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   OLG Frankfurt, 07.11.2013 - WpÜG 1/13   

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https://dejure.org/2013,38271
OLG Frankfurt, 07.11.2013 - WpÜG 1/13 (https://dejure.org/2013,38271)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.2013 - WpÜG 1/13 (https://dejure.org/2013,38271)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 2013 - WpÜG 1/13 (https://dejure.org/2013,38271)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Hessen

    § 17c FinDAG, § 37p WpHG, § 37u WpHG, § 48 WpÜG
    Enforcement-Verfahren: Kostentragungspflicht für Prüfung der Rechnungslegung auf zweiter Stufe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Enforcement-Verfahren: Kostentragungspflicht für Prüfung der Rechnungslegung auf zweiter Stufe

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pflicht des Unternehmens zur Erstattung der Prüfungskosten auf der zweiten Stufe des Enforcement-Verfahrens trotz Einstellung wegen Delisting

  • Betriebs-Berater

    Kostentragung im Enforcement-Verfahren bei zwischenzeitlich erfolgtem Delisting

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht des Unternehmens zur Kostentragung für Prüfung der Rechnungslegung auf der zweiten Stufe des Enforcement-Verfahrens nach Verfahrenseinstellung infolge eines Delistings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    FinDAG § 17c; WpHG §§ 37p, 37u; WpÜG § 48
    Pflicht des Unternehmens zur Erstattung der Prüfungskosten auf der zweiten Stufe des Enforcement-Verfahrens trotz Einstellung wegen Delisting

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 79
  • BB 2014, 943
  • DB 2014, 52
  • NZG 2014, 153
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12

    Geltendmachung der Kosten einer Enforcement-Prüfung als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2013 - WpÜG 1/13
    Die Geltendmachung dieser Kosten stellt wegen des unmittelbaren Sachzusammenhanges ein bloßes Nebenverfahren zu einem konkreten Enforcement-Verfahren nach §§ 37n ff WpHG dar, die von der Sonderzuweisung des § 37u WpHG i. V. m. § 48 Abs. 4 WpÜG erfasst wird (so bereits Senatsbeschluss vom 04. Dezember 2012 - WpÜG 4/12 = NZG 2013, 264).
  • VGH Hessen, 03.09.2007 - 6 UZ 179/07

    Umlagen zur Deckung der Kosten der Bundesanstalt für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2013 - WpÜG 1/13
    Denn im Unterschied zu der von allen dem Enforcement unterfallenden Unternehmen nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel allgemein zu erhebenden Umlage nach § 17d FinDAG (vgl. hierzu Hess.VGH NVwZ-RR 2008, 295) betrifft § 17c FinDAG die Kosten, welche aus Anlass einer durch die BaFin auf der zweiten Stufe des Enforcement-Verfahrens durchgeführten gesonderten Prüfung nach § 37p Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WpHG entstanden sind.
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