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   OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14   

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https://dejure.org/2014,43260
OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14 (https://dejure.org/2014,43260)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.2014 - 11 W 37/14 (https://dejure.org/2014,43260)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 2014 - 11 W 37/14 (https://dejure.org/2014,43260)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert bei Anfechtung des WEG-Beschlusses über Jahresabrechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Streitwert einer Nafechtrung der Jahresabrechnung; § 49a GKG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung der Jahresabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 49a Abs. 1 S. 2
    Geschäftswert der Anfechtung der Verteilung der Kosten aus der Jahresabrechnung durch einen einzelnen Eigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Jahresabrechnung angefochten: Streitwert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Anfechtung einer Jahresabrechnung: Wonach sich der Streitwert richtet

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung der Abrechnung: Wie errechnet sich der Streitwert? (IMR 2015, 128)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 03.09.2014 - 19 W 46/14

    Streitwert für Anfechtung eines WEG-Wirtschaftsplans

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14
    Die Bemessung des Interesses aller Parteien beträgt daher nur einen Bruchteil des Abrechnungsbetrags (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.3.2012 - 5 W 32/11 - Rn. 15ff.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.5.2014 - 19 W 22/14 - Rn. 3,4; Beschluss vom 3.9.2014 - 19 W 46/14 - Rn. 7 zur Anfechtung eines Wirtschaftsplanes; jeweils zitiert nach juris), wobei die Berücksichtigung des Betrags mit einem Anteil von 25% nicht ermessensfehlerhaft ist (OLG Frankfurt am Main, aaO).

    In einem solchen Fall ist eine Bemessung des Einzelinteresses mit 25% der nach der Einzelabrechnung auf den Kläger entfallenden Kosten nicht als ermessensfehlerhaft zu niedrig anzusehen (vgl. zur Bestimmung des Einzelinteresses mit einem Bruchteil des Wertes des Einzelabrechnung bei Anfechtung des Wirtschaftsplans: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.9.2014 - 19 W 46/14 - Rn. 9).

  • LG Frankfurt/Oder, 19.12.2013 - 16 T 76/13
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14
    Es sind daher auch hier die Erwägungen anzustellen, die der Rechtsprechung zugrunde liegen, nach der der Bestimmung des Werts des Gesamtinteresses bei Anfechtung der Jahresabrechnung oder des Wirtschaftsplans lediglich ein Bruchteil der insgesamt eingestellten Kosten zugrunde zu legen ist (ebenso LG Itzehoe, Beschluss vom 29.8.2011 - 11 T 15/11 -, LG Frankfurt/ Oder, Beschluss vom 12.8.12013 - 16 T 76/13 -, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Itzehoe, 29.08.2011 - 11 T 15/11

    Streitwert in Wohnungseigentumssachen: Bemessung des Streitwerts der Anfechtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14
    Es sind daher auch hier die Erwägungen anzustellen, die der Rechtsprechung zugrunde liegen, nach der der Bestimmung des Werts des Gesamtinteresses bei Anfechtung der Jahresabrechnung oder des Wirtschaftsplans lediglich ein Bruchteil der insgesamt eingestellten Kosten zugrunde zu legen ist (ebenso LG Itzehoe, Beschluss vom 29.8.2011 - 11 T 15/11 -, LG Frankfurt/ Oder, Beschluss vom 12.8.12013 - 16 T 76/13 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2014 - 19 W 22/14

    Streitwert für Anfechtungsklage gegen Jahresabrechnung als Tagesordnungspunkt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14
    Die Bemessung des Interesses aller Parteien beträgt daher nur einen Bruchteil des Abrechnungsbetrags (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.3.2012 - 5 W 32/11 - Rn. 15ff.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.5.2014 - 19 W 22/14 - Rn. 3,4; Beschluss vom 3.9.2014 - 19 W 46/14 - Rn. 7 zur Anfechtung eines Wirtschaftsplanes; jeweils zitiert nach juris), wobei die Berücksichtigung des Betrags mit einem Anteil von 25% nicht ermessensfehlerhaft ist (OLG Frankfurt am Main, aaO).
  • OLG Koblenz, 18.01.2011 - 5 W 21/11

    Verfahrensrecht - Streitwert in WEG-Sachen: "Hamburger Formel" anzuwenden!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14
    Soweit das Beschwerdegericht ein Ermessen auszuüben hatte, ist die Nachprüfung darauf beschränkt, ob das Ermessen fehlerhaft ausgeübt worden ist, insbesondere es überhaupt ausgeübt wurde und alle wesentlichen Gesichtspunkt in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise einbezogen wurden (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.1.2011 - 5 W 21/11 - Rn. 4, juris).
  • OLG Stuttgart, 12.03.2012 - 5 W 32/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliches Ermessen bei Bemessung des Streitwerts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14
    Die Bemessung des Interesses aller Parteien beträgt daher nur einen Bruchteil des Abrechnungsbetrags (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.3.2012 - 5 W 32/11 - Rn. 15ff.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.5.2014 - 19 W 22/14 - Rn. 3,4; Beschluss vom 3.9.2014 - 19 W 46/14 - Rn. 7 zur Anfechtung eines Wirtschaftsplanes; jeweils zitiert nach juris), wobei die Berücksichtigung des Betrags mit einem Anteil von 25% nicht ermessensfehlerhaft ist (OLG Frankfurt am Main, aaO).
  • KG, 28.07.2016 - 20 W 44/16

    Streitwert in Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Jahresabrechnung und

    Regelmäßig werde die klagende Partei nicht davon ausgehen, dass sie am Ende ohne jegliche Belastung dastehe, sondern lediglich erhoffen, dass sich für sie ein wie auch immer gearteter Vorteil einstellen werde, der lediglich einen Teil der ihr bislang eingestellten Kosten entspreche (so OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.11.2014 - 11 W 37/14; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.02.2015 - 2/13 T 138/14).

    Die ggf. hinzunehmende Verzögerung infolge einer neu zu erstellenden Jahresabrechnung ist zu vernachlässigen (a.A. Krapf, Anm. zu OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.11.2012 - 11 W 37/14 in jurisPR-MietR 15/2015).

  • LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 9 S 5/14

    Abrechnungsschlüssel: Umfassen Müllkosten auch die anteiligen Hausmeisterkosten?

    Auch diese Ansicht wird vom OLG Frankfurt am Main geteilt (OLG Frankfurt am Main WuM 2014, 629 ; BeckRS 2015, 00239 ; ebenso LG Itzehoe ZWE 2012, 181).
  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2015 - 13 T 138/14

    Streitwertbemessung bei teilweiser Anfechtung von Jahresabrechnungen

    Diese Ansicht wird vom OLG Frankfurt geteilt (vgl. nur Beschlüsse vom 3. September 2014 - 19 W 46/14 und vom 7. November 2014 - 11 W 37/14).
  • LG Frankfurt/Main, 05.11.2015 - 13 S 45/15

    Streitwert bei Anfechtung der Jahresabrechnung?

    Nach der Rechtsprechung der Kammer, die vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main geteilt wird, (Beschlüsse vom 7. November 2014 - 11 W 37/14; vom 3. September 2014 - 19 W 46/14).
  • AG Offenbach, 29.09.2017 - 320 C 99/16

    Streitwert für die Anfechtung der Jahresabrechnung der WEG

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 09.02.2017, V ZR 188/16), ist an den bisherigen Maßstäben der Streitwertfestsetzung im Falle der Anfechtung der Jahresabrechnung u.a. auch seitens des OLG Frankfurt (Beschluss vom 07.11.2014, 11 W 37/14) nicht mehr festzuhalten.
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