Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.03.2012 - 17 U 191/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 138 BGB, § 166 BGB, § 280 BGB, § 295 ZPO, § 447 ZPO
Kein Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung mangels substantiiertem Vortrag zum Vorliegen eines Beratungsvertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurechnung des Wissens eines Mitarbeiters einer Bankfiliale; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung des Wissens eines Mitarbeiters einer Bankfiliale; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Aufklärungspflicht über Rückvergütungen bei einem Anlagevermittlungsvertrag; Umfang des Bestreitens mit Nichtwissen der beklagten Bank; Vorrang der Parteianhörung vor dem schriftsätzlichen Vorbringen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.09.2011 - 19 O 67/11
- OLG Frankfurt, 09.03.2012 - 17 U 191/11
Papierfundstellen
- WM 2012, 1120
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89
Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2012 - 17 U 191/11
Die Partei kann sich nicht durch arbeitsteilige Organisation ihres Betätigungsbereich ihren prozessualen Erklärungspflichten entziehen, sondern muss innerhalb desselben Erkundigungen anstellen (vgl. BGHZ 109, Seite 205, 209 f.). - BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97
Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2012 - 17 U 191/11
10 Bei juristischen Personen wie der Beklagten findet allerdings eine Zurechnung fremden Wissens nur bei gesetzlicher Vertretung statt (vgl. BGH NJW 1999, Seite 53, 54 f.).
- OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
Anlageberatungsgesellschaft: Vermutungen zum Beratungsablauf; Bestreiten der …
Nur der Vollständigkeit halber weist der Senat darauf hin, dass das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Beschluss vom 9. März 2012 in der dortigen Sache 17 U 191/11 entgegen dem Berufungsvorbringen keine rechtskräftige Entscheidung fällte, sondern nur einen Hinweis erteilte.