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   OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 95/09   

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https://dejure.org/2010,72481
OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 95/09 (https://dejure.org/2010,72481)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.12.2010 - 5 U 95/09 (https://dejure.org/2010,72481)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 5 U 95/09 (https://dejure.org/2010,72481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 S 1 GasHL-VO, § 128 S 1 HGB, § 129 Abs 1 HGB, § 161 Abs 2 HGB, § 4 Nr 3 VOB/B
    Baurecht: Vorschuss für Vornahme von Mängelbeseitigungsarbeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit auf Vorschuss zur Mängelbeseitigung i.R.e. Werkvertrags; Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Feststellung des Vorhandenseins eines Anspruchs auf Erstattung aller über den eingeklagten Betrag hinausgehenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 13 Nr. 1; ZPO § 531 Abs. 2
    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit auf Vorschuss zur Mängelbeseitigung i.R.e. Werkvertrags; Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Feststellung des Vorhandenseins eines Anspruchs auf Erstattung aller über den eingeklagten Betrag hinausgehenden ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch im VOB-Vertrag: Vorschuss für Mängelbeseitigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rohrleitungsbauer muss auf fehlende Eignung von Edelstahlrohren hinweisen! (IBR 2013, 15)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    VOB-Vertrag: Für Mängelbeseitigung kann Vorschuss verlangt werden! (IBR 2013, 18)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.1990 - VII ZR 228/89

    Verschulden bei Mängeln der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 95/09
    Gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B hat der Auftragnehmer Planungen und sonstige Ausführungsunterlagen grundsätzlich als Fachmann zu prüfen und Bedenken mitzuteilen, zu prüfen ist unter anderem, ob die Planung zur Verwirklichung des geschuldeten Leistungserfolgs geeignet ist, weshalb er für unterlassene Prüfung und Mitteilung ist der Auftragnehmer verantwortlich, wenn er Mängel mit den bei einem Fachmann seines Gebiets zu erwartenden Kenntnissen hätte erkennen können (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.1990 - VII ZR 228/89, NJW-RR 1991, 276, Juris-Rz. 7 m. w. N.) .

    Unterläßt der Auftragnehmer den Hinweis auf Mängel, die er erkannt hat, so ist er immer allein für den Schaden verantwortlich (vgl. BGH - VII ZR 228/89, a.a.O., Juris-Rz. 9; Werner/Pastor.

  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten; Hotelunterbringung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 95/09
    Der dafür erforderliche Geldbetrag darf geschätzt werden, Zweifel an der Höhe der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten gehen jedoch nicht zu Lasten des Schädigers, es darf nur derjenige Betrag ausgeurteilt werden, der im Rahmen der vorzunehmenden Schätzung für die Mängelbeseitigung sicher anfällt, was im Übrigen nicht nur die Kosten für die Maßnahmen am Bauwerk betrifft (vgl. BGH, Urteil v. 10.04.2003 - VII ZR 251/02, Baurecht 2003, 1211, Juris Rz. 16).
  • BGH, 19.12.1996 - VII ZR 309/95

    Hinweis des Bauunternehmers auf Bedenken gegen die geplante Ausführung; Äußerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 95/09
    Sogar der Hinweis des Bauunternehmers auf Bedenken gegen die geplante Ausführung gegenüber dem Architekten des Bauherrn verlagert das Mängelrisiko nicht auf den Bauherrn, wenn es sich um einen Fehler handelt, den der Architekt zu verantworten hat und der Bauunternehmer seine Bedenken dann nicht gegenüber dem Bauherrn äußert (st. Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 19.12.1996 - VII ZR 309/95, BauR 1997, 301, Juris-Rz. 8 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 267/85

    Zurechnung des Verschuldens des Architekten als Mitverschulden des Bauherrn

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 95/09
    Ein Mitverschulden des Bauherrn bzw. hier der Klägerin, die als Hauptunternehmerin gegenüber dem Subunternehmer - der Beklagten zu 1. - für das Planungsverschulden des Architekten ihres Auftraggebers (mit) einstehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.1986 - VII ZR 267/85, Baur 1987, 86, Juris-Rz. 31), kommt indessen nur in Betracht, wenn der Auftragnehmer seine Prüfungs- und Hinweispflichten nur fahrlässig verletzt hat.
  • BGH, 12.01.2010 - VIII ZB 64/09

    Berufungsschrift: Fehlende Bezeichnung der Berufungskläger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 95/09
    Die Auslegung von Prozesshandlungen und damit auch der Berufungsschrift hat sich an dem Grundsatz zu orientieren, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und dem recht verstandenen Interesse entspricht, während lediglich theoretisch mögliche Zweifel, für die tatsächliche Anhaltspunkte nicht festgestellt sind, bei der Auslegung der Berufungsschrift nicht ausschlaggebend sind (vgl. BGH. Beschluss vom 12.01.2010 - VIII ZB 64/09, Info M 2010, 300, Juris-Rz. 7).
  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 95/09
    Ein Urteil, das dem Auftraggeber Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zuspricht, enthält zwar regelmäßig die Feststellung, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, die Gesamtmängelbeseitigungskosten zu tragen, damit auch ggf. die den gezahlten Vorschuss übersteigenden Selbstvornahmekosten (vgl. BGH Urteil v. 25.09.2008 - VII ZR 204/07 - NJW 2009, 60, Leitsatz).
  • LG Wiesbaden, 30.04.2009 - 13 O 133/07

    Baumängelhaftung: Vorschussanspruch für Vornahme von Mangelbeseitigungsarbeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 95/09
    das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 30.04.2009 zum Aktenzeichen 13 O 133/07 aufzuheben und die Klage abzuweisen,.
  • BGH, 28.06.2012 - VII ZR 220/10
    OLG Frankfurt/Main - Az. 5 U 95/09 vom 07.12.2010;.
  • OLG Hamm, 10.03.2010 - 8 U 5/09

    Haftung des über ein Treuhandmodell an einem geschlossenen Immobilienfonds

    Aus den von der Klägerin zitierten Urteilen des OLG Karlsruhe (Az. 1 U 234/08; Anl. K54), OLG Stuttgart (Az. 1 U 143/08; Anl. K56) sowie aus dem Hinweisbeschluss des OLG Schleswig (Az. 5 U 95/09; Anl. K59) ergeben sich keine weiteren Argumente, die zu einer Entscheidung im Sinne der Klägerin Veranlassung geben.
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