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   OLG Frankfurt, 08.03.2016 - 3 Ws 1052/15   

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https://dejure.org/2016,7559
OLG Frankfurt, 08.03.2016 - 3 Ws 1052/15 (https://dejure.org/2016,7559)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.03.2016 - 3 Ws 1052/15 (https://dejure.org/2016,7559)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. März 2016 - 3 Ws 1052/15 (https://dejure.org/2016,7559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 67a StGB, § 458 Abs. 1 StPO
    "Organisationsunterbringung" bei Überweisung eines Untergebrachten in eine andere Maßregel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Organisationsunterbringung" bei Überweisung eines Untergebrachten in eine andere Maßregel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67a; StPO § 458 Abs. 1
    Strafzeitberechnung; Maßregelvollzug; Überweisung in den Vollzug einer anderen Maßregel

  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vollstreckung einer Maßregel im Maßregelvollzug in Abgrenzung zu einer Organisationsunterbringung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 09.03.2009 - 2 Ws 92/09

    Erforderlichkeit der Pflichtverteidigerbestellung bei Überweisung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2016 - 3 Ws 1052/15
    Denn durch die Überweisung in den Vollzug einer anderen Maßregel nach § 67a StGB ändert sich nichts an der vom erkennenden Gericht angeordneten Unterbringungsart, da damit keine grundlegende Statusänderung verbunden ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2009 - 2 Ws 92/09 zitiert nach juris; Veh in Münchner Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 67a Rdn.: 3).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 2 Ws 262/17

    Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Einholung

    Mit dieser Regelung wird vermieden, dass die untergebrachte Person aufgrund der nachträglichen Entscheidung eine Benachteiligung erfährt, zugleich aber auch verhindert, dass sich die Höchstdauer der Unterbringung aufgrund der Überweisung verkürzt (Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., Stree/Kinzig, § 67a StGB Rn. 11 mit weiteren Nachweisen; Nomos Kommentar, StGB, 2. Aufl., Pollähne/Böllinger, § 67a Rn. 30; OLG Frankfurt Beschluss vom 8. März 2016, 3 Ws 1052/15; OLG Koblenz, Beschluss vom 9. März 2009, 2 Ws 92/09).
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