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   OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 20 W 116/19   

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OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 20 W 116/19 (https://dejure.org/2020,44033)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.09.2020 - 20 W 116/19 (https://dejure.org/2020,44033)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. September 2020 - 20 W 116/19 (https://dejure.org/2020,44033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 2274 BGB, § 2281 BGB, § 242 BGB
    Selbstanfechtung des Erblassers von vertraglichen Verfügungen eines Erbvertrages und Vertrauensschutz des Begünstigten

  • erbrechtsiegen.de

    Erbvertrag - Selbstanfechtung des Erblassers von vertraglichen Verfügungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 12.11.2019 - 31 Wx 183/19

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments im Hinblick auf den ersten Erbfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 20 W 116/19
    Eine von dem Testierenden zwar gewollte Erbeinsetzung, die in einem Testament aber nicht enthalten und nicht einmal angedeutet ist, ermangelt der gesetzlich vorgeschriebenen Form und ist daher gemäß § 125 S. 1 BGB nichtig (OLG München, Beschluss vom 12.11.2019, Az. 31 Wx 183/19, zitiert nach juris Tz. 17 m. w. N.).

    Auch wenn Ehegatten sich häufig gegenseitig selbst bedenken, bietet dies keinen ausreichenden Anhalt für eine gegenseitige Erbeinsetzung; eine solche kann daher nicht schon allein aufgrund der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testamentes angenommen werden (OLG München, Beschlüsse vom 11.03.2020, Az. 31 Wx 10/20, Tz. 9 und vom 12.11.2019, Az. 31 Wx 183/19, Tz. 18; beide zitiert nach juris).

    Auch die Formulierung "nach unserem Tod" lässt nicht darauf schließen, dass die Eheleute wollten, dass der überlebende Ehegatte Erbe des erstversterbenden werden solle (vgl. für ein im Wortlaut sehr ähnliches Testament: OLG München, Beschluss vom 12.11.2019, Az. 31 Wx 183/19, zitiert nach juris Tz. 22).

  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 20 W 293/04

    Erbrecht: Voraussetzungen einer wechselbezüglichen Verfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 20 W 116/19
    1 Z 25/83|BayObLG; 23.09.1983; 1 Z 25/83">1 Z 25/83, Tz. 38; Senat, Beschluss vom 29.09.2006, Az. 20 W 293/04 , Tz. 26 ; beide zitiert nach juris; Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, a. a. O., § 2270 BGB, Tz. 2, jeweils m. w. N.).
  • OLG München, 11.03.2020 - 31 Wx 10/20

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei fehlender Regelung für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 20 W 116/19
    Auch wenn Ehegatten sich häufig gegenseitig selbst bedenken, bietet dies keinen ausreichenden Anhalt für eine gegenseitige Erbeinsetzung; eine solche kann daher nicht schon allein aufgrund der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testamentes angenommen werden (OLG München, Beschlüsse vom 11.03.2020, Az. 31 Wx 10/20, Tz. 9 und vom 12.11.2019, Az. 31 Wx 183/19, Tz. 18; beide zitiert nach juris).
  • BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Genehmigung eines zustimmungspflichtigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 20 W 116/19
    Ein "entgeltlicher Erbvertrag" hat insoweit eine Doppelnatur; dabei steht aber die schuldrechtliche Leistungsverpflichtung zur Zuwendung des Erblassers nicht in einem Verhältnis von Leistung und Gegenleistung im Sinne von §§ 320 ff BGB wie bei einem gegenseitigen Vertrag (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.1994, Az. XII ZR 30/92, zitiert nach juris Tz. 22).
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 231/81

    Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers bei Änderung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 20 W 116/19
    Das Anfechtungsrecht wegen Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten ist nach § 2079 S. 2 BGB von vornherein ausgeschlossen, wenn der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage zu dessen Nachteil verfügt haben würde, was auch im Falle der Selbstanfechtung durch den Erblasser gilt (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.1983, Az. VIII ZR 231/81, zitiert nach juris Tz. 30).
  • BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96

    Wirksames Testament mit Erbenunterschrift - Ermittlungspflicht des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 20 W 116/19
    Denn konkrete auffällige Verhaltensweisen des Erblassers sind nicht dargelegt, rein pauschalen Behauptungen der Beteiligten zu einer angeblichen Testierunfähigkeit muss das Nachlassgericht und an seiner Stelle der Senat im Beschwerdeverfahren aber nicht nachgehen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.03.1997, Az. 1Z BR 259/96, zitiert nach juris Tz. 13).
  • OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 139/16

    Konkurrenz eines späteren öffentlichen Testaments mit einem früheren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 20 W 116/19
    Dabei ist vorrangig der Wille der Ehegatten durch individuelle Auslegung zu ermitteln (vgl. Senat, a. a. O., Tz. 28; OLG München, Beschluss vom 04.08.2016, Az. 34 Wx 139/16, Tz. 22; beide zitiert nach juris).
  • OLG München, 10.02.2015 - 31 Wx 427/14

    Gemeinschaftliches Testament: Anfechtung der im Testament getroffenen eigenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 20 W 116/19
    Auch von einer nach § 2271 Abs. 2 BGB nach dem Tod der Ehefrau für den Erblasser grundsätzlich bindenden Schlusserbeneinsetzung hätte sich dieser im Falle seiner Wiederverheiratung ebenfalls unter den Voraussetzungen des § 2079 BGB entsprechend § 2281 BGB durch Anfechtung lösen können (vgl. OLG München, Beschluss vom 10.02.2015, Az. 31 Wx 427/14, zitiert nach juris, Tz. 11 m. w. N.), so dass der Beteiligte zu 1 auch dann seine gewillkürte Alleinerbenstellung aus dem Testament verloren hätte.
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