Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.12.2014 - 23 U 291/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 675u BGB
Kreditkartenmissbrauch an Geldautomaten - Widerlegung des Anscheinsbeweises für Sorgfaltspflichtverletzung des Karteninhabers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675u
Kreditkartenmissbrauch an Geldautomaten - Widerlegung des Anscheinsbeweises für Sorgfaltspflichtverletzung des Karteninhabers - rechtsportal.de
BGB § 675u
Ansprüche eines Bankkunden bei missbräuchlicher Verwendung von EC- und Kreditkarten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansprüche eines Bankkunden bei missbräuchlicher Verwendung von EC- und Kreditkarten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kreditkartenmissbrauch an Geldautomaten und Widerlegung des Anscheinsbeweises für Sorgfaltspflichtverletzung des Karteninhabers
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kreditkartenmissbrauch selbst verschuldet? - Bank will unberechtigte Abbuchungen vom Kundenkonto nicht ausgleichen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kreditkartenmissbrauch an Geldautomaten und Widerlegung des Anscheinsbeweises für Sorgfaltspflichtverletzung des Karteninhabers
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kreditkartenmissbrauch an Geldautomaten und Widerlegung des Anscheinsbeweises für Sorgfaltspflichtverletzung des Karteninhabers
Verfahrensgang
- LG Hanau, 28.11.2013 - 7 O 263/13
- OLG Frankfurt, 08.12.2014 - 23 U 291/13
Wird zitiert von ...
- OLG Bremen, 19.05.2021 - 1 W 4/21
Zum Anscheinsbeweis bei der Verwendung von Zahlungskarten mit PIN sowie zur …
Abhebungen an für den Karteninhaber ungewöhnlichen Orten oder an zu ungewöhnlichen Zeiten oder mit geringen Zeitabständen - so wie vorliegend in Betracht kommend - können den Anscheinsbeweis einer Autorisierung erschüttern (siehe OLG Frankfurt, Urteil vom 08.12.2014 - 23 U 291/13, juris Rn. 42 f., ITRB 2015, 160); gleichzeitig kann es aber, wenn der Karteninhaber vor und nach der angeblich nicht autorisierten, aber - wie hier zu unterstellen - nachweislich mit der Originalkarte durchgeführten Abhebung auch nicht beanstandete eigene Zahlungsvorgänge mit der in seinem Besitz befindlichen Karte vornimmt, nach der Lebenserfahrung dafür sprechen, dass er die Karte auch beim streitgegenständlichen Zahlungsvorgang in Besitz hatte, dieser tatsächlich also autorisiert erfolgte (vgl. LG Darmstadt…, Urteil vom 18.09.2013 - 7 S 182/12, juris Rn. 6, WM 2014, 1282;… Nobbe, in: Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger, Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl. 2020, § 675w BGB Rn. 45).