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   OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 20 U 8/15   

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https://dejure.org/2018,38393
OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 20 U 8/15 (https://dejure.org/2018,38393)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.11.2018 - 20 U 8/15 (https://dejure.org/2018,38393)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. November 2018 - 20 U 8/15 (https://dejure.org/2018,38393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 585 BGB, § 581 BGB, § 587 BGB
    Kein Anspruch gegen Gemeinde auf Überlassung von Pachtflächen für ganzjährige Beweidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Anspruch gegen Gemeinde auf Überlassung von Pachtflächen für ganzjährige Beweidung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 585, 581, 587
    Kein Anspruch eines Landwirts auf Fortsetzung der Nutzung gemeindlicher Flächen zu Weidezwecken auch bei langjähriger bisheriger Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 585 ; BGB § 581 ; BGB § 587
    Zulässigkeit der Ablehnung des Abschlusses eines Pachtvertrages mit einem Landwirt durch eine Gemeinde

  • rechtsportal.de

    BGB § 585 ; BGB § 581 ; BGB § 587

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch gegen Gemeinde auf Überlassung von Pachtflächen für eine ganzjährige Beweidung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rinderzucht auf der Weide - Landwirt verlangt von der Gemeinde den Abschluss eines Weide-Pachtvertrags: Gewohnheitsrecht?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landwirt hat keinen Anspruch auf Überlassung von Pachtflächen für ganzjährige Beweidung - Verpächter müssen mit Betriebskonzept verbundene intensivere Beanspruchung ihrer Grundstücksflächen nicht hinnehmen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 10.06.2010 - 1 U 2664/10

    Befangenheit erstinstanzlicher Richter: Folgenlosigkeit in zweiter Instanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 20 U 8/15
    Denn nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens kann die Befangenheit eines in erster Instanz entscheidenden Richters prozessuale Bedeutung nur noch dann erlangen, wenn dieser Umstand zur Zurückverweisung des Verfahrens nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO führt (vgl. BGH NJW 2008, 1672; OLG München Beschluss vom 10. Juni 2010 - 1 U 2664/10 - und KG Beschluss vom 25. Juli 2011 - 8 U 170/10 - jeweils dok. bei juris).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2009 - 3 U 100/06

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 20 U 8/15
    Das Berufungsgericht ist dann gesetzlicher Richter i. S. d. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (BGH NJW 2008, 1672; OLG Frankfurt BeckRS 2010, 28151).
  • VGH Hessen, 06.09.1988 - 2 UE 1126/86

    Zur Straßenreinigungspflicht eines Anliegers; Observanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 20 U 8/15
    Unter Observanz wird ein Gewohnheitsrecht mit örtlich begrenztem Geltungsbereich verstanden, welches auf einer langdauernden und allgemeinen Übung beruht, die durch die Rechtsüberzeugung der beteiligten Rechtsgenossen von deren allgemeiner Verbindlichkeit getragen wird (vgl. etwa Staudinger/Honsell, BGB, Neubearbeitung 2018, Einleitung zum BGB Rn. 233; Ruffert in Hoffmann-Riem/Schmidt-Aßmann/Voßkuhle, Grundlagen des Verwaltungsrechts, 2. Aufl., Bd. I Rn. 111; Ossenbühl in Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl., § 6 Rn. 72; Creifelds, Rechtswörterbuch, 22. Aufl. S. 747; HessVGH, Urteil vom 06.09.1988 - 2 UE 1126/86 - dok. bei juris).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 20 U 8/15
    Allerdings ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs davon auszugehen, dass eine grundsätzliche Bindung des Staates an die Grundrechte und das aus Art. 13 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG folgende Willkürverbot auch dann besteht, wenn ein Träger hoheitlicher Gewalt im Rahmen des Verwaltungsprivatrechts handelt oder fiskalisch tätig wird (vgl. BVerfG NJW 2016, 3153 [BVerfG 19.07.2016 - 2 BvR 470/08] , und BGH NJW 2015, 2892 [BGH 26.06.2015 - V ZR 227/14] , jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.06.2015 - V ZR 227/14

    Reichweite des Versammlungsrechts: Anspruch gegen einen Flughafenbetreiber auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 20 U 8/15
    Allerdings ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs davon auszugehen, dass eine grundsätzliche Bindung des Staates an die Grundrechte und das aus Art. 13 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG folgende Willkürverbot auch dann besteht, wenn ein Träger hoheitlicher Gewalt im Rahmen des Verwaltungsprivatrechts handelt oder fiskalisch tätig wird (vgl. BVerfG NJW 2016, 3153 [BVerfG 19.07.2016 - 2 BvR 470/08] , und BGH NJW 2015, 2892 [BGH 26.06.2015 - V ZR 227/14] , jeweils m.w.N.).
  • KG, 25.07.2011 - 8 U 170/10

    Berufungsverfahren: Voraussetzung für eine prozessuale Bedeutung der Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 20 U 8/15
    Denn nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens kann die Befangenheit eines in erster Instanz entscheidenden Richters prozessuale Bedeutung nur noch dann erlangen, wenn dieser Umstand zur Zurückverweisung des Verfahrens nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO führt (vgl. BGH NJW 2008, 1672; OLG München Beschluss vom 10. Juni 2010 - 1 U 2664/10 - und KG Beschluss vom 25. Juli 2011 - 8 U 170/10 - jeweils dok. bei juris).
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