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   OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18   

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OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18 (https://dejure.org/2022,38721)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.12.2022 - 20 W 301/18 (https://dejure.org/2022,38721)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - 20 W 301/18 (https://dejure.org/2022,38721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 134 BGB, § 2078 BGB, § 14 HeimG, § 6 HGBP
    Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines Wohlfahrtsverbands

  • erbrechtsiegen.de

    Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines Wohlfahrtsverbands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 134 BGB ; § 2078 BGB ; § 14 HeimG ; § 6 HGBP
    Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines Wohlfahrtsverbands

  • rechtsportal.de

    § 134 BGB ; § 2078 BGB ; § 14 HeimG ; § 6 HGBP
    Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines Wohlfahrtsverbands

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Testierfreiheit - Beschwerde gegen Erbscheinserteilung zurückgewiesen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erbeinsetzung eines katholischen Vereins ist kein Verstoß gegen Heim- und Pflegegesetz ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Erbscheinserteilung zugunsten eines von der katholischen Pflegeeinrichtung unabhängigen katholischen Vereins

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Beschwerde gegen Erbscheinserteilung zurückgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschwerde gegen Erbscheinserteilung zurückgewiesen - Kein Verstoß gegen Heim- und Pflegegesetz bei Erbeinsetzung eines von der katholischen Pflegeeinrichtung unabhängigen katholischen Vereins

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 576
  • FGPrax 2023, 79
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 21 W 67/14

    Unwirksamkeit eines Erbvertrages zugunsten der Geschäftsführerin eines ambulanten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18
    Ausgehend davon können die zu § 14 HeimG entwickelten Grundsätze auch im Anwendungsbereich des § 6 HGBP herangezogen werden (vgl. OLG Frankfurt, 21. Zivilsenat, Beschluss vom 12.05.2015, Az. 21 W 67/14, zitiert nach juris Tz. 14).

    Unter das Versprechen- bzw. Gewährenlassen von Geld oder geldwerten Leistungen fällt nach einhelliger Auffassung auch die Erbeinsetzung des Verbotsadressaten in einem Testament, sofern die letztwillige Verfügung dem Begünstigten bekanntgegeben worden ist (vgl. z. B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.03.2013, Az. 8 W 253/11, Tz. 18; OLG Frankfurt 21. Zivilsenat, Beschluss vom 12.05.2015, Az. 21 W 67/14; Senat, Beschluss vom 29.01.2001, Az. 20 W 71/99, Tz. 9; jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18
    Ausgehend davon können nur besonders schwerwiegende Umstände, die gerade diesen Erblasser unter Berücksichtigung der ihm eigenen Vorstellungen mit Sicherheit dazu gebracht hätten, die angefochtene Verfügung nicht zu treffen, eine Anfechtung begründen (BGH, Urteil vom 27.05.1987, Az. IVa ZR 30/86, zitiert nach juris Tz 14 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2015 - 20 W 380/13

    Nachlasssache: Bestimmung des Geschäftswerts für die Beschwerde im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18
    Die Festsetzung des Geschäftswertes für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 61 Abs. 1 S. 1, § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 GNotKG (vgl. Senat, Beschluss vom 03.03.2015, Az. 20 W 380/13, zitiert nach juris), wonach für das Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts im Erbscheinsverfahren der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich ist, wobei nur vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten in Abzug zu bringen sind.
  • OLG Frankfurt, 22.01.1993 - 20 W 408/91

    Nachlaßspaltung bezüglich in der früheren DDR gelegener Grundstücke bei einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18
    So kommt in diesem Zusammenhang als Motivirrtum auch eine Fehlvorstellung des Testierenden bei Errichtung seiner letztwilligen Verfügung über zukünftige - auch nach dem Erbfall liegende (vgl. Senat, Beschluss vom 22.01.1993, Az. 20 W 408/91, zitiert nach juris Tz. 3) - Entwicklungen in Betracht.
  • OLG Frankfurt, 29.01.2001 - 20 W 71/99

    Erbeinsetzung eines Heimbediensteten durch einen Heimbewohner: Umgehung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18
    Unter das Versprechen- bzw. Gewährenlassen von Geld oder geldwerten Leistungen fällt nach einhelliger Auffassung auch die Erbeinsetzung des Verbotsadressaten in einem Testament, sofern die letztwillige Verfügung dem Begünstigten bekanntgegeben worden ist (vgl. z. B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.03.2013, Az. 8 W 253/11, Tz. 18; OLG Frankfurt 21. Zivilsenat, Beschluss vom 12.05.2015, Az. 21 W 67/14; Senat, Beschluss vom 29.01.2001, Az. 20 W 71/99, Tz. 9; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 3 Wx 250/97

