Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 13 W 47/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitwert des Zwischenstreits über Zulässigkeit der Nebenintervention?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Streitwert des Zwischenstreits über Zulässigkeit der Nebenintervention? (IBR 2016, 1134)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 16.01.2007 - 27 W 86/06
Verfahrensrecht - Streitwert einer Nebenintervention
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 13 W 47/16
Dieser Ansicht steht ein beachtlicher Teil der Oberlandesgerichte und der Literatur kritisch gegenüber, die der Ansicht ist, dass sich der Streitwert einer Nebenintervention nach dem wirtschaftlichen Interesse des Nebenintervenienten richtet und nach oben durch den Streitwert des Rechtsstreits begrenzt wird (…vgl. zum Meinungsstreit Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, 12. Aufl. Rz. 4115 - 4126; OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2007 in OLGR Hamm 2007, 607).In diesem Zwischenstreit ist gerade die Nebenintervention selbst Streitgegenstand und der Streitwert für dieses Verfahren deshalb am Interesse des Nebenintervenienten an der Teilhabe an dem Verfahren zu bemessen (BGH, Beschluss vom 24.02.1953 in NJW 1953, 745; BGHZ 31, 144; OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2007, a.a.O.).
- BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57
Streitwert der Nebenintervention
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 13 W 47/16
In diesem Zwischenstreit ist gerade die Nebenintervention selbst Streitgegenstand und der Streitwert für dieses Verfahren deshalb am Interesse des Nebenintervenienten an der Teilhabe an dem Verfahren zu bemessen (BGH, Beschluss vom 24.02.1953 in NJW 1953, 745; BGHZ 31, 144; OLG Hamm…, Beschluss vom 16.01.2007, a.a.O.). - BGH, 24.02.1953 - I ZR 106/51
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 13 W 47/16
In diesem Zwischenstreit ist gerade die Nebenintervention selbst Streitgegenstand und der Streitwert für dieses Verfahren deshalb am Interesse des Nebenintervenienten an der Teilhabe an dem Verfahren zu bemessen (BGH, Beschluss vom 24.02.1953 in NJW 1953, 745; BGHZ 31, 144; OLG Hamm…, Beschluss vom 16.01.2007, a.a.O.). - BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04
Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 13 W 47/16
Hinsichtlich des selbständigen Beweisverfahrens dürfte angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 16.09.2004 in NJW 2004, 3488; OLG Köln, Beschluss vom 14.03.- in JurBüro -, 423) als gefestigt davon ausgegangen werden, dass das selbständige Beweisverfahren nach der gesetzlichen Neuregelung als vorweggenommener Teil des späteren Hauptsacheverfahrens anzusehen ist.