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   OLG Frankfurt, 08.08.2011 - 20 W 363/11   

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https://dejure.org/2011,43529
OLG Frankfurt, 08.08.2011 - 20 W 363/11 (https://dejure.org/2011,43529)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.08.2011 - 20 W 363/11 (https://dejure.org/2011,43529)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. August 2011 - 20 W 363/11 (https://dejure.org/2011,43529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 FamFG, § 466 FamFG
    Zuständigkeit für Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Sparbuches

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Sparbuches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2013 - 3 Sa 1/13

    Zur örtlichen Zuständigkeit für Kraftloserklärung eines Sparbuchs

    Das Amtsgericht Frankfurt am Main sandte die Akten wieder an das Amtsgericht Düsseldorf zurück und bezog sich dabei u. A. auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 08. August 2011 (20 W 363/11), wonach der Erfüllungsort nicht ausdrücklich in der Urkunde selbst genannt werden müsse, es vielmehr ausreiche, wenn der Erfüllungsort - wie hier mit Düsseldorf - bestimmbar sei.

    Anerkannt ist, dass sich der Erfüllungsort nicht ausdrücklich aus der Urkunde ergeben muss, es genügt vielmehr, wenn er (z. B. gemäß § 269 BGB) bestimmbar ist (OLG Frankfurt - 20 W 363/11 - vom 08.08.2011, BeckRS 2012, 10055; Keidel-Giers, FamFG 17. Auflage 2011 § 466 Rdz. 12; Bumiller/Harders, FamFG, 10. Auflage 2011 § 466 FamFG, Rn. 2).

  • OLG München, 02.03.2016 - 34 AR 30/16

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Aufgebotsverfahren zur

    Insoweit ist jedoch allgemein anerkannt, dass eine ausdrückliche Bezeichnung selbst nicht erforderlich ist, sondern die Bestimmbarkeit des Erfüllungsorts gemäß § 269 BGB ausreichend ist (OLG Düsseldorf FGPrax 2013, 231; OLG Frankfurt vom 8.8.2011, 20 W 363/11, juris; OLG Zweibrücken vom 11.12.2013, 2 AR 40/13, nicht veröffentl.; Keidel/Giers § 466 Rn. 12; Bumiller/Harders/Schwamb § 466 Rn. 2).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2013 - 1 (Z) Sa 40/13

    Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Örtliche Zuständigkeit im Rahmen des

    Dabei kann dahinstehen, ob der vom Amtsgericht Frankfurt am Main dargestellten Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 08.08.2011, 20 W 363/11, zitiert nach beck-online), nach der sich ein vertraglicher Erfüllungsort nach § 466 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht unmittelbar aus der betroffenen Urkunde ergeben muss, zu folgen ist.
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