Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.11.2013 - WpÜG 1/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Justiz Hessen
§ 17c FinDAG, § 37p WpHG, § 37u WpHG, § 48 WpÜG
Enforcement-Verfahren: Kostentragungspflicht für Prüfung der Rechnungslegung auf zweiter Stufe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Enforcement-Verfahren: Kostentragungspflicht für Prüfung der Rechnungslegung auf zweiter Stufe
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Pflicht des Unternehmens zur Erstattung der Prüfungskosten auf der zweiten Stufe des Enforcement-Verfahrens trotz Einstellung wegen Delisting
- Betriebs-Berater
Kostentragung im Enforcement-Verfahren bei zwischenzeitlich erfolgtem Delisting
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Pflicht des Unternehmens zur Kostentragung für Prüfung der Rechnungslegung auf der zweiten Stufe des Enforcement-Verfahrens nach Verfahrenseinstellung infolge eines Delistings
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
FinDAG § 17c; WpHG §§ 37p, 37u; WpÜG § 48
Pflicht des Unternehmens zur Erstattung der Prüfungskosten auf der zweiten Stufe des Enforcement-Verfahrens trotz Einstellung wegen Delisting
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 79
- BB 2014, 943
- DB 2014, 52
- NZG 2014, 153
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12
Geltendmachung der Kosten einer Enforcement-Prüfung als Masseverbindlichkeit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2013 - WpÜG 1/13
Die Geltendmachung dieser Kosten stellt wegen des unmittelbaren Sachzusammenhanges ein bloßes Nebenverfahren zu einem konkreten Enforcement-Verfahren nach §§ 37n ff WpHG dar, die von der Sonderzuweisung des § 37u WpHG i. V. m. § 48 Abs. 4 WpÜG erfasst wird (so bereits Senatsbeschluss vom 04. Dezember 2012 - WpÜG 4/12 = NZG 2013, 264). - VGH Hessen, 03.09.2007 - 6 UZ 179/07
Umlagen zur Deckung der Kosten der Bundesanstalt für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2013 - WpÜG 1/13
Denn im Unterschied zu der von allen dem Enforcement unterfallenden Unternehmen nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel allgemein zu erhebenden Umlage nach § 17d FinDAG (vgl. hierzu Hess.VGH NVwZ-RR 2008, 295) betrifft § 17c FinDAG die Kosten, welche aus Anlass einer durch die BaFin auf der zweiten Stufe des Enforcement-Verfahrens durchgeführten gesonderten Prüfung nach § 37p Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WpHG entstanden sind.