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   OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 1 U 64/12   

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https://dejure.org/2012,51678
OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 1 U 64/12 (https://dejure.org/2012,51678)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.2012 - 1 U 64/12 (https://dejure.org/2012,51678)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 2012 - 1 U 64/12 (https://dejure.org/2012,51678)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Einforderung einer Kommanditeinlage durch die Liquidatorin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einforderung einer Kommanditeinlage durch die Liquidatorin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 105 Abs. 3; HGB § 161 Abs. 2; BGB § 705
    Einforderung einer Kommanditeinlage durch den Liquidator - Beweislast für die Nichterforderlichkeit der Einlage zur Abwicklung der Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.1978 - II ZR 54/77

    Inanspruchnahme eines Gesellschafters auf Zahlung rückständiger Beiträge -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 1 U 64/12
    Nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 5. November 1977, NJW 1979, S. 1522, 1523 f.; Urteil vom 3. Juli 1978, WM 1978, S. 898, juris Rn. 14 ff.; Urteil vom 21. November 1984, NJW 1984, S. 435) würde eine Verpflichtung des Liquidators, im Einzelfall nachzuweisen, dass von ihm eingeforderte rückständige Beiträge zur Durchführung der Abwicklung erforderlich sind, dem Interesse der Gesellschafter widersprechen, die Aktiva der Gesellschaft möglichst schnell und ungehindert flüssig zu machen, um die Gläubiger zu befriedigen und weitere Ansprüche von der Gesellschaft abzuwenden.

    Nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 3. Juli 1978, WM 1978, S. 898, juris Rn. 12; Urteil vom 14. November 1977, NJW 1978, S. 424; siehe auch Hillmann, in: Ebenroth u. a., HGB, 2. Auflage, § 149 Rn. 11; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage, § 149 Rn. 3) gehört es zu den selbstverständlichen Aufgaben des Liquidators einer Kommanditgesellschaft, zum Zwecke der Abwicklung rückständige Kommanditeinlagen einzuziehen.

  • OLG Köln, 13.01.2014 - 5 U 66/10
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 1 U 64/12
    Soweit der Beklagte unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2012 (2-19 O 450/11) meint, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main habe in einem Urteil vom 25. Januar 2011 in dem Rechtsstreit 5 U 66/10 festgestellt, die Liquidatorin der Klägerin sei nicht zur Einziehung ausstehender Kommanditeinlagen von den Gesellschaftern befugt, irrt er.
  • BGH, 14.11.1977 - II ZR 183/75

    Übertragung der Liquidation einer Gesellschaft auf einen Gesellschafter durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 1 U 64/12
    Nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 3. Juli 1978, WM 1978, S. 898, juris Rn. 12; Urteil vom 14. November 1977, NJW 1978, S. 424; siehe auch Hillmann, in: Ebenroth u. a., HGB, 2. Auflage, § 149 Rn. 11; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage, § 149 Rn. 3) gehört es zu den selbstverständlichen Aufgaben des Liquidators einer Kommanditgesellschaft, zum Zwecke der Abwicklung rückständige Kommanditeinlagen einzuziehen.
  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 218/00

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Gesellschaftsverträgen mit stillen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 1 U 64/12
    Ein durchschnittlicher Anleger (dazu, dass vorformulierte gesellschaftsvertragliche Regelungen zwar nicht den §§ 305 ff. BGB unterfallen, aber gleichwohl - ähnlich wie Allgemeine Geschäftsbedingungen - einer objektiven Auslegung unterliegen, vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. November 2000, NJW 2001, S. 1270, 1271; Urteil vom 19. Juli 2011, WM 2011, S. 1848, juris Rn. 11) hätte die vorgenannte gesellschaftsvertragliche Regelung nicht so verstanden, dass er auf jeden Fall nur 48 % der gezeichneten Einlage bei der Klägerin einzahlen müsse - etwa, weil die übrigen 52 % nur eine Haftungssumme im Sinne des § 171 Abs. 1 Halbsatz 1 HGB darstellten.
  • BGH, 19.07.2011 - II ZR 153/09

    Auslegung des Gesellschaftsvertrags einer Publikumsgesellschaft: Entscheidung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 1 U 64/12
    Ein durchschnittlicher Anleger (dazu, dass vorformulierte gesellschaftsvertragliche Regelungen zwar nicht den §§ 305 ff. BGB unterfallen, aber gleichwohl - ähnlich wie Allgemeine Geschäftsbedingungen - einer objektiven Auslegung unterliegen, vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. November 2000, NJW 2001, S. 1270, 1271; Urteil vom 19. Juli 2011, WM 2011, S. 1848, juris Rn. 11) hätte die vorgenannte gesellschaftsvertragliche Regelung nicht so verstanden, dass er auf jeden Fall nur 48 % der gezeichneten Einlage bei der Klägerin einzahlen müsse - etwa, weil die übrigen 52 % nur eine Haftungssumme im Sinne des § 171 Abs. 1 Halbsatz 1 HGB darstellten.
  • BGH, 21.11.1983 - II ZR 19/83

