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   OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 19 U 202/05   

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https://dejure.org/2006,10793
OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 19 U 202/05 (https://dejure.org/2006,10793)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.03.2006 - 19 U 202/05 (https://dejure.org/2006,10793)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. März 2006 - 19 U 202/05 (https://dejure.org/2006,10793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 812 Abs 1 BGB, § 43b Abs 2 TKG
    Bereicherungsausgleich zwischen Plattformbetreiber, Mehrwertdiensteanbieter und Verbindungsnetzbetreiber

  • Judicialis

    BGB § 812 I; ; TKG § 43 b II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 I; TKG § 43 b II
    Rückforderungsanspruch des Plattformbetreibers und des Mehrwertdiensteanbieters gegen den Verbindungsnetzbetreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Vergütung; Rückforderungsanspruch eines Plattformbetreibers und eines Mehrwertdiensteanbieters gegen den Verbindungsnetzbetreiber; Zahlung durch Telefonanschlussinhaber in Unkenntnis eines nicht bestehenden Entgeltanspruchs des Mehrwertdiensteanbieters

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05

    Rechte eines Telefonkunden bei Ansprüchen auf Zahlung von Entgelt für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 19 U 202/05
    Sie verteidigt das Urteil des Landgerichts und trägt vor, das angegriffene Urteil des Landgerichts habe bereits die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (MDR 2005 S. 3636 und NJW 2006 S. 286 ff.) vorweg genommen.

    Wie der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 28.07.2005 (MDR 2005 S. 3636 f., 3637 unter II1b) und vom 20.10.2005 (NJW 2006 S. 286 f., 287 unter II2) ausgeführt hat, kommt ein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen zwischen dem Endkunden und dem Plattformbetreiber nicht zustande.

    Denn die Beklagte behandelte das von der B von Endkunden in Empfang genommene und an sie, die Beklagte, ausgekehrte Entgelt als ihren eigenen Anspruch (BGH NJW 2006 S. 286 f., 287 unter II1).

  • LG Frankfurt/Main, 26.08.2005 - 31 O 465/04

    Keine Anbieter-Vergütung bei rechtswidrigem Dialer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 19 U 202/05
    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26.08.2005 - Az. 2/31 O 465/04 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen,.
  • BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80

    Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 19 U 202/05
    Denn für die Frage, wer im bereicherungsrechtlichen Sinne Empfänger einer Leistung ist, kommt es entscheidend darauf an, welchen Zweck die Beteiligten nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen verfolgt haben; danach richtet sich die einer Zuwendung gegebene Zweckbestimmung, die wiederum für das Leistungsverhältnis maßgeblich ist, innerhalb dessen der kondiktionsrechtliche Ausgleich zu erfolgen hat (BGH NJW 1982 S. 173; NJW 2006 a.a.O.).
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