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   OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 19 U 22/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16798
OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 19 U 22/10 (https://dejure.org/2010,16798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.12.2010 - 19 U 22/10 (https://dejure.org/2010,16798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 19 U 22/10 (https://dejure.org/2010,16798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB, § 375 Abs 1 Nr 3 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Umfang der Aufklärungspflicht eines Anlageberaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; ZPO § 375 Abs. 1 Nr. 3
    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Umfang der Aufklärungspflicht des Anlageberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auch erfahrene Anleger haben Anspruch auf Risikoaufklärung

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Beratungspflicht des Anlageberaters auch bei erfahrenem Anleger

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vif Babelsberger Filmproduktion Dritte KG: Prospektfehler - Bank muss Anleger entschädigen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anlageberatung: Freibrief zur Falschberatung bei erfahrenem Anleger - Fehlanzeige

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erfahrene Anleger nicht schutzlos bei Beratungsfehlern!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anlageberatung: Freibrief zur Falschberatung bei erfahrenem Anleger - Fehlanzeige

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erfahrene Anleger müssen über die Risiken einer Anlage zutreffend unterrichtet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beratungspflicht des Anlageberaters auch gegenüber erfahrenem Geldanleger

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Die Pflicht, über die Risiken einer Anlageform vollständig und richtig aufzuklären, gilt auch gegenüber einem erfahrenen Anleger

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 19 U 22/10
    Zudem vertrete der BGH die Auffassung, dass sich die Beklagte nicht durch ein chancenorientiertes Anlageverhalten eines Anlegers entlasten könne, wenn im Rahmen des Verkaufsgesprächs ein unrichtiger Eindruck von der Sicherheit und den Risiken der Anlage vermittelt worden sei (Urteil des BGH v. 06.03.2008, III ZR 298/05, zitiert nach juris).

    Zudem habe der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.03.2008 (III ZR 298/05) in einem Parallelverfahren bezüglich der Vif 3 KG entschieden, dass Steuervorteile nur dann vom Schadensersatzanspruch abzuziehen seien, wenn der Kläger außergewöhnliche Steuervorteile erzielt habe.

    44 Wenn - wie hier - der Emissionsprospekt fehlerhaft ist, entfällt eine Haftung der beratenden Bank nur, wenn der Berater diesen Fehler des Prospekts im Beratungsgespräch ausdrücklich berichtigt und das Totalverlustrisiko deutlich herausstellt (BGH, Urt. v. 06.03.2008, III ZR 298/05, zit. nach juris).

    Auch Anleger, die eine "chancenorientierte" Anlagestrategie verfolgen, dürfen im Rahmen einer Anlageberatung erwarten, dass sie über die Risiken einer Anlageform zutreffend unterrichtet werden, dies insbesondere wenn ihnen die Anlageform - wie der Kläger unbestritten vorträgt - bisher nicht bekannt war (vgl. auch BGH WM 2008, 725).

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 19 U 22/10
    Daher sei eine nähere Berechnung nur dann erforderlich, wenn Anhaltspunkte dafür bestünden, dass der Geschädigte außergewöhnliche Steuervorteile erzielt habe (vgl. zum Ganzen BGH, Teilurteil vom 15.07.2010, III ZR 336/08, zitiert nach Juris).

    Sie trägt jedoch als Schädiger die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines außergewöhnlichen Steuervorteils (BGH, Urteil vom 15.07.2010, III ZR 336/08, zitiert nach Juris).

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 19 U 22/10
    Denn ist ein Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Beratung gegeben, so ist dem Schädiger in aller Regel der Einwand verwährt , der Geschädigte habe sich auf die Richtigkeit seiner Angaben nicht verlassen dürfen (BGH, Urt. v. 14.03.2003, V ZR 308/02, Rn. 31, zitiert nach Juris).
  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 19 U 22/10
    Es entspricht der Lebenserfahrung, dass eine auf einem Prospektfehler beruhende fehlerhafte Anlageberatung für die Entscheidung ursächlich geworden ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 09.02.2006, III ZR 20/05, zitiert nach Juris).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 19 U 22/10
    Dafür, dass der Berater dies getan hat, ist aber der Anlageberater, also hier die Beklagte, und nicht etwa der Anleger beweispflichtig (BGH, Urt. v. 05.03.2009, III ZR 17/08; Urt. v. 17.09.2009, XI ZR 264/08, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 185/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 19 U 22/10
    Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen (Urt. v. 14.06.2007, III ZR 125/06, zit. nach juris; BGH NJW-RR 2007, 1479) festgestellt, dass der Anlageprospekt der streitgegenständlichen Kapitalanlage fehlerhaft ist, weil die Darstellung in dem streitgegenständlichen Verkaufsprospekt in dem Abschnitt "Risiken der Beteiligung' nicht hinreichend deutlich sei, da eine gebotene wiederholende Klarstellung hinsichtlich des Totalverlustsrisikos fehle.
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 19 U 22/10
    Aufgrund dieses Beratungsvertrages war die Beklagte verpflichtet, den Kläger über die für die Anlageentscheidung bedeutsamen oder möglicherweise bedeutsamen Umstände wahrheitsgemäß, richtig und vollständig aufzuklären (BGH BKR 2008, 199, m.w.N.).
  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 19 U 22/10
    Dafür, dass der Berater dies getan hat, ist aber der Anlageberater, also hier die Beklagte, und nicht etwa der Anleger beweispflichtig (BGH, Urt. v. 05.03.2009, III ZR 17/08; Urt. v. 17.09.2009, XI ZR 264/08, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 19 U 22/10
    40 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommt ein Beratungsvertrag - meist in konkludenter Form - dadurch zustande, dass der Interessent deutlich erkennen lässt, er wolle wegen einer Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse des Beraters in Anspruch nehmen und dieser mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGHZ 123, 126, 128).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 19 U 22/10
    Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen (Urt. v. 14.06.2007, III ZR 125/06, zit. nach juris; BGH NJW-RR 2007, 1479) festgestellt, dass der Anlageprospekt der streitgegenständlichen Kapitalanlage fehlerhaft ist, weil die Darstellung in dem streitgegenständlichen Verkaufsprospekt in dem Abschnitt "Risiken der Beteiligung' nicht hinreichend deutlich sei, da eine gebotene wiederholende Klarstellung hinsichtlich des Totalverlustsrisikos fehle.
  • OLG Frankfurt, 15.12.2010 - 17 U 33/10

    Anlageberatung: fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit Beteiligung an

    Bei Übergabe eines fehlerhaften Emissionsprospekts entfällt die Haftung der beratenden Bank nur, wenn der Berater den Prospektfehler im Beratungsgespräch ausdrücklich berichtigt und das Totalverlustrisiko deutlich herausstellt (vgl. zum vorliegenden Fondsprospekt: OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.12.2010, 19 U 22/10, zit. nach juris, Rn. 44 m.w.Nw.).

    Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass die Sicherungsmechanismen einer Kapitalanlage für einen Anlegerkreis, der auf Steuerersparnis Wert legt, bedeutungslos sind (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 08.12.2010, 19 U 22/10, zit. nach juris, Rn. 50).

    Bei der gebotenen wertenden Betrachtung ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob dem Geschädigten aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruchs und dessen Gestaltung (mit den Vorteilen zu verrechnende) steuerliche Nachteile erwachsen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.12.2010, 19 U 22/10, zit. nach juris, Rn. 57 zum VIP 3 - Fonds), sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts, sei es durch eine Besteuerung der Schadensersatzleistung oder der Zug um Zug gegen die Schadensersatzleistung vorgesehenen Übertragung der Kapitalanlage (vgl. BGH, Urt. v. 15.07.2010, III ZR 336/08, S. 27 der Gründe m.w.Nw., vorgelegt in Anlage K 184).

  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung

    Für den Fall aber, dass dem Kläger bestandskräftig außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben sollten, ist der von der Beklagten mit der Eventualwiderklage beschrittene Weg zielführend (vgl. hierzu OLG Frankfurt v. 08.12.2010 - 19 U 22/10, juris, Tz. 65-67; KG v. 14.10.2009 - 24 U 148/08, juris, Tz. 69/70).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2011 - 17 U 52/10

    Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehler der Bank bei Beitritt zu einem

    Bei Übergabe eines fehlerhaften Emmissionsprospekts entfällt die Haftung der beratenden Bank nur, wenn der Berater den Prospektfehler im Beratungsgespräch ausdrücklich berichtigt und das Totalverlustrisiko deutlich herausstellt (so auch OLG Frankfurt am Main - 19 U 22/10 - Urteil vom 8.12.2010, dokumentiert unter juris Rz. 44 m.w. N.).

    Bei der gebotenen wertenden Betrachtung ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob dem Geschädigten aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruchs und dessen Gestaltung (mit den Vorteilen zu verrechnende) steuerliche Nachteile erwachsen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.12.2010, 19 U 22/10, zit. nach juris, Rn. 57 zum VIP 3 - Fonds), sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts, sei es durch eine Besteuerung der Schadensersatzleistung oder der Zug um Zug gegen die Schadensersatzleistung vorgesehenen Übertragung der Kapitalanlage (vgl. BGH, Urt. v. 15.07.2010 - III ZR 336/08 - ZIP 2010, 1646 = MDR 2010, 1255 = NZG 2010, 1029 ).

  • OLG Brandenburg, 21.08.2013 - 4 U 202/11

    Bankenhaftung aus Gewährung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung der

    Der Senat verkennt allerdings nicht, dass einige Obergerichte (s. OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.12.2010 - 19 U 22/10, Rn. 67, und KG, Urteil vom 14.10.2009 - 24 U 148/08, Rn. 70) derartigen Hilfswiderklagen stattgegeben haben.
  • KG, 16.05.2013 - 8 U 258/11

    Anlageberatungsvertrag: Anrechnung von Steuervorteilen auf den

    Die Zulässigkeit und Begründetheit eines solchen Hilfswiderklageantrags entspreche dem Urteil des OLG Frankfurt vom 08.12.2010 -19 U 22/10.
  • OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 17 U 179/10

    Schadensersatz wegen fehlerhaffter Anlageberatung (hier: fehlende Offenlegung

    Bei Übergabe eines fehlerhaften Emissionsprospekts entfällt die Haftung der beratenden Bank nur, wenn der Berater den Prospektfehler im Beratungsgespräch ausdrücklich berichtigt und das Totalverlustrisiko deutlich herausstellt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.12.2010, 19 U 22/10, zit. nach juris, Rn. 44 m.w.Nw.).
  • LG Wiesbaden, 05.05.2011 - 2 O 66/10

    Zur anleger- und anlagegerechten Kundenberatung durch Banken beim Vertrieb von

    Dafür, dass er dies getan hat, ist der Berater und nicht der Anleger beweispflichtig (BGH vom 17.09.2009, Az. XI ZR 264/08; OLG Frankfurt vom 08.12.2010, Az. 19 U 22/10).
  • LG Flensburg, 24.06.2015 - 2 O 133/13

    Rückabwicklung einer finanzierten Beteiligung an einem Medienfonds nach Widerruf

    Die Kammer verkennt nicht, dass einige Gerichte derartigen Widerklagen in vergleichbaren Fällen stattgegeben haben (OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2012 - 31 U 97/12, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 8.12.2010 - 19 U 22/10, juris; KG, Urteil vom 14.10.2009 - 24 U 148/08, juris; a.A. OLG Brandenburg, Urteil vom 21.8.2013 - 4 U 202/11, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.1.2014 - 17 U 18/13, juris; OLG Koblenz, Versäumnisurteil vom 16.1.2015 - 8 U 419/14, n.v.), teilt diese Auffassung jedoch nicht.
  • LG Wiesbaden, 25.05.2012 - 9 O 383/11
    Bei Übergabe eines fehlerhaften Prospektes entfällt die Haftung der beratenden Bank aber nur, wenn der Berater den Prospektfehler im Beratungsgespräch ausdrücklich berichtigt, wofür die Bank darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.12.2010, 19 U 22/10; BGH, Beschluss vom 17.09.2009, XI ZR 264/08).
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