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   OLG Frankfurt, 09.02.2011 - 2 U 230/10   

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https://dejure.org/2011,71515
OLG Frankfurt, 09.02.2011 - 2 U 230/10 (https://dejure.org/2011,71515)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.02.2011 - 2 U 230/10 (https://dejure.org/2011,71515)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 2 U 230/10 (https://dejure.org/2011,71515)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 135 BGB, § 135 Abs 1 BGB, § 136 BGB, § 546 BGB, § 565 BGB
    Auskunfts-, Räumungs- und Schadensersatzansprüche des Ersteigerers eines zwangsversteigerten Wohnhauses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunfts-, Räumungs- und Schadensersatzansprüche des Ersteigerers eines zwangsversteigerten Wohnhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Mönchengladbach, 25.06.1999 - 2 S 154/98

    Anspruch auf Zahlung von Mietzinsen und Nebenkosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2011 - 2 U 230/10
    Danach liegt aber hier eine Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung keinesfalls vor, da ein wirtschaftlich denkender Vermieter bei den auf ihn zukommenden Verpflichtungen und dem geringen Mietzins sich nicht auf einen solchen Vertrag eingelassen hätte, sondern lieber angesichts des bevorstehenden Zwangsversteigerungstermins das Objekt leer stehen gelassen hätte (BVerfG, a.a.O.; LG Kiel WuM 1999, 570).
  • BVerfG, 05.12.1989 - 1 BvR 1188/89

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2011 - 2 U 230/10
    Dies bedeutet, dass eine Vermietung nur zu angemessenen Preisen im Bereich einer ordnungsgemäßen Verwaltung liegen kann, wobei die Angemessenheit sich nicht nur an der Miethöhe orientiert, sondern bestimmt wird durch die Ausgewogenheit des Verhältnisses von Leistung und Gegenleitung (BVerfG WuM 1990, 138).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 13 U 111/16

    Sonderkündigungsrecht des Erstehers in der Zwangsversteigerung

    Versucht der Schuldner sich durch den Abschluss eines Mietvertrages mit dem Zwangsverwalter unredlicher Weise den Besitz an dem Grundstück vorzubehalten, kann dieser Mietvertrag dem Ersteher gegenüber gemäß §§ 152 ZVG, 135 Abs. 1 BGB unwirksam sein, weil die Vermietung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Grundstücks widerspricht (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 09.02.2011, 2 U 230/10, juris Rn. 33 ff.).
  • LG Heilbronn, 28.08.2013 - 9 O 76/13

    Wann liegt eine nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung vor?

    Mit OLG Frankfurt - Az. 2 U 230/10 - wird als Berechtigter im Sinne des § 24 ZVG auch der künftige Erwerber des Grundstücks angesehen.
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