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   OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 3 U 246/10   

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https://dejure.org/2012,57250
OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 3 U 246/10 (https://dejure.org/2012,57250)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.02.2012 - 3 U 246/10 (https://dejure.org/2012,57250)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 3 U 246/10 (https://dejure.org/2012,57250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anlageberatung: Keine Pflicht des "freien Anlageberaters" zur Aufklärung über Rückvergütungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlageberatung: Keine Pflicht des "freien Anlageberaters" zur Aufklärung über Rückvergütungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Wiesbaden, 20.05.2010 - 3 O 159/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 3 U 246/10
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden - 3. Zivilkammer - vom 20.05.2010 (3 O 159/09) wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 20.05.2010 verkündeten Urteils des Landgerichts Wiesbaden, Az.: 3 O 159/09, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von Euro 106.055,99 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2009 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Anteile an dem D Fonds (ISIN/WKN DE... ), E (ISIN/WKN DE....), H (ISIN/WKN DE ...) sowie K (ISIN/WKN LU ...) bei L CO.

    unter Abänderung des am 20.05.2010 verkündeten Urteils des Landgerichts Wiesbaden, Az.: 3 O 159/09, festzustellen, dass sich die Beklagten mit der Annahme der in Ziffer 1 genannten Fondsanteile in Annahmeverzug befinden,.

    das am 20.05.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden, Az.: 3 O 159/09, aufzuheben und zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Wiesbaden zurückzuverweisen.

  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 3 U 246/10
    Denn bei Verletzung eines Schutzgesetzes trifft den Verletzten die volle Beweislast, er muss also die Verwirklichung sämtlicher tatbestandlicher Elemente des Schutzgesetzes beweisen (BGH MDR 2002, 515; Palandt-Sprau a. a. O., Rdnr. 81).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 3 U 246/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der das Landgericht gefolgt ist, und der auch das Berufungsgericht folgt (Urteil v. 15.04.2010 - III ZR 196/09 - NJW-RR 2010, 1065) besteht eine Aufklärungspflicht über Rückvergütungen nicht bei sogenannten freien Anlageberatern, zu denen die Beklagte zu 1. zählt.
  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 3 U 246/10
    Geschuldet war damit von den Beklagten eine anleger- und objektgerechte Beratung mit der Verpflichtung, vor Abgabe der Anlageempfehlung den Wissenstand, die Erfahrungen und die Anlageziele, zu denen der Anlagezweck und die Risikobereitschaft gehören zu erfragen (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10).
  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 238/03

    Haftung des ohne Erlaubnis tätigen Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 3 U 246/10
    Letztlich besteht auch kein Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG), auch wenn diese Vorschrift ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist (BGH NJW 2005, 2703; Palandt-Sprau a. a. O. § 823 Rdnr. 66).
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