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   OLG Frankfurt, 09.03.2016 - 2 UF 327/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8428
OLG Frankfurt, 09.03.2016 - 2 UF 327/15 (https://dejure.org/2016,8428)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.03.2016 - 2 UF 327/15 (https://dejure.org/2016,8428)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. März 2016 - 2 UF 327/15 (https://dejure.org/2016,8428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1598a BGB
    Rechtschutzbedürfnis für statusunabhängiges Abstammungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtschutzbedürfnis für statusunabhängiges Abstammungsverfahren

  • rabüro.de

    Zum Rechtschutzbedürfnis für statusunabhängiges Abstammungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1598a
    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Einwilligung in die Mitwirkung in eine Abstammungsbegutachtung nach Feststellung der Abstammung in einem früheren Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Probeentnahme für die Erstellung eines Abstammungsgutachtens rechtsmissbräuchlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antrag auf Probeentnahme für die Erstellung eines Abstammungsgutachtens rechtsmissbräuchlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1476
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 10.08.2009 - 17 WF 181/09

    Klärungsverfahren: Erfolgsaussicht des Verfahrens bei bereits vorliegendem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2016 - 2 UF 327/15
    Anders als bei einer vom Oberlandesgericht Stuttgart entschiedenen Konstellation (OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. August 2009 zu 17 WF 181/09, FamRZ 2010, 53) liege auch nicht ein in der Vergangenheit abgewiesener Anfechtungsantrag vor.

    Ist im Rahmen eines vorangegangenen Abstammungsverfahrens nach Einholung eines Sachverständigengutachtens die Vaterschaft des rechtlichen Vaters bereits bestätigt worden, kann eine Rechtsmissbrauch vorliegen (Wellenhofer, in: Münchner Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, Rn. 5 zu § 1598a BGB; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. August 2009 zu 17 WF 181/09, zum Anfechtungsverfahren, zitiert nach Juris, Rn. 4 ff., zustimmend Schäfer, in: Juris PK-FamR 23/2009, Anm. 6: Rechtsmissbräuchliche Durchführung eines Klärungsverfahrens nach § 1598 a BGB; Grün, Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung, 2. Aufl. 2010, S. 206).

  • OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 2 WF 159/04

    Kein durchsetzbarer Anspruch auf Mitwirkung an der Erstellung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2016 - 2 UF 327/15
    Im Einklang mit der Entscheidung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 7. Oktober 2004 zu 2 WF 159/04, NJW-RR 2005, 307 zur Rechtslage vor 2007) geht der Senat davon aus, dass ein Restitutionsverfahren nur mit einem nach freiwilliger Mitwirkung der Mutter und des Kindes erstellten Gutachten geführt werden kann.
  • BGH, 30.11.2016 - XII ZB 173/16

    Abstammungssache: Anspruch auf Einwilligung in die genetische Untersuchung trotz

    Das Oberlandesgericht hat seine unter anderem in FamRZ 2016, 1476 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.

    In Rechtsprechung und Literatur ist die Auffassung verbreitet, für den Anspruch aus § 1598 a Abs. 1 Satz 1 BGB bestünden über das in der Vorschrift bezeichnete Verwandtschaftsverhältnis hinaus keine weiteren Voraussetzungen (vgl. etwa OLG Koblenz FamRZ 2014, 406, 407; OLG München FamRZ 2011, 1878; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 53; Grün in Heilmann Praxiskommentar Kindschaftsrecht § 1598 a Rn. 8; jurisPK-BGB/Nickel [Stand: 15. Oktober 2016] § 1598 a Rn. 15; Kemper NZFam 2016, 575; MünchKommBGB/Wellenhofer 6. Aufl. § 1598 a Rn. 5; Muscheler FPR 2008, 257, 261; Staudinger/Rauscher BGB [2011] § 1598 a Rn. 22).

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