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   OLG Frankfurt, 08.02.2008 - 6 W 129/07   

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https://dejure.org/2008,5424
OLG Frankfurt, 08.02.2008 - 6 W 129/07 (https://dejure.org/2008,5424)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.02.2008 - 6 W 129/07 (https://dejure.org/2008,5424)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 6 W 129/07 (https://dejure.org/2008,5424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 63 Abs 3 S 2 GKG, § 68 Abs 1 S 3 GKG, § 91a ZPO
    Frist für die Streitwertbeschwerde nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • Judicialis

    GKG § 63 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 91 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63 Abs. 3 S. 2; ZPO § 91a
    Fristbeginn der Streitwertbeschwerde nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beginn der sechsmonatigen Antragsfrist einer einstweiligen Verfügung bei einer anderweitigen Verfahrenserledigung i.S.v. § 63 Abs. 3 S. 2 Gerichtskostengesetz (GKG); Beginn der Sechsmonatsfrist im Falle übereinstimmender Erledigungserklärungen; Maßgeblichkeit des Zwecks ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 08.02.2008 - 6 W 130/07

    Beginn der Sechsmonatsfrist nach §§ 68, 63 GKG bei übereinstimmender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2008 - 6 W 129/07
    Aus dem Hinweis der Antragsgegner auf die Wertfestsetzung in dem Verfahren 2-06 O 502/05 und der mit einem bezifferten Antrag versehenen Streitwertbeschwerde in dem Parallelverfahren 2-06 O 629/05 (6 W 130/07) erschließt sich, dass die Antragsgegner auch in der vorliegenden Sache eine Herabsetzung des Streitwerts auf 15.000 EUR anstreben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2006 - 13 E 786/04

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Eingangs der letzten Erledigungserklärung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2008 - 6 W 129/07
    Das OVG Münster hat ebenfalls entschieden, dass die Frist für eine Streitwertbeschwerde nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen mit dem Eingang der letzten Erledigungserklärung bei Gericht beginne (NVwZ-RR 2006, 649 f.).
  • BGH, 14.07.1961 - V ZR 29/58

    Berechnung der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 S. 4 Gerichtskostengesetz (GKG) nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2008 - 6 W 129/07
    Die Befristung der Beschwerdemöglichkeit entspricht einem Gebot der Rechtssicherheit, da von der Wertfestsetzung die Höhe der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren abhängt; anzuknüpfen ist demzufolge an den Zeitpunkt, ab dem die Berechnung und Abwicklung der Gerichts- und Anwaltsgebühren uneingeschränkt möglich ist (vgl. BGH, NJW 1961, 1819 f.).
  • BGH, 14.02.1978 - GSZ 1/77

    Streitwertberechnung bei eingeschränktem Rechtsmittelantrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2008 - 6 W 129/07
    Dem widerspricht auch nicht die Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH vom 14.02.1978 (BGHZ 70, 365).
  • OLG Rostock, 13.07.1994 - 4 W 34/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2008 - 6 W 129/07
    Mit dieser Einschätzung steht in Einklang, dass im Falle einer Klagerücknahme der Fristbeginn für die Streitwertbeschwerde nach weit verbreiteter Ansicht (frühestens) mit dem Kostenbeschluss nach § 269 IV ZPO eintritt (vgl. OLG Rostock, MDR 1995, 212; Stein/ Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 2 Rdn. 88; Hartmann, Kostengesetze, 37. Auflage, § 63 GKG Rdn. 54; Binz/ Dörndorfer/ Petzold/ Zimmermann, GKG - JVEG, Kommentar, Rdn. 11 zu § 63 GKG; Meyer, GKG, 9. Auflage, § 63 Rdn. 34; Mayer/ Kroiß, RVG, 2. Auflage, § 32 Rdn. 38).
  • OLG Karlsruhe, 23.06.1987 - 16 WF 19/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2008 - 6 W 129/07
    In § 63 III 2 GKG kann unter dem Wort "Hauptsache" der Hauptsacheanspruch samt Nebenforderungen und Kosten verstanden werden (vgl. Meyer, GKG, 9. Auflage, § 63 Rdn. 34; s.a. den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 23.06.1987 - 16 WF 19/87, Juris-Ausdruck, Rdn. 14); entsprechend umfassend ist dann auch der Begriff der anderweitigen Erledigung zu interpretieren.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2008 - 6 W 130/07

    Wert der Klage auf Feststellung des Eigentums an einem Grundstück - Frist des §

    Das im vorliegenden Verfahren mit Beschluss vom 22.12.2005 ausgesprochene Verbot betraf sodann den nach der Unterlassungsverfügung in der Sache 2-06 O 502/05 und einer weiteren Unterlassungsverfügung vom 07.11.2005 (LG Frankfurt - 2-06 O 534/05, OLG Frankfurt - 6 W 129/07) nochmals geänderten Internetauftritt, in dem die Antragsgegner nach Auffassung der Antragstellerin bezüglich eines Zitats weiterhin den Eindruck erweckten, dieses stamme von Herrn Dr. A.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2022 - 12 L 39.22

    Streitwertbeschwerde; Fristbeginn; Hauptsachenerledigung

    Hingewiesen sei insoweit jedoch darauf, dass der von den Beschwerdeführerinnen zitierte Beschlussabdruck (BeckRS 2008, 4461, dort Rn. 4 und 11) insoweit maßgeblich von dem von juris veröffentlichen Abdruck desselben Beschlusses abweicht.
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