Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9062
OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05 (https://dejure.org/2006,9062)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.03.2006 - 15 U 86/05 (https://dejure.org/2006,9062)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. März 2006 - 15 U 86/05 (https://dejure.org/2006,9062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 426 HGB, § 428 HGB, § 435 HGB, § 459 HGB, Art 17 Abs 2 CMR
    Haftung des Fixkostenspediteurs bei Transportgutdiebstahl aus einer Lagerhalle: Voraussetzungen eines Haftungsausschlusses wegen Unabwendbarkeit des Frachtgutverlustes

  • Judicialis

    HGB § 426; ; HGB § 428; ; HGB § 435; ; HGB § 459

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 426 § 428 § 435 § 459
    Zu Anforderungen an die Haftungsfreistellung eines Frachtführers nach § 426 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Haftungsfreistellung eines Frachtführers; Erforderlichkeit der Unabwendbarkeit des Schadens; Begriff der Unabwendbarkeit in § 426 Handelsgesetzbuch (HGB); Begriff des "idealen" Frachtführers

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Forderungseinziehung durch Assekuradeurs als erlaubte Rechtsberatung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist aber dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (vgl. zu allem BGH NJW-RR 2005, 265; BGH NJW 2004, 2445).

    Denn wer, wie der Zeuge, elementare Sorgfaltsvorkehrungen unterlässt, handelt allgemein in dem Bewusstsein, dass es aufgrund des Mangels dieser Vorkehrungen zu einem Schadenseintritt kommen kann (vgl. hierzu BGH NJW 2004, 2445).

    Dabei ist für die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts kein bestimmter Prozentsatz erforderlich; ebenso ist unerheblich, dass es bislang nicht zu einem Einbruchdiebstahl gekommen war (vgl. BGH NJW-RR 2005, 265; NJW 2004, 2445).

  • OLG Bamberg, 16.02.2005 - 3 U 125/04

    Haftung des Frachtführers für den Verlust des Transportgutes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
    Die Grenze ist dort zu ziehen, wo die Schadensverhütungsanstrengungen auf den ersten Blick als gänzlich untragbar, absurd und damit als unzumutbar erscheinen (vgl. OLG Bamberg OLGR 2005, 720, 721; Koller, a. a. O., Rdnr. 4 mit weiteren Nachweisen).

    Hierzu hat die darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH VersR 2004, 399; 2001, 1134; 2001, 261 zu Artikel 17 Abs. 2 CMR; OLG Brandenburg Transportrecht 2005, 114; OLG Bamberg OLGR 2005, 720; OLG Stuttgart OLGR 2003, 95, zu § 426 HGB) nichts vorgetragen.

  • BGH, 18.01.2001 - I ZR 256/98

    Unvermeidbarkeit eines in Russland begangenen Überfalls auf einen LKW-Transport

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
    Für Artikel 17 Abs. 2 CMR hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung verlangt, dass der Schaden bei äußerst möglicher und zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden war (VersR 2004, 399; 2001, 1134; 2001, 261).

    Hierzu hat die darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH VersR 2004, 399; 2001, 1134; 2001, 261 zu Artikel 17 Abs. 2 CMR; OLG Brandenburg Transportrecht 2005, 114; OLG Bamberg OLGR 2005, 720; OLG Stuttgart OLGR 2003, 95, zu § 426 HGB) nichts vorgetragen.

  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 228/00

    Unvermeidbarkeit der Beschädigung von Transportgut; Vertrauen auf Durchfahrtshöhe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
    Für Artikel 17 Abs. 2 CMR hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung verlangt, dass der Schaden bei äußerst möglicher und zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden war (VersR 2004, 399; 2001, 1134; 2001, 261).

    Hierzu hat die darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH VersR 2004, 399; 2001, 1134; 2001, 261 zu Artikel 17 Abs. 2 CMR; OLG Brandenburg Transportrecht 2005, 114; OLG Bamberg OLGR 2005, 720; OLG Stuttgart OLGR 2003, 95, zu § 426 HGB) nichts vorgetragen.

  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 49/98

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvorbringens in der Berufungsinstanz;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
    Für Artikel 17 Abs. 2 CMR hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung verlangt, dass der Schaden bei äußerst möglicher und zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden war (VersR 2004, 399; 2001, 1134; 2001, 261).

    Hierzu hat die darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH VersR 2004, 399; 2001, 1134; 2001, 261 zu Artikel 17 Abs. 2 CMR; OLG Brandenburg Transportrecht 2005, 114; OLG Bamberg OLGR 2005, 720; OLG Stuttgart OLGR 2003, 95, zu § 426 HGB) nichts vorgetragen.

