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   OLG Frankfurt, 09.03.2021 - 2 Ws 132/20   

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https://dejure.org/2021,4868
OLG Frankfurt, 09.03.2021 - 2 Ws 132/20 (https://dejure.org/2021,4868)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.03.2021 - 2 Ws 132/20 (https://dejure.org/2021,4868)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. März 2021 - 2 Ws 132/20 (https://dejure.org/2021,4868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 370 Abs 3 Nr 1 AO, § 263 Abs 5 StGB
    Strafbarkeit des "Cum-/Ex"-Leerverkaufsmodells auch als gewerbsmäßiger Bandenbetrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 370 Abs 3 Nr 1 AO ; § 263 Abs 5 StGB
    Strafbarkeit des "Cum-/Ex"-Leerverkaufsmodells auch als gewerbsmäßiger Bandenbetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Tatvorwürfe im sog. Cum-Ex-Skandal auch als gewerbsmäßigen Bandenbetrug gewertet

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Cum-Ex-Skandal ist gewerbsmäßiger Bandenbetrug

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftbeschwerde abgewiesen: Cum-Ex-Geschäfte sind auch Bandenbetrug

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Cum-Ex-Skandal: Kein Erfolg gegen Erlass eines Haftbefehls - Angeklagter auf der Flucht

  • handelszeitung.ch (Pressebericht, 22.03.2021)

    Deutschland fordert Auslieferung von Cum-Ex Anwalt Hanno Berger

Besprechungen u.ä. (2)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Wenn der Populismus an die Tür der Justiz klopft

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der Cum/-Ex-Beschluss des OLG Frankfurt: Ein übereifriger Beschwerdesenat?

In Nachschlagewerken

Sonstiges (4)

  • linkedin.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
  • nzz.ch (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 09.07.2021)

    Cum-Ex-Skandal: Steueranwalt Hanno Berger in der Schweiz festgenommen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 10.07.2021)

    Steuerskandal: Mr. Cum-Ex will Auslieferung aus der Schweiz verhindern

  • focus.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 14.08.2021)

    Hanno Berger vor Auslieferung - 400 Millionen abkassiert: Staatsanwälte greifen möglichen Architekten des Mega-Steuerraubs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1969
  • NZG 2021, 1412
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.12.1999 - I R 29/97

    Keine Anwendung des § 42 AO beim sog. Dividendenstripping

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2021 - 2 Ws 132/20
    Insofern der Angeklagte A die vermeintliche steuerrechtliche Richtigkeit des Vorgehens im Grundsatz aus der Entscheidung des BFH (Urteil vom 15.12.1999 - I R 29/97) und weiteren Entscheidungen der Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit sowie der Kommentarliteratur herleitet, verschweigt er dabei bewusst, dass dem gerade nicht die hier vorliegende Fallgestaltung zugrunde lag.

    Soweit der Angeklagte A aufgreift, dass die in der Entscheidung des BFH (Urteil vom 15.12.1999 - Az. I R 29/97) aufgezeigte steuerrechtliche Betrachtungsweise in der Entscheidung des BFH (Urteil vom 16.04.2014 - Az. I R 2/12) in einer Bewertung möglichen wirtschaftlichen Eigentums bei Leerverkäufen mündet, geht dies fehl, da der entschiedenen Fallgestaltung gerade keine Betrügereien zugrunde lagen.

  • BFH, 20.11.2007 - I R 85/05

    Bestätigung der Rechtsprechung zum Dividendenstripping - Wirtschaftliches

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2021 - 2 Ws 132/20
    Überdies liegen den von dem Angeklagten A zur Begründung seines Beschwerdevorbringens herangezogenen Entscheidungen teilweise andere Sachverhalte zugrunde, so etwa den Beschlüssen des BFH vom 22.11.2007 (Az. I R 85/05 und I R 102/05) zum Dividendenstripping kein Leerverkaufsmodell und dem Urteil des BFH vom 27.10.2009 (Az. VII R 51/08) ein Luftgeschäft mit nichtexistierenden Aktien.
  • BFH, 16.04.2014 - I R 2/12

    Sog. cum/ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2021 - 2 Ws 132/20
    Soweit der Angeklagte A aufgreift, dass die in der Entscheidung des BFH (Urteil vom 15.12.1999 - Az. I R 29/97) aufgezeigte steuerrechtliche Betrachtungsweise in der Entscheidung des BFH (Urteil vom 16.04.2014 - Az. I R 2/12) in einer Bewertung möglichen wirtschaftlichen Eigentums bei Leerverkäufen mündet, geht dies fehl, da der entschiedenen Fallgestaltung gerade keine Betrügereien zugrunde lagen.
  • BFH, 20.11.2007 - I R 102/05
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2021 - 2 Ws 132/20
    Überdies liegen den von dem Angeklagten A zur Begründung seines Beschwerdevorbringens herangezogenen Entscheidungen teilweise andere Sachverhalte zugrunde, so etwa den Beschlüssen des BFH vom 22.11.2007 (Az. I R 85/05 und I R 102/05) zum Dividendenstripping kein Leerverkaufsmodell und dem Urteil des BFH vom 27.10.2009 (Az. VII R 51/08) ein Luftgeschäft mit nichtexistierenden Aktien.
  • BFH, 27.10.2009 - VII R 51/08

    Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist nach Steuerfestsetzung - Ermessen bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2021 - 2 Ws 132/20
    Überdies liegen den von dem Angeklagten A zur Begründung seines Beschwerdevorbringens herangezogenen Entscheidungen teilweise andere Sachverhalte zugrunde, so etwa den Beschlüssen des BFH vom 22.11.2007 (Az. I R 85/05 und I R 102/05) zum Dividendenstripping kein Leerverkaufsmodell und dem Urteil des BFH vom 27.10.2009 (Az. VII R 51/08) ein Luftgeschäft mit nichtexistierenden Aktien.
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2021 - 2 Ws 132/20
    Diese Argumentation offenbart die besondere kriminelle Energie der Tätergruppierung um die flüchtigen Angeklagten A und C. Diese formalisierte Grundstruktur des Steuersystems (vgl. BFH Urteile vom 12.02.2008 - VII R 33/106 und vom 29.04.2008 - VIII R 28/07), das dem Angeklagten u.a. als Steuerberater bekannt war und auf die er sich vorliegend beruft, war ein ganz wesentlicher Baustein des von ihm entwickelten und durchgeführten Betrugssystems, weil es die Täuschung des auszahlenden Finanzamts, wenn nicht erst ermöglichte, so doch wesentlich erleichterte.
  • OLG Hamm, 26.04.2022 - 1 VAs 120/21

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Rechtsweg; Pressearbeit der

    Die Betroffenen monieren u.a. die in der Fernsehberichterstattung wiedergegebenen (nach Bewertung des Senats allerdings auch zutreffenden, vgl. dazu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. März 2021 - 2 Ws 132/20 -, juris) Äußerungen der Antragsgegner, Cum-Ex-Geschäfte zeigten die "Merkmale der Organisierten Kriminalität", es handele sich um "industriell begangene Steuerhinterziehung" bzw. "organisierte Kriminalität", die "sich vom Kriminalitätsgehalt in nichts von Rauschgiftbanden, Clan-Kriminalität, Sprengung von Geldautomaten - das ist alles derselbe kriminelle Gehalt" unterscheide.
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