Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.10.2009 - 15 U 125/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 305 Abs 4 AktG, § 31 UmwG, § 209 UmwG
Beeinflussung der im Rahmen des Delisting gesetzten Annahmefrist durch Spruchverfahren - Judicialis
Beeinflussung der im Rahmen des Delisting gesetzten Annahmefrist durch Spruchverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtsfolgen der Einleitung eines Spruchverfahrens für die i.R.d. Delistings gesetzte Annahmefrist
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Ablauf der Frist für Annahme des Abfindungsangebots nach Delisting trotz Einleitung eines Spruchverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 305 Abs. 4; UmwG § 31; UmwG § 209
Rechtsfolgen der Einleitung eines Spruchverfahrens für die im Rahmen des Delistings gesetzte Annahmefrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
AktG § 305 Abs. 4; UmwG §§ 31, 209
Ablauf der Frist für Annahme des Abfindungsangebots nach Delisting trotz Einleitung eines Spruchverfahrens
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
AktG § 305 Abs. 4; UmwG §§ 31, 209
Ablauf der Frist für Annahme des Abfindungsangebots nach Delisting trotz Einleitung eines Spruchverfahrens
Verfahrensgang
- LG Kassel, 08.05.2008 - 11 O 4240/07
- OLG Frankfurt, 08.10.2009 - 15 U 125/08
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 370
- NZG 2010, 307
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 18.02.2015 - 20 W 8/14
Spruchverfahren: Zulässigkeit und Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung über …
Keine für die aufgeworfene Frage entscheidende Beeinträchtigung stellt es dar, dass sie auf Grund der Rechtsprechungsänderung und der damit verbundenen Unzulässigkeit des Spruchverfahrens nicht mehr in der Lage sein dürften, das Angebot anzunehmen (hierzu LG Frankfurt 3-05 O 212/13, ZIP 2014, 320), während bei Statthaftigkeit des Spruchverfahrens auch ohne dessen Erfolg nach der Entscheidung über das Spruchverfahren noch Gelegenheit gewesen wäre, auch gegen Abfindung in ursprünglich angebotener Höhe aus der Gesellschaft auszuscheiden (zur Rechtskonstruktion diesbezüglich vgl. OLG Frankfurt 15 U 125/08, juris Rn. 23 ff.). - OLG Stuttgart, 17.03.2015 - 20 W 7/14
Aktiengesellschaft: Statthaftigkeit eines Spruchverfahrens betreffend ein im …
(aa) Die Antragsteller haben auf der Basis der Beurteilung des Senats - anders als nach einer auf den durch die Macrotron-Entscheidung aufgestellten Grundsätzen beruhenden Beurteilung (vgl. hierzu etwa OLG Frankfurt, Urt. v. 08.10.2009 - 15 U 125/08 - Tz. 20 ff. [juris]), woran sich auch durch den hier in den Jahren 2009 bzw. 2010 erfolgten Squeeze-Out nichts ändern dürfte (…vgl. etwa Kölner Kommentar zum AktG/ Puszkajler, 3. Aufl., § 11 SpruchG Rn. 46 ff.;… Simon/Simon, SpruchG, 1. Aufl., Einführung Rn. 70; Bredow/Tribulowsky, NZG 2002, 841, 844 f.) - nicht die Chance, die mit dem hier in Frage stehenden Angebot offerierte Abfindung gerichtlich überprüfen zu lassen und ggf. eine durch die Entscheidung in diesem Spruchverfahren gegenüber der im Zuge des Delisting ursprünglich angebotenen erhöhte Abfindung zu erhalten, und auch nicht die Möglichkeit, zumindest das hier in Rede stehende Angebot innerhalb einer bestimmten Frist nach Ende des Spruchverfahrens noch anzunehmen (…vgl. etwa LG Frankfurt, Urt. v. 20.12.2013 - 3-05 O 212/13 - Tz. 21 ff. [juris]). - LG Frankfurt/Main, 20.12.2013 - 5 O 212/13
Keine Annahme eines befristeten und vor Beendigung des Spruchverfahrens …
Mit weiterem Schreiben vom 19.9.2012 erklärte die Klägerin nochmals unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8.10.2009 - 15 U 125/08 - , dass sie das Angebot annehme.Jedenfalls unter der Prämisse der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der mangelnden Verpflichtung zu einem Angebot, kann der der Auffassung des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NZG 2010, 307) nicht gefolgt werden, dass das Spruchgericht anstelle der Gesellschaft, aber für die Gesellschaft ein Angebot erklärt, welches die Aktionäre annehmen können mit der Folge, dass der Abfindungsanspruch in entsprechender Höhe entstehe.