Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.03.2012 - 17 U 191/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 138 BGB, § 166 BGB, § 280 BGB, § 295 ZPO, § 447 ZPO
Kein Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung mangels substantiiertem Vortrag zum Vorliegen eines Beratungsvertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zurechnung des Wissens eines Mitarbeiters einer Bankfiliale; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Vertrages zur Beratung über Kapitalanlagen bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzung einer Bank, wenn die Bank den Abschluss eines Beratungsvertrages und den vom Kläger geschilderten Ablauf des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung des Wissens eines Mitarbeiters einer Bankfiliale; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB § 280 Abs. 1, § 166; ZPO § 138 Abs. 4, §§ 295, 447, 448
Zum substantiierten Vortrag einer fehlerhaften Anlageberatung - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Aufklärungspflicht über Rückvergütungen bei einem Anlagevermittlungsvertrag; Umfang des Bestreitens mit Nichtwissen der beklagten Bank; Vorrang der Parteianhörung vor dem schriftsätzlichen Vorbringen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.09.2011 - 19 O 67/11
- OLG Frankfurt, 09.03.2012 - 17 U 191/11
Papierfundstellen
- WM 2012, 1120
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
Anlageberatungsgesellschaft: Vermutungen zum Beratungsablauf; Bestreiten der …
Nur der Vollständigkeit halber weist der Senat darauf hin, dass das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Beschluss vom 9. März 2012 in der dortigen Sache 17 U 191/11 entgegen dem Berufungsvorbringen keine rechtskräftige Entscheidung fällte, sondern nur einen Hinweis erteilte.