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   OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 7 U 166/11   

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OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 7 U 166/11 (https://dejure.org/2012,63248)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.02.2012 - 7 U 166/11 (https://dejure.org/2012,63248)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 7 U 166/11 (https://dejure.org/2012,63248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer Rentenversicherung mit monatlichen Prämienzahlung nach dem Policenmodell

  • rechtsportal.de

    VVG § 5a Abs. 2 a.F.
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer Rentenversicherung mit monatlichen Prämienzahlung nach dem Policenmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 7 U 166/11
    Aus einer richtlinienkonformen Auslegung der Haustürgeschäfterichtlinie ergibt sich eine echte Rechtspflicht des Unternehmers zur Belehrung, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss nach sich ziehen kann (BGH NJW 2007, 357, 360; vgl. nunmehr insoweit eindeutig § 312 Abs. 2 BGB; Palandt/Grüneberg, 71. Aufl., § 12 BGB Rn.31).

    Auf die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens könnte der Kläger sich insoweit nicht stützen (vgl. BGH NJW 2007, 357, 360).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 7 U 166/11
    Denn sie haben zum einen den Kunden anlage- und anlegergerecht zu beraten, haben zum anderen aber ein Eigeninteresse daran, dem Kunden solche Produkte nahezubringen, für deren Vertrieb sie rückvergütet werden (BGHZ 170, 226 ff.).
  • OLG Oldenburg, 02.04.1980 - 2 U 225/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 7 U 166/11
    Das ergibt sich auch daraus, dass bei Versicherungsbeginn lediglich der auf den anteiligen Zeitabschnitt entfallende Beitrag die Erstprämie darstellt (OLG Oldenburg VersR 1980, 1113 f.).
  • OLG Stuttgart, 31.08.1992 - 6 U 69/92

    Anforderungen an eine "drucktechnisch deutliche Gestaltung" der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 7 U 166/11
    Dass in dem Druckexemplar eine fettgedruckte Überschrift "Welches Widerspruchsrecht haben Sie?" verwendet worden ist, reicht nicht aus (vgl. OLG Stuttgart NJW 1992, 3245), weil der Absatz unterschiedslos neben anderen steht, die in gleicher Schriftgröße fettgedruckt überschrieben sind.
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 7 U 166/11
    Eine ausreichende Hervorhebung kann auch nicht dadurch hergestellt werden, dass die frühere Belehrung im Antrag in die Betrachtung einbezogen wird, weil eine solche zeitlich vorgeschaltete Belehrung nicht in rechtlich relevanter Weise nachwirkt (vgl. BGH, Urt. vom 23. Juni 2009 - XI ZR 156/08, NJW 2009, 3020, 3022).
  • LG Wiesbaden, 29.06.2011 - 5 O 171/10

    Eine Anwendung von § 5a VVG a.F. scheidet bei einem gekündigten und vollständig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 7 U 166/11
    unter Abänderung des am 29. Juni 2011 verkündeten Urteils des Landgerichts, Az.: 5 O 171/10, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger EUR 8.722,69 nebst Zinsen in Höhe von 7% seit dem 19. Juni 2010 sowie Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit in Höhe von EUR 1.038,99 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 7 U 166/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. Dezember 2003 - 7 U 15/03, VersR 2005, 631; Urteil vom 7. Dezember 2011 - 7 U 238/10, unveröffentl.) hat jedenfalls derjenige Versicherungsnehmer, der sein Widerspruchsrecht kennt und darauf hingewiesen wurde, dass Versicherungsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden sollen, konkludent auf die Übergabe der Verbraucherinformationen und der Versicherungsbedingungen verzichtet, sofern er mit dem Vollzug des Vertrages begonnen und ein Jahr lang weder die Verbraucherinformationen oder die Versicherungsbedingungen angefordert noch dem Vertragsschluss widersprochen hat.
  • BGH, 24.06.2004 - III ZR 104/03

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 7 U 166/11
    Danach muss die Belehrung drucktechnisch in nicht zu übersehender Weise herausgehoben sein, und zwar durch eine andere Farbe, größere Lettern oder Fettdruck (BGH NJW 2004, 3183, 3184).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2011 - 7 U 238/10

    Erlöschen des Widerspruchsrechts nach § 5 a II 4 VVG (Fassung bis 31.7.2001)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 7 U 166/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. Dezember 2003 - 7 U 15/03, VersR 2005, 631; Urteil vom 7. Dezember 2011 - 7 U 238/10, unveröffentl.) hat jedenfalls derjenige Versicherungsnehmer, der sein Widerspruchsrecht kennt und darauf hingewiesen wurde, dass Versicherungsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden sollen, konkludent auf die Übergabe der Verbraucherinformationen und der Versicherungsbedingungen verzichtet, sofern er mit dem Vollzug des Vertrages begonnen und ein Jahr lang weder die Verbraucherinformationen oder die Versicherungsbedingungen angefordert noch dem Vertragsschluss widersprochen hat.
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 177/93

    Voraussetzung der Pflicht zur Angabe des effektiven Jahreszinses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 7 U 166/11
    Auch der Umstand, dass der Dienstberechtigte im Falle der Vorauszahlung des gesamten Jahresentgelts eine Ermäßigung erhalte, ändere daran nichts (BGH WM 1996, 148 ff.).
  • OLG Stuttgart, 28.05.2015 - 7 U 27/15

