Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 5 U 48/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 631 Abs 1 BGB, § 632 Abs 1 BGB, § 145 BGB, § 147 BGB, § 683 S 1 BGB
Baurecht: konkludenter Vertrag; Geschäftsführung ohne Auftrag; Bereicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis eines Werkvertrags zur Aushebung der Suchgräben und zur Freilegung bereits verlegter Leitungen anlässlich der Erschließung des Neubaugebiets beauftragenden Gesellschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufwendungsersatzanspruch; Bereicherungsanspruch; Geschäftsführung ohne Auftrag; konkludenter Vertrag; Nacherfüllungsanspruch
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Leistungen ohne Auftrag: Muss kommunales Unternehmen (nie) zahlen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Leistungen ohne Auftrag: Muss kommunales Unternehmen (nie) zahlen? (IBR 2011, 568)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 01.03.2010 - 1 O 144/09
- OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 5 U 48/10
- BGH, 14.07.2011 - VII ZR 74/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.05.1986 - VII ZR 274/85
Rückforderung von Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 5 U 48/10
Die Klägerin kann sich auch nicht nachträglich gegenüber der Beklagten als Leistende bestimmen, wie sie es in der Berufungsbegründung unter Hinweis auf eine Entscheidung des BGH vom 15.5.1986 (NJW 1986, 2700) aber unternimmt.Nach der Entscheidung BGH NJW 1986, 2700, musste sich die Krankenkasse, die sich irrtümlich für leistungsverpflichtet angesehen hatte, nicht an das vermögenslose Kind halten, sondern durfte die Heilkosten als auf den Unterhaltsanspruch des Vaters erbracht bestimmen.
- BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05
Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 5 U 48/10
Die Prüfungspflicht des Auftragnehmers folgt nämlich bereits aus dem Wesen des erfolgsbezogenen Werkvertrags (BGH BauR 2008, 344, 348, Rz. 21 bei juris m.w.N.;… Kleine-Möller/Merl, Handbuch des privaten Baurechts, 4. Aufl. 2009, § 15 Rz. 132). - BGH, 18.12.1986 - I ZR 111/84
Chanel No. 5; Bereicherungsansprüche des Berechtigten bei Nutzung eines fremden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 5 U 48/10
Für den Gegenstand der Bereicherung ist mit der herrschenden Auffassung nicht auf die ersparte Aufwendung bei der Beklagten abzustellen, sondern auf den unkörperlichen Vorteil selbst, dessen Wert nach § 818 Abs. 2 BGB unter Berücksichtigung der Vermögensauswirkung über § 818 Abs. 3 BGB zu erstatten ist (…vgl. Staudinger/Lorenz, BGB, Bearb. 2007, § 812 Rz. 72;… Ermann/Westermann/Buck-Heeb, BGB, 12. Aufl. 2008, § 812 Rz. 9;… Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 5. Aufl. 2010, § 812 Rz.30; offen bei Palandt/Sprau, wie oben, § 812 Rz.11; so auch BGHZ 55, 128, 132 - Flugreise, sowie ständige Rechtsprechung zum warenzeichenrechtlichen Bereicherungsanspruch etwa BGHZ 99, 244, 248; anders noch BGHZ 14, 7, 10), wobei von § 818 Abs. 3 BGB auch solche Umstände erfasst sind, die nicht erst nachträglich die Bereicherung entfallen lassen, sondern, mit dem Zuwendungsempfang zusammenfallend, eine Bereicherung gar nicht erst entstehen lassen (…BGHZ 55, 128, 132 - Flugreise, Staudinger/Lorenz, Rz. 72 am Ende). - BGH, 03.06.1954 - IV ZR 218/53
Treibstoff - § 812 BGB, Verbrauch fremder Sachen, § 818 Abs. 3 BGB; §§ 989, 990 …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 5 U 48/10
Für den Gegenstand der Bereicherung ist mit der herrschenden Auffassung nicht auf die ersparte Aufwendung bei der Beklagten abzustellen, sondern auf den unkörperlichen Vorteil selbst, dessen Wert nach § 818 Abs. 2 BGB unter Berücksichtigung der Vermögensauswirkung über § 818 Abs. 3 BGB zu erstatten ist (…vgl. Staudinger/Lorenz, BGB, Bearb. 2007, § 812 Rz. 72;… Ermann/Westermann/Buck-Heeb, BGB, 12. Aufl. 2008, § 812 Rz. 9;… Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 5. Aufl. 2010, § 812 Rz.30; offen bei Palandt/Sprau, wie oben, § 812 Rz.11; so auch BGHZ 55, 128, 132 - Flugreise, sowie ständige Rechtsprechung zum warenzeichenrechtlichen Bereicherungsanspruch etwa BGHZ 99, 244, 248; anders noch BGHZ 14, 7, 10), wobei von § 818 Abs. 3 BGB auch solche Umstände erfasst sind, die nicht erst nachträglich die Bereicherung entfallen lassen, sondern, mit dem Zuwendungsempfang zusammenfallend, eine Bereicherung gar nicht erst entstehen lassen (…BGHZ 55, 128, 132 - Flugreise, Staudinger/Lorenz, Rz. 72 am Ende). - BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70
Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 5 U 48/10
Für den Gegenstand der Bereicherung ist mit der herrschenden Auffassung nicht auf die ersparte Aufwendung bei der Beklagten abzustellen, sondern auf den unkörperlichen Vorteil selbst, dessen Wert nach § 818 Abs. 2 BGB unter Berücksichtigung der Vermögensauswirkung über § 818 Abs. 3 BGB zu erstatten ist (…vgl. Staudinger/Lorenz, BGB, Bearb. 2007, § 812 Rz. 72;… Ermann/Westermann/Buck-Heeb, BGB, 12. Aufl. 2008, § 812 Rz. 9;… Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 5. Aufl. 2010, § 812 Rz.30; offen bei Palandt/Sprau, wie oben, § 812 Rz.11; so auch BGHZ 55, 128, 132 - Flugreise, sowie ständige Rechtsprechung zum warenzeichenrechtlichen Bereicherungsanspruch etwa BGHZ 99, 244, 248; anders noch BGHZ 14, 7, 10), wobei von § 818 Abs. 3 BGB auch solche Umstände erfasst sind, die nicht erst nachträglich die Bereicherung entfallen lassen, sondern, mit dem Zuwendungsempfang zusammenfallend, eine Bereicherung gar nicht erst entstehen lassen (BGHZ 55, 128, 132 - Flugreise, Staudinger/Lorenz, Rz. 72 am Ende).