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   OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 2 UF 386/05   

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https://dejure.org/2006,49213
OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 2 UF 386/05 (https://dejure.org/2006,49213)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.02.2006 - 2 UF 386/05 (https://dejure.org/2006,49213)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 2 UF 386/05 (https://dejure.org/2006,49213)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Zum Umgangs- und Informationsrecht des biologischen Vaters bei bestehender Vaterschaft nach § 1591 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Umgangs- und Informationsrecht des biologischen Vaters bei bestehender Vaterschaft nach § 1591 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des biologischen Vaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 2 UF 386/05
    Das erweiterte Umgangsrecht nach dieser Vorschrift hat zwar der Gesetzgeber aus Anlass der Tatsache geschaffen, dass das Bundesverfassungsgericht das berechtigte Interesse des biologischen Vaters am Umgang mit dem Kind stärken wollte (BVerfG FamRZ 03, 816).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in Fortentwicklung seiner grundlegenden Entscheidung vom 09.04.2003 (FamRZ 03, 816) keinen Zweifel daran gelassen, dass Art. 6 Abs. 1 GG (nur) verletzt wird, wenn der leibliche, aber nicht der rechtliche Vater eines Kindes auch dann nicht in den Kreis der Umgangsberechtigten einbezogen wird, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat (FamRZ 04, 1705).

  • EGMR, 26.05.1994 - 16969/90

    KEEGAN v. IRELAND

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 2 UF 386/05
    Der Senat verkennt nicht, dass der EGMR das Recht des biologischen Vaters in anderen Fallgestaltungen wie etwa bei der Freigabe des Kindes zur Adoption durch die Mutter (FamRZ 95, 110) gestärkt hat, auch wenn eine sozial-familiäre Beziehung noch nicht bestanden hat.
  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 2073/03

    Versagung eines Umgangsrechts des (nur) leiblichen Vaters verletzt nur bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 2 UF 386/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat in Fortentwicklung seiner grundlegenden Entscheidung vom 09.04.2003 (FamRZ 03, 816) keinen Zweifel daran gelassen, dass Art. 6 Abs. 1 GG (nur) verletzt wird, wenn der leibliche, aber nicht der rechtliche Vater eines Kindes auch dann nicht in den Kreis der Umgangsberechtigten einbezogen wird, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat (FamRZ 04, 1705).
  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung der Stichtagsregelung des §

    Die Beschwerde des Beschwerdeführers wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main unter Hinweis auf die damalige Gesetzeslage zurück (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 2 UF 386/05 -, juris).
  • BVerfG, 20.09.2006 - 1 BvR 1337/06

    Keine Verletzung des Elternrechts aus Art 6 Abs 2 S 1 GG und des Rechts aus Art 6

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. S ..., - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Georg Rixe, in Sozietät Rechtsanwälte Dr. Joachim Baltes, Georg Rixe, Hauptstraße 60, 33647 Bielefeld - gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - 2. Familiensenat in Kassel - vom 18. April 2006 - 2 UF 386/05 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - 2. Familiensenat in Kassel - vom 9. Februar 2006 - 2 UF 386/05 -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Fulda vom 20. Oktober 2005 - 42 F 141/04 UG - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. September 2006 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Wiederaufnahme eines

    Die Beschwerde des Beschwerdeführers wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main unter Hinweis auf die damalige Gesetzeslage zurück (OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 2 UF 386/05 -, juris).
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