    Rückabwicklung einer Kapitallebensversicherung nach Widerspruch:

    Die Beklagte beruft sich hierbei neben der - vom Landgericht in Bezug genommenen - Rechtsprechung des OLG Stuttgart auf einen Beschluss des OLG Frankfurt vom 18.03.2015 (7 U 166/11).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2013 - 7 U 215/12

    Widerruf einer Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell

    Nach Auffassung des Senats (Urteil vom 10.12.2003 - 7 U 15/03 - VersR 2005, 631; Urteile vom 07.12.2011 - 7 U 238/10 -, vom 08.02.2012 - 7 U 166/11 - und vom 28.02.2012 - 7 U 131/11 -) hat jedenfalls derjenige Versicherungsnehmer, der sein Widerspruchsrecht kennt und darauf hingewiesen wurde, dass Versicherungsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden sollen, konkludent auf die Übergabe der Verbraucherinformationen und der Versicherungsbedingungen verzichtet, sofern er mit dem Vollzug des Vertrags begonnen und ein Jahr lang weder die Verbraucherinformationen oder die Versicherungsbedingungen angefordert noch dem Vertragsschluss widersprochen hat.
  • OLG Frankfurt, 05.10.2012 - 7 U 160/12

    Wirksamkeit eines Lebensversicherungsvertrages nach dem sog. Policenmodell

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. Dezember 2003 - 7 U 15/03, VersR 2005, 631; Urteil vom 7. Dezember 2011 - 7 U 238/10, unveröffentl.; Urteil vom 8. Februar 2012 - 7 U 166/11, unveröffentl.; Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 U 131/11, unveröffentl.) hat jedenfalls derjenige Versicherungsnehmer, der sein Widerspruchsrecht kennt und darauf hingewiesen wurde, dass Versicherungsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden sollen, konkludent auf die Übergabe der Verbraucherinformation und der Versicherungsbedingungen verzichtet, sofern er mit dem Vollzug des Vertrages begonnen und ein Jahr lang weder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen angefordert noch dem Vertragsschluss widersprochen hat.
  • OLG Frankfurt, 27.02.2013 - 7 U 256/12

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines

    Nach Auffassung des Senats (Urteil vom 10.12.2003 - 7 U 15/03 - VersR 2005, 631; Urteile vom 07.12.2011 - 7 U 238/10 -, vom 08.02.2012 - 7 U 166/11 - und vom 28.02.2012 - 7 U 131/11 -,) hat jedenfalls derjenige Versicherungsnehmer, der sein Widerspruchsrecht kennt und darauf hingewiesen wurde, dass Versicherungsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden sollen, konkludent auf die Übergabe der Verbraucherinformationen und der Versicherungsbedingungen verzichtet, sofern er mit dem Vollzug des Vertrags begonnen und ein Jahr lang weder die Verbraucherinformationen oder die Versicherungsbedingungen angefordert noch dem Vertragsschluss widersprochen hat.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2012 - 7 U 182/12

    Ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F.

    Nach Auffassung des Senats (Urteil vom 10.12.2003 - 7 U 15/03 - VersR 2005, 631; Urteile vom 07.12.2011 - 7 U 238/10 -, vom 08.02.2012 - 7 U 166/11 -und vom 28.02.2012 - 7 U 131/11 -, jeweils unveröffentlicht) hat jedenfalls derjenige Versicherungsnehmer, der sein Widerspruchsrecht kennt und darauf hingewiesen wurde, dass Versicherungsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden sollen, konkludent auf die Übergabe der Verbraucherinformationen und der Versicherungsbedingungen verzichtet, sofern er mit dem Vollzug des Vertrags begonnen und ein Jahr lang weder die Verbraucherinformationen oder die Versicherungsbedingungen angefordert noch dem Vertragsschluss widersprochen hat.
  • OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 7 U 131/11

    Unionrechtskonformität des Erlöschens des Widerspruchsrechts beim Abschluss einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. Dezember 2003 7 U 15/03, VersR 2005, 631; Urteil vom 7. Dezember 2011 - 7 U 238/10, unveröffentl.; Urteil vom 8. Februar 2012 - 7 U 166/11, unveröffentl.) hat jedenfalls derjenige Versicherungsnehmer, der sein Widerspruchsrecht kennt und darauf hingewiesen wurde, dass Versicherungsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden sollen, konkludent auf die Übergabe der Verbraucherinformation und der Versicherungsbedingungen verzichtet, sofern er mit dem Vollzug des Vertrages begonnen und ein Jahr lang weder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen angefordert noch dem Vertragsschluss widersprochen hat.
  • OLG Frankfurt, 23.11.2012 - 7 U 93/11

    Anwendbarkeit von § 7 II VerbrKrG a. F. auf Versicherungsverhältnisse, die vor

    Es kann dahinstehen, ob hier eine Finanzierungshilfe oder ein Zahlungsaufschub im Sinne von § 499 BGB a. F. vorliegt (ablehnend der Senat in seinen Entscheidungen vom 20.01.2012, Az. 7 U 105/11 und vom 08.02.2012, Az. 7 U 166/11).
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