  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist aber dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (vgl. zu allem BGH NJW-RR 2005, 265; BGH NJW 2004, 2445).

    Dabei ist für die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts kein bestimmter Prozentsatz erforderlich; ebenso ist unerheblich, dass es bislang nicht zu einem Einbruchdiebstahl gekommen war (vgl. BGH NJW-RR 2005, 265; NJW 2004, 2445).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2002 - 3 U 117/02

    Frachtführerhaftung für Ladungsschaden durch umstürzenden Lkw: Anwendungsbereich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
    Hierzu hat die darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH VersR 2004, 399; 2001, 1134; 2001, 261 zu Artikel 17 Abs. 2 CMR; OLG Brandenburg Transportrecht 2005, 114; OLG Bamberg OLGR 2005, 720; OLG Stuttgart OLGR 2003, 95, zu § 426 HGB) nichts vorgetragen.
  • BGH, 24.06.1992 - VIII ZR 203/91

    Kurze Verjährung für Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung einer zur Probe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
    Unabdingbar ist, dass jeweils alle Streitgenossen genannt werden, die Rechtsmittelführer sein sollen (BGH NJW 1992, 2413 für den Fall, dass beide Beklagte im Rubrum aufgeführt waren, aber nur einer als Berufungskläger bezeichnet war, mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Verneinung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
    Dasselbe gilt für die Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 12. Mai 2005 (NJW-RR 2005, 1123), in dem ein mit einer Plane abgedeckter Anhänger mit Zigaretten auf einem Gelände verwahrt wurde, das in einem Industriegebiet lag und das durch einen 2 Meter hohen Zaun und eine rundherum angebrachte stille Alarmanlage gesichert war, wobei nach Auslösen des Alarms das Gelände sofort kontrolliert wurde.
  • BGH, 05.11.1998 - VII ZB 24/98

    Beginn der Rechtsmittelfrist nach Zustellung eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
    Etwas Anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn das Urteil als Grundlage für die Entschließungen und das weitere Handeln der Parteien nicht geeignet ist, weil erst aus dem berichtigten Urteil hervorgeht, dass eine Partei durch das Urteil beschwert ist oder wer der richtige Rechtsmittelgegner ist (vgl. BGH NJW-RR 2004, 712 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 1999, 646, 647).
  • BGH, 19.02.2002 - VI ZR 394/00

    Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Berufungsführers

  • BGH, 12.02.2004 - V ZR 125/03

    Beginn der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Berichtigung des

  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 65/01

    Fehlende Bezeichnung des Berufungsbeklagten in der Berufungsschrift

  • OLG Stuttgart, 19.11.1984 - 2 U 148/84

    Erlaubnisfreie Rechtsberatung durch VV

  • OLG Hamburg, 30.11.1995 - 6 U 104/95

    Schadensersatzpflicht eines Transportunternehmens bei Untergang einer Lieferung

  • OLG München, 27.07.1994 - 7 U 6838/93

    Schadensregulierung durch Versicherungsagentur als erlaubnisfreie Nebentätigkeit

  • OLG Saarbrücken, 19.08.2016 - 5 U 1/15

    Unbeschränkte Frachtführerhaftung eines Paketdienstes: Abhandenkommen einer

    Das OLG Frankfurt hat für einen dem hiesigen vergleichbaren Sachverhalt mit Urteil vom 09.03.2006 (15 U 86/05, TranspR 2006, 297) zur Haftung des Fixkostenspediteurs bei Transportgutdiebstahl aus einer Lagerhalle ausgeführt: Die berechtigten Sicherheitsinteressen des Vertragspartners verlangten eine ausreichende Beaufsichtigung des dem Frachtführer anvertrauten Guts, um Diebstähle zu vermeiden.
  • OLG Nürnberg, 08.01.2010 - 12 U 1596/09

    Internationaler Straßengüterverkehr: Zur Frage der Unvermeidbarkeit eines

    Die Grenze ist dort zu ziehen, wo die Schadensverhütungsanstrengungen auf den ersten Blick als gänzlich untragbar, absurd und damit als unzumutbar erscheinen (OLG Frankfurt TranspR 2006, 297; Boesche in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn a. a. O.).
  • OLG Koblenz, 03.07.2013 - 2 U 1164/12

    Begriff der Leichtfertigkeit im Sinne Art. 29 CMR

    Die Sicherheitsvorkehrungen der Beklagten seien danach in vergleichbarem Maße unzureichend gewesen wie in einem vom OLG Frankfurt entschiedenen Fall ( TranspR 2006, 297 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht