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   OLG Frankfurt, 08.12.2014 - 23 U 291/13   

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https://dejure.org/2014,42719
OLG Frankfurt, 08.12.2014 - 23 U 291/13 (https://dejure.org/2014,42719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.12.2014 - 23 U 291/13 (https://dejure.org/2014,42719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - 23 U 291/13 (https://dejure.org/2014,42719)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 675u BGB
    Kreditkartenmissbrauch an Geldautomaten - Widerlegung des Anscheinsbeweises für Sorgfaltspflichtverletzung des Karteninhabers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Bankkunden bei missbräuchlicher Verwendung von EC- und Kreditkarten

  • RA Kotz

    Girokarten-Missbrauch: PIN-Einsatz, Anscheinsbeweis-Widerlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675u
    Kreditkartenmissbrauch an Geldautomaten - Widerlegung des Anscheinsbeweises für Sorgfaltspflichtverletzung des Karteninhabers

  • rechtsportal.de

    BGB § 675u
    Ansprüche eines Bankkunden bei missbräuchlicher Verwendung von EC- und Kreditkarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kreditkartenmissbrauch an Geldautomaten und Widerlegung des Anscheinsbeweises für Sorgfaltspflichtverletzung des Karteninhabers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kreditkartenmissbrauch selbst verschuldet? - Bank will unberechtigte Abbuchungen vom Kundenkonto nicht ausgleichen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kreditkartenmissbrauch an Geldautomaten und Widerlegung des Anscheinsbeweises für Sorgfaltspflichtverletzung des Karteninhabers

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kreditkartenmissbrauch an Geldautomaten und Widerlegung des Anscheinsbeweises für Sorgfaltspflichtverletzung des Karteninhabers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 169/65

    Schuldbefreiende Wirkung einer Zahlung an einen nicht berechtigten Empfänger -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2014 - 23 U 291/13
    Im Bankverkehr liegt ein Mitverschulden vor, wenn der Verlust der Kreditkarte nicht umgehend gemeldet wird (BGH NJW 1968, 37; Palandt-Grüneberg § 254 Rn 14).

    Dies steht in Übereinstimmung mit dem vorgenannten Urteil des BGH vom 18.10.1967 (Ib ZR 169/65 - bei juris), dem zufolge es nicht rechtsfehlerhaft ist, wenn das Berufungsgericht in dem Unterlassen einer Anzeige von dem möglichen Verlust der Kundenkarte an die Zweigstelle der Beklagten eine Verletzung der dem Kläger aus dem Girovertrag der Beklagten gegenüber obliegenden Sorgfaltspflicht sieht.

  • BGH, 06.07.2010 - XI ZR 224/09

    Kreditkartenmissbrauch: Sachverständige Begutachtung des Sicherheitssystems zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2014 - 23 U 291/13
    So hat der BGH mit Beschluss vom 6.7.2010 (XI ZR 224/09 - bei juris unter Verweis auf BGHZ 160, 308, 314; 170, 18, Tz. 31) festgestellt, dass nach seiner der Rechtsprechung der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der Karteninhaber seine persönliche Geheimzahl entweder auf der Kreditkarte notiert oder sie gemeinsam mit dieser aufbewahrt hat.

    Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch unter anderem dadurch erschüttert werden, dass der Kunde darlegt und beweist, dass dies nicht der Fall war (BGH, Beschluss vom 6.7.2010, XI ZR 224/09 - bei juris unter Verweis auf BVerfG, WM 2010, 208, 209).

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2014 - 23 U 291/13
    Unter Berücksichtigung des - wie ausgeführt - eingeschränkten Prüfungsmaßstabs ist die Würdigung des Landgerichts vielmehr möglich, widerspruchsfrei, nachvollziehbar und lässt keine in dem Rechtsstreit vorgebrachten Tatsachen außer Acht (vgl. BGH, Urteil vom 5.3.2009, III ZR 17/08 - bei juris; im Übrigen auch Urteil vom 9.2.2006, III ZR 20/05 - WM 2006, 668).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 70/05

    Missbrauch einer gestohlenen Eurocard-Gold-Kreditkarte unter Verwendung der PIN:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2014 - 23 U 291/13
    Das Bestehen eines solchen Anscheinsbeweises wird von der ständigen Rechtsprechung (vgl. Senat a.a.O.; OLG Frankfurt OLGR 2007, 294) anerkannt.
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2014 - 23 U 291/13
    Als Beweismaß, d.h. Kriterium für das Bewiesensein der streitigen Behauptung erforderlich, aber auch ausreichend ist die persönliche richterliche Gewissheit, die den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 1993, 935; BGHZ 61, 169; Zöller-Greger § 286 Rn 19).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99

    Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2014 - 23 U 291/13
    Den Geschädigten trifft ein Mitverschulden, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegt, um sich vor Schaden zu bewahren (sog. Verschulden gegen sich selbst; BGH NJW 2001, 149; Palandt-Grüneberg a.a.O.).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2014 - 23 U 291/13
    Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (BGHZ 158, 269 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2014 - 23 U 291/13
    Unter Berücksichtigung des - wie ausgeführt - eingeschränkten Prüfungsmaßstabs ist die Würdigung des Landgerichts vielmehr möglich, widerspruchsfrei, nachvollziehbar und lässt keine in dem Rechtsstreit vorgebrachten Tatsachen außer Acht (vgl. BGH, Urteil vom 5.3.2009, III ZR 17/08 - bei juris; im Übrigen auch Urteil vom 9.2.2006, III ZR 20/05 - WM 2006, 668).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 23 U 38/05

    Abhebung von Bargeld mit gestohlener EC-Karte: Widerlegung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2014 - 23 U 291/13
    Allerdings besteht in Fällen, d.h. Lebenssachverhalten wie dem vorliegenden mit Diebstahl bzw. Abhandenkommen der Karte und anschließendem Karteneinsatz mit PIN ein entsprechender Anscheinsbeweis dafür, dass der Karteninhaber gegen die oben beschriebene Sorgfaltspflicht verstoßen hat, wie der Senat etwa in einem Verfahren betreffend ec-Karten mit Triple-DES Schlüssel 128 Bit mit rechtskräftigem Urteil vom 30.1.2008 (Az. 23 U 38/05) festgestellt hat.
  • BGH, 28.11.1977 - II ZR 122/76

    Zahlung einer Rentenzusatzversorgung - Erstattung von Rentenbeträgen - Erhalt von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2014 - 23 U 291/13
    Im Übrigen ist § 254 BGB analog anzuwenden, wenn in sonstigen Fällen beiderseitiges Verschulden oder Verursachung gegeneinander abzuwägen sind (BGH WM 1978, 367; Palandt-Grüneberg § 254 Rn 3), beispielsweise bei fehlgegangenen Überweisungs- oder Auszahlungsaufträgen, wenn den Auftraggeber ein Mitverschulden trifft (Palandt-Grüneberg a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

  • BGH, 22.09.1981 - VI ZR 144/79

    Verletzungen auf Grund eines Schäferhundbisses; Schadensersatz und Schmerzensgeld

  • BGH, 14.11.2006 - XI ZR 294/05

    BGH bejaht Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale aus abgetretenem Recht bei

  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 370/10

    Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten

  • OLG Bremen, 19.05.2021 - 1 W 4/21

    Anforderungen an den Nachweis von Obliegenheitsverletzungen des Nutzers einer

    Abhebungen an für den Karteninhaber ungewöhnlichen Orten oder an zu ungewöhnlichen Zeiten oder mit geringen Zeitabständen - so wie vorliegend in Betracht kommend - können den Anscheinsbeweis einer Autorisierung erschüttern (siehe OLG Frankfurt, Urteil vom 08.12.2014 - 23 U 291/13, juris Rn. 42 f., ITRB 2015, 160); gleichzeitig kann es aber, wenn der Karteninhaber vor und nach der angeblich nicht autorisierten, aber - wie hier zu unterstellen - nachweislich mit der Originalkarte durchgeführten Abhebung auch nicht beanstandete eigene Zahlungsvorgänge mit der in seinem Besitz befindlichen Karte vornimmt, nach der Lebenserfahrung dafür sprechen, dass er die Karte auch beim streitgegenständlichen Zahlungsvorgang in Besitz hatte, dieser tatsächlich also autorisiert erfolgte (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 18.09.2013 - 7 S 182/12, juris Rn. 6, WM 2014, 1282; Nobbe, in: Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger, Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl. 2020, § 675w BGB Rn. 45).
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