    Gründung einer Publikums-Abschreibungs-Kommanditgesellschaft zum Zweck des Baus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 1 U 64/12
    Nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 5. November 1977, NJW 1979, S. 1522, 1523 f.; Urteil vom 3. Juli 1978, WM 1978, S. 898, juris Rn. 14 ff.; Urteil vom 21. November 1984, NJW 1984, S. 435) würde eine Verpflichtung des Liquidators, im Einzelfall nachzuweisen, dass von ihm eingeforderte rückständige Beiträge zur Durchführung der Abwicklung erforderlich sind, dem Interesse der Gesellschafter widersprechen, die Aktiva der Gesellschaft möglichst schnell und ungehindert flüssig zu machen, um die Gläubiger zu befriedigen und weitere Ansprüche von der Gesellschaft abzuwenden.
  • OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 1 U 8/12

    Anspruch der KG auf Einzahlung eines ausstehenden Teils der Kommanditeinlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 1 U 64/12
    Der Klägervertreter hat auf Befragen des Senats erklärt, der in dem Rechtsstreit 1 U 8/12 zur Zahlung verurteilte Kommanditist habe seine ausstehende Einlage bislang nicht an die Klägerin geleistet, aus dem gegen ihn erstrittenen Urteil sei auch nicht vollstreckt worden.
  • OLG Stuttgart, 06.04.2016 - 14 U 2/15

    Kapitalanlagegesellschaft: Widerruf des in einer Haustürsituation erklärten

    Hierbei ist ein Liquidator nicht verpflichtet, den zur Abwicklung der Gesellschaft benötigten Betrag in der Weise von den Gesellschaftern einzufordern, dass alle gleichmäßig belastet sind; vielmehr steht die Entscheidung, ob und in welchem Umfang er gegenüber den einzelnen Gesellschaftern rückständige Einlageforderungen geltend macht, in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. BGH, NJW 1980, 1522, 1524; OLG Frankfurt, Urteil vom 07.11.2012 - 1 U 64/12, juris Rdnr. 18).
  • OLG München, 19.01.2017 - 23 U 1843/16

    Geltendmachung rückständiger Kommanditeinlage im Liquidationsstadium einer

    Weshalb die Klägerin behauptet, das OLG Frankfurt (Urteil vom 07.11.2012, 1 U 64/12, juris) stelle nicht auf die Erforderlichkeit der Einlage für die Liquidation ab, erschließt sich nicht.
  • OLG München, 21.10.2015 - 7 U 1115/15

    Verpflichtung zur Leistung ausstehender Kommanditeinlagen im Liquidationsstadium

    b) Im Ausgangspunkt zu Recht hat das Landgericht darauf erkannt, dass zwar der Kommanditist die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass seine Einlage nicht zur Abwicklung benötigt wird, dass aber der Liquidator die insoweit bedeutsamen Verhältnisse der Gesellschaft darzustellen hat, soweit er dazu imstande ist (st. Rsp.; s. z. B. BGH v. 03.07.1978 - II ZR 54/77, juris Rn. 16; v. 05.11.1979 - II ZR 145/78, juris Rn. 14; OLG Frankfurt v. 07.11.2012 - 1 U 64/12, juris Rn. 11 f; ebenso Ebenroth /Boujong - Hillmann, HGB, 3. Aufl., § 149 Rn. 16).
  • OLG Saarbrücken, 29.03.2017 - 1 U 82/16

    Publikumskommanditgesellschaft: Einlagepflicht des Kommanditisten im

    Hierbei ist ein Liquidator nicht verpflichtet, den zur Abwicklung der Gesellschaft benötigten Betrag in der Weise von den Gesellschaftern einzufordern, dass alle gleichmäßig belastet sind; vielmehr steht die Entscheidung, ob und in welchem Umfang er gegenüber den einzelnen Gesellschaftern rückständige Einlageforderungen geltend macht, in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. BGH, NJW 1980, 1522, 1524; OLG Frankfurt, Urteil vom 07.11.2012 - 1 U 64/12, juris Rdnr. 18).
  • OLG München, 27.01.2016 - 7 U 3061/15

    Leistung offener Einlagen in der Liquidation der Gesellschaft

    Im Ausgangspunkt zu Recht hat der Beklagte eingewandt, dass zwar der Kommanditist die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass seine Einlage nicht zur Abwicklung benötigt wird, dass aber der Liquidator die insoweit bedeutsamen Verhältnisse der Gesellschaft darzustellen hat, soweit er dazu imstande ist (st. Rsp.; s. z.B. BGH v. 03.07.1978 - II ZR 54/77, juris Rn. 16; v. 05.11.1979 -II ZR 145/78, juris Rn. 14; OLG Frankfurt v. 07.11.2012 - 1 U 64/12, juris Rn. 11 f; ebenso Ebenroth / Boujong - Hillmann, HGB, 3. Aufl., § 149 Rn. 16).
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