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   OLG Frankfurt, 09.04.2001 - 20 W 337/00   

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https://dejure.org/2001,8212
OLG Frankfurt, 09.04.2001 - 20 W 337/00 (https://dejure.org/2001,8212)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.04.2001 - 20 W 337/00 (https://dejure.org/2001,8212)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. April 2001 - 20 W 337/00 (https://dejure.org/2001,8212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollzugsgebühr; Kostenschuldner ; Antragsverfahren; Veranlasserprinzip; Auftraggeber

  • Judicialis

    WEG § 3; ; WEG § 8; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 2 Nr. 1; ; KostO § 2 Nr. Nr. 2; ; KostO § 131 Abs. 1 Satz 2; ; KostO § 146 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Formales Veranlasserprinzip bei Vollzugsgebühr des Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1993 - 10 W 80/93

    Keine Belehrungspflicht des Notars über Kostenhaftung als Veranlassungsschuldner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2001 - 20 W 337/00
    Die Regelung in § 20 des notariellen Vertrages betrifft ausschließlich das Verhältnis Verkäuferin/Käufer und hat auf den in der Kostenordnung geregelten öffentlich-rechtlichen Kostenanspruch des Notars keinen Einfluss (Göttlich/Mümmler, Kost0, 14. Aufl., "Kostenschuldner", Ziffer 8.1; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kost0, 14. Aufl., § 5 Anm. 1 und 14; Rohs/Wedewer, Kost0, 3. Aufl., § 5 Rn. 7 und 9; Notarkasse, Streifzug durch die Kost0, 4. Aufl., Rn. 710; BGH DNot7 82, 238/240; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 498).
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