    Erbeinsetzung der Kinder des Heimleiters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18
    (aa) Nach der Rechtsprechung der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, insbesondere des Bayerischen Obersten Landesgerichts, und der wohl ganz überwiegenden Auffassung in der erbrechtlichen Literatur ist ein Umgehungsgeschäft anzunehmen, wenn anstelle des Verbotsadressaten eine diesem nahe stehende natürliche oder mit diesem verbundene juristische Person begünstigt wurde und sich die Zuwendung an diese, wenn auch indirekt oder mittelbar, als solche an den Verbotsadressaten darstellt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.1997, Az. 3 Wx 250/97, Tz. 53 ff. für die Zuwendung an die Kinder des Heimleiters; BayObLG, Beschlüsse vom 09.02.2000, Az. 1Z BR 149/99, Tz. 27 für die Zuwendung an den geschäftsführenden Alleingesellschafter der das Heim betreibenden GmbH; vom 13.09.2000, Az. 1Z BR 68/00; Tz. 20 ff. für die Zuwendung an den Ehemann und Vater der Gesellschafter bzw. Gesellschaftergeschäftsführerin der Betreibergesellschaft; vom 22.02.2000, Az. 1Z BR 147/99, Tz. 47; jeweils zitiert nach juris; Müller-Engels in Burandt / Rojahn, a. a. O.ErbR, § 14 HeimG, Rn. 27; Neu / Lang, ErbR 2006, 100, 102; Bl. 279 d. A.).
  • BayObLG, 13.09.2000 - 1Z BR 68/00

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nach § 14 Abs. 5 HeimG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18
    (aa) Nach der Rechtsprechung der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, insbesondere des Bayerischen Obersten Landesgerichts, und der wohl ganz überwiegenden Auffassung in der erbrechtlichen Literatur ist ein Umgehungsgeschäft anzunehmen, wenn anstelle des Verbotsadressaten eine diesem nahe stehende natürliche oder mit diesem verbundene juristische Person begünstigt wurde und sich die Zuwendung an diese, wenn auch indirekt oder mittelbar, als solche an den Verbotsadressaten darstellt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.1997, Az. 3 Wx 250/97, Tz. 53 ff. für die Zuwendung an die Kinder des Heimleiters; BayObLG, Beschlüsse vom 09.02.2000, Az. 1Z BR 149/99, Tz. 27 für die Zuwendung an den geschäftsführenden Alleingesellschafter der das Heim betreibenden GmbH; vom 13.09.2000, Az. 1Z BR 68/00; Tz. 20 ff. für die Zuwendung an den Ehemann und Vater der Gesellschafter bzw. Gesellschaftergeschäftsführerin der Betreibergesellschaft; vom 22.02.2000, Az. 1Z BR 147/99, Tz. 47; jeweils zitiert nach juris; Müller-Engels in Burandt / Rojahn, a. a. O.ErbR, § 14 HeimG, Rn. 27; Neu / Lang, ErbR 2006, 100, 102; Bl. 279 d. A.).
  • OLG Celle, 05.01.2012 - 6 U 90/11

    Nichtigkeit einer Schenkung seitens eines Heimbewohners als Umgehung des § 14

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18
    Betreibt eine juristische Person die Einrichtung, in welcher der Testierende betreut wird, besteht die Gefahr einer nochmaligen Abgeltung von Betreuungs- und Pflegeleistungen durch die Zuwendung an eine andere juristische Person nur dann, wenn die Zuwendung dem Verbotsadressaten über die Beteiligungsverhältnisse auch nur indirekt oder mittelbar zugutekommt, oder dem Empfänger Vorgaben, insbesondere in Form einer Auflage, zur jedenfalls teilweisen Verwendung der Zuwendung zugunsten des Verbotsadressaten gemacht worden sind (vgl. BayObLG, a. a. O., Tz. 27; OLG Celle, Urteil vom 05.01.2012, Az. 6 U 90/11, zitiert nach juris Tz. 16).
  • VG Würzburg, 03.06.2008 - W 1 K 08.638

    Heimrecht; Ausnahme vom Verbot der Gewährung von Leistungen über das Heimentgelt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18
    (bb) Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg (vom 03.06.2008, Az. W 1 K 08.638, zitiert nach juris) soll es hingegen schon genügen, dass beide juristische Personen - Zuwendungsempfänger und Heimbetreiber - derart miteinander verbunden sind, dass diese Verbindung für jeden Außenstehenden erkennbar ist und der Testierende deshalb davon ausgehen kann, die Zuwendung komme auch dem Heimbetreiber zugute.
  • BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18
    Die Umgehung einer Verbotsnorm setzt nämlich voraus, dass der von dieser verbotene Erfolg herbeigeführt wird, obwohl der Tatbestand des Verbotsgesetzes selbst nicht erfüllt wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.06.2003, Az. 1Z BR 17/03, zitiert nach juris Tz. 26).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 8 W 241/10

    Verfahren der Erbscheinseinziehung: Wirksamkeit der Nacherbeneinsetzung eines

  • OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 8 W 253/11

    Erbeinsetzung des Heimträgers: Kenntnis des Heimträgers von seiner Erbeinsetzung

  • BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99

    Testierunfähigkeit bei Vorliegen eines hirnorganischen Psychosyndroms

  • KG, 14.05.1998 - 1 W 3540/97

    Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung eines Heimbewerbers zugunsten des

  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines

  • BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen eines unzulässigen Adressaten

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