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   OLG Frankfurt, 08.10.2008 - 23 U 41/08   

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https://dejure.org/2008,10328
OLG Frankfurt, 08.10.2008 - 23 U 41/08 (https://dejure.org/2008,10328)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.10.2008 - 23 U 41/08 (https://dejure.org/2008,10328)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 23 U 41/08 (https://dejure.org/2008,10328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 254 BGB, § 280 BGB, § 676a BGB
    Überweisungsvertrag: Risikoverteilung, wenn zur Errechnung des Überweisungsbetrages eine Rechenoperation seitens der Bank erforderlich ist

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 280; ; BGB § 676 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 280; BGB § 676a
    Zur Risikoverteilung bei einem mündlich erteilten Überweisungsauftrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtliche Ausgestaltung der Risikoverteilung bei einem mündlich erteilten Überweisungsauftrag; Anforderungen an das Vorliegen eines wirksamen mündlichen Überweisungsauftrags; Regelung des Verschuldens und Mitverschuldens i.R.e. Zuvielüberweisung; Rechtliche ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89

    Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.2008 - 23 U 41/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (ZIP 1991, 92) sei es Sache des Auftraggebers, einen zweifelsfreien Überweisungsauftrag zu erteilen.

    Der Verweis der Beklagten auf die Entscheidung des BGH vom 20.11.1990 (ZIP 1991, 92) zum Mitverschulden des Kontoinhabers bei der Entstehung eines Schadens durch weisungswidrig ausgeführte Blanko-Überweisungsaufträge geht fehl, weil diese ersichtlich einen mit dem vorliegenden nicht vergleichbaren Sachverhalt betrifft.

  • OLG Zweibrücken, 22.04.1997 - 5 U 48/95

    Pflichten des Bankkunden bei Abhebung eines ungewöhnlichen Guthabens vom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.2008 - 23 U 41/08
    Innerhalb des Girovertrags ist der Kunde nämlich verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Schädigungen der Bank zu vermeiden, beispielsweise die Kontobewegungen in gewissem Umfang zu kontrollieren (OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 1546; Palandt-Sprau § 676f Rn 16).
  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 238/93

    Haftung für Mißbrauch vorcodierter Sparkassen-Überweisungsformulare

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.2008 - 23 U 41/08
    Bei Verletzung der girovertraglichen Pflicht, die Gefahr einer Fälschung soweit wie möglich auszuschalten, besteht ebenfalls eine Verpflichtung zum Schadensersatz (BGH a.a.O.; WM 1994, 2073).
  • KG, 21.09.1995 - 12 U 1127/94

    Ansprüche aus einer positiven Vertragsverletzung (pVV); Verletzung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.2008 - 23 U 41/08
    Bei Missachtung kommt eine Verpflichtung zum Schadensersatz in Betracht (KG NJW-RR 1996, 427; Palandt-Sprau a.a.O.).
  • BGH, 17.07.2001 - XI ZR 325/00

    Fälschung eines Überweisungsauftrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.2008 - 23 U 41/08
    Das gilt beispielsweise für die Gefahr gefälschter Weisungen, die der Kunde möglichst auszuschließen hat (BGH NJW 2001, 2968; Palandt-Sprau a.a.O.); insoweit gelten also gesteigerte Sorgfaltsanforderungen, was nichts daran ändert, dass nach ständiger Rechtsprechung des BGH (a.a.O. m.w.N.) im Überweisungsverkehr regelmäßig die Bank und nicht der Kunde das Risiko trägt, dass Überweisungsaufträge gefälscht oder inhaltlich verfälscht werden.
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