betrifft, sind die einzelnen Werte nicht zu addieren, sondern nach § 38 FamGKG ist der Wert für den höchsten Einzelantrag maßgebend, was im Regelfall bei einer späteren Bezifferung der Leistungsantrag sein wird (vgl. OLG Frankfurt AGS 2017, 284).
  • OLG München, 11.02.2019 - 2 WF 36/19

    Beschwerde gegen die Verfahrenswertfestsetzung im Unterhaltsverfahren bei

    Nach Ansicht des Senats ist dies auch bei Unterhaltserweiterungen zu berücksichtigen (so auch OLG Karlsruhe, MDR 2016, 592; OLG Frankfurt NZFam 2016, 1048; BeckOK-Streitwert/Dürbeck "Unterhalt" Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2020 - 5 WF 75/20

    Gesonderte Wertfestsetzung für Anwaltsgebühren bei Mandatsniederlegung während

    Soweit es die Bewertung von Stufenanträgen iSd §§ 113 Abs. 1 FamFG, 254 ZPO betrifft, sind die einzelnen Werte nicht zu addieren, sondern nach § 38 FamGKG ist der Wert für den höchsten Einzelantrag maßgebend, was im Regelfall bei einer späteren Bezifferung der Leistungsantrag sein wird (vgl. OLG Frankfurt NZFam 2018, 530; AGS 2017, 284).
  • OLG Koblenz, 06.11.2018 - 13 WF 876/17
    Insbesondere führen die zwischenzeitlich aufgelaufenen Unterhaltsrückstände nicht zu einer Erhöhung des Verfahrenswertes (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2017, 1079 ; OLG Karlsruhe NJW-RR 2016, 189 ; zum Meinungsstand vgl. auch OLG Brandenburg FamRZ 2015, 431 und OLG Frankfurt NZFam 2016, 1048).
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