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   OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 6 UF 147/17   

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https://dejure.org/2017,74405
OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 6 UF 147/17 (https://dejure.org/2017,74405)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.08.2017 - 6 UF 147/17 (https://dejure.org/2017,74405)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. August 2017 - 6 UF 147/17 (https://dejure.org/2017,74405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Antrag auf Genehmigung der Änderung des Familiennamens nichtehelicher Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 11.04.2011 - 8 UF 36/11

    Zulässigkeit der Namensänderung eines Pflegekindes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 6 UF 147/17
    Nach überwiegender Auffassung, der der Senat folgt, ist daher die Verweigerung der nach § 2 Abs. 1, 2. Halbsatz NÄG erforderlichen Genehmigung nur dann zulässig, wenn die Namensänderung zweifelsfrei nicht dem Kindeswohl entsprechen würde, das heißt wenn sich überhaupt kein Gesichtspunkt findet, der die Namensänderung gerechtfertigt erscheinen lassen könnte (vgl. OLG Koblenz, a. a. O.; OLG Bremen, StAZ 2014, 143 f.; OLG Köln, FamRZ 2013, 1317; OLG Hamm, ZKJ 2011, 259).
  • OLG Köln, 13.02.2013 - 10 UF 189/12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 6 UF 147/17
    Nach überwiegender Auffassung, der der Senat folgt, ist daher die Verweigerung der nach § 2 Abs. 1, 2. Halbsatz NÄG erforderlichen Genehmigung nur dann zulässig, wenn die Namensänderung zweifelsfrei nicht dem Kindeswohl entsprechen würde, das heißt wenn sich überhaupt kein Gesichtspunkt findet, der die Namensänderung gerechtfertigt erscheinen lassen könnte (vgl. OLG Koblenz, a. a. O.; OLG Bremen, StAZ 2014, 143 f.; OLG Köln, FamRZ 2013, 1317; OLG Hamm, ZKJ 2011, 259).
  • BGH, 09.11.2016 - XII ZB 298/15

    Änderung des Familiennamens eines Kindes gemeinsam sorgeberechtigter Eltern:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 6 UF 147/17
    Die Maßstäbe, die der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 9. November 2016 (FamRZ 2017, 119 f.) für die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über eine Namensänderung in Stiefkinderfällen nach § 1628 BGB aufgestellt hat, sind auf die familiengerichtliche Genehmigung nach § 2 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz NÄG nicht zu übertragen.
  • OLG Koblenz, 20.10.2014 - 13 WF 914/14

    Namensrecht: Voraussetzungen der familiengerichtlichen Genehmigung eines Antrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 6 UF 147/17
    Die Beschwerdebefugnis der Kindesmutter ergibt sich nach überwiegender Meinung, obgleich sie nicht mehr Sorgerechtsinhaberin ist, daraus, dass in ihre Elternstellung eingegriffen wird (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2013, 985; OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 485; OLG Koblenz, Beschl. v. 20.10.2014, 13 WF 914/14, zitiert nach juris, einschränkend OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 461).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 18.01

    Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 6 UF 147/17
    Ein die Namensänderung rechtfertigender wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift liegt dann vor, wenn die Abwägung aller für und gegen die Namensänderung streitenden Umstände ein Übergewicht der für die Änderung sprechenden Interesse ergibt (BVerwGE 116, 28, FamRZ 2002, 1104 f.).
  • OLG Hamm, 06.09.2012 - 3 WF 74/12

    Voraussetzungen der familiengerichtlichen Genehmigung für die Stellung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 6 UF 147/17
    Die Beschwerdebefugnis der Kindesmutter ergibt sich nach überwiegender Meinung, obgleich sie nicht mehr Sorgerechtsinhaberin ist, daraus, dass in ihre Elternstellung eingegriffen wird (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2013, 985; OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 485; OLG Koblenz, Beschl. v. 20.10.2014, 13 WF 914/14, zitiert nach juris, einschränkend OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 461).
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