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OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 3 UF 123/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Versorgungsausgleich: Zur Frage, ab wann eine Hinterbliebenenversorgung zu zahlen ist
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 05.04.2018 - 402 F 2249/17
- OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 3 UF 123/18
- BGH, 22.06.2022 - XII ZB 584/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 20.05.2016 - 4 UF 323/15
Familienrecht: Ausgleich nach Scheidung - Teilhabeanspruch - Schuldnerverzug - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 3 UF 123/18
Der Versorgungsträger gerät bereits dann in Verzug, wenn er auf eine außergerichtliche Aufforderung hin deutlich macht, ohne Titulierung keine Zahlung vorzunehmen (…Wick, a.a.O., Rn. 745; OLG Frankfurt FamRZ 2017, 33 ff, Rn. 24 - zitiert nach juris).So kann dem Ausgleichsberechtigten gerade keine Bestimmung entgegengehalten werden, wonach - wie hier - der Teilhabeanspruch erst mit der Rechtskraft einer Leistungsentscheidung des Familiengerichts entstehen soll (Wick, Der Versorgungsausgleich, 4.A., Rn. 744, OLG Frankfurt FamRZ 2017, 33 ff, Rn. 25 ff - zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 21.07.2011 - 3 UF 24/11
Versorgungsausgleich: Fälligkeit einer Hinterbliebenenversorgung
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 3 UF 123/18
Wenn dies nur durch gerichtliche Feststellung möglich sein soll, so ist - ungeachtet der Frage, ob diese Regelung der Antragstellerin überhaupt entgegengehalten werden kann - nicht einzusehen, warum die Berechtigte, die nur auf diesem Weg die Leistung von Versorgung durch die Antragsgegnerin erlangen kann, die Verfahrenskosten allein tragen soll (OLG Frankfurt, 3 UF 24/11, vom 21.07.2011 - zitiert nach juris;… OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 1303 Rn. 7 - zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 28.11.2013 - 6 UF 154/12
Versorgungsausgleich - Kostenentscheidung bei gerichtlicher Regelung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 3 UF 123/18
Wenn dies nur durch gerichtliche Feststellung möglich sein soll, so ist - ungeachtet der Frage, ob diese Regelung der Antragstellerin überhaupt entgegengehalten werden kann - nicht einzusehen, warum die Berechtigte, die nur auf diesem Weg die Leistung von Versorgung durch die Antragsgegnerin erlangen kann, die Verfahrenskosten allein tragen soll (OLG Frankfurt, 3 UF 24/11, vom 21.07.2011 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 1303 Rn. 7 - zitiert nach juris).