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   OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 21 W 5/18   

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https://dejure.org/2018,13442
OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 21 W 5/18 (https://dejure.org/2018,13442)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.03.2018 - 21 W 5/18 (https://dejure.org/2018,13442)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. März 2018 - 21 W 5/18 (https://dejure.org/2018,13442)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 DrittelbG, § 96 AktG
    Bildung eines Aufsichtsrates nach den Grundsätzen des Drittelbeteiligungsgesetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung eines Aufsichtsrates nach den Grundsätzen des Drittelbeteiligungsgesetzes

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Bildung Des Aufsichtsrats Einer Ag Nach Den Grundsätzen Des Drittelbeteiligungsgesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DrittelbG § 1 ; AktG § 96

  • rechtsportal.de

    Pflicht einer Aktiengesellschaft zur Bildung eines Aufsichtsrats nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fortbestand der Pflicht zur Bildung eines drittelbeteiligten Aufsichtsrats trotz zwischenzeitlicher Insolvenz und Absinken der Beschäftigtenzahl auf unter fünf Mitarbeiter in vor 10. 8. 1994 gegründeter AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • drik.de (Tenor)

    WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG: Beschwerde gegen Statusfeststellungsbeschluss zurückgewiesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1025
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.2012 - II ZB 14/11

    Alt-Aktiengesellschaft: Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 21 W 5/18
    Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um keine Familiengesellschaft, sie war vor dem 10. August 1994 in das Handelsregister eingetragen und sie wies mehr als 5 Beschäftigte auf (vgl. zu dieser über den Wortlaut hinausgehende Voraussetzung BGH NJW-RR 2012, 610 [BGH 07.02.2012 - II ZB 14/11] ), so dass gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG die Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes haben.

    Nicht zu überzeugen vermag der weitere Hinweis der Beschwerdeführer auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2012 (NJW-RR 2012, 610 [BGH 07.02.2012 - II ZB 14/11] ).

  • OLG Frankfurt, 02.11.2010 - 20 W 362/10

    Arbeitnehmermitbestimmung: Durchführung eines Statusverfahrens bei Freiwerden von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 21 W 5/18
    Denn auch in Fällen des Eintritt der Mitbestimmungsfreiheit infolge des dauerhaften Absinkens der Arbeitnehmerzahl ist das Statusverfahren durchzuführen (vgl. für den Fall des Absinkens unter 500 Arbeitnehmer OLG Frankfurt NZG 2011, 353, 354; LG Berlin ZIP 2007, 424, 425 [LG Berlin 19.12.2006 - 102 O 59/06] ; MünchKommAktG/Habersack, 4. Aufl., § 96 Rn. 34; Hüffer/Koch, AktG, 12. Aufl., § 97 Rn. 3).
  • LAG Hessen, 29.07.2010 - 9 TaBVGa 116/10

    Aufsichtsratswahl - Statusverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 21 W 5/18
    § 96 Abs. 4 AktG perpetuiert die gesetzlichen Grundlagen der Aufsichtsratszusammensetzung bis zum Abschluss des in § 97 oder des in §§ 98 f AktG geregelten Verfahrens (vgl. LAG Hessen, Der Konzern 2011, 72, 75; Hüffer/Koch, 12. Aufl., § 97 Rn 28).
  • LG Berlin, 19.12.2006 - 102 O 59/06
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 21 W 5/18
    Denn auch in Fällen des Eintritt der Mitbestimmungsfreiheit infolge des dauerhaften Absinkens der Arbeitnehmerzahl ist das Statusverfahren durchzuführen (vgl. für den Fall des Absinkens unter 500 Arbeitnehmer OLG Frankfurt NZG 2011, 353, 354; LG Berlin ZIP 2007, 424, 425 [LG Berlin 19.12.2006 - 102 O 59/06] ; MünchKommAktG/Habersack, 4. Aufl., § 96 Rn. 34; Hüffer/Koch, AktG, 12. Aufl., § 97 Rn. 